Erbrecht digital: 78 Milliarden Euro Vermögensübertragung im Fokus
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 00:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Gerichte, Behörden und Finanzinstitute weltweit haben diese Woche neue Maßnahmen zur Regelung digitaler Vermögenswerte nach dem Tod vorgestellt. Die Entwicklungen reichen von europäischen Rechtsstandards über asiatische Gerichtsurteile bis zu vereinfachten Verfahren in Indien.
Europa und Asien schaffen Rechtsklarheit
Das European Law Institute hat neue Musterregeln für den Zugang zu digitalen Hinterlassenschaften verabschiedet. Experten der University of Birmingham entwickelten den ersten umfassenden Rechtsrahmen für digitale Vermögenswerte. Der Ansatz ist zweigeteilt: Wirtschaftlich wertvolle Assets folgen dem klassischen Erbrecht, während für persönliche digitale Hinterlassenschaften ein spezielles Zugangsrecht geschaffen wird.
Die Regeln adressieren moderne Herausforderungen wie sogenannte „Deadbots" – KI-gesteuerte Avatare Verstorbener – und die Komplexität grenzüberschreitender Erbfälle.
In China sorgte ein richtungsweisendes Urteil für Aufsehen. Ein Gericht in Peking ordnete an, dass ein Spieleunternehmen 87 Konten eines verstorbenen Spielers an dessen Mutter übertragen muss. Die Richter erklärten Klauseln in Nutzungsverträgen für unwirksam, die eine Vererbung von Spielkonten ausschließen – sofern diese einen greifbaren Marktwert besitzen. Private Chatverläufe blieben vom Zugriff ausgenommen.
Finanzsektor reagiert auf digitale Vermögen
Die Association of Mutual Funds in India (AMFI) hat ab dem 17. Juli 2026 neue Verfahren für die Übertragung von Investmentfonds eingeführt. Die Regeln vereinfachen die Abwicklung für Erben, indem sie Unstimmigkeiten bei Adressen, Namen und Unterschriften pragmatischer behandeln.
Im Vermögensverwaltungssektor bereiten sich Unternehmen auf eine globale Vermögensübertragung von geschätzt 78 Milliarden Euro vor. Das US-Technologieunternehmen Nitrogen hat mit dem „Legacy Center" eine KI-gestützte Plattform gestartet, die Vermögensberatern hilft, Nachlässe zu visualisieren und Kontakt zu Begünstigten aufzunehmen.
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Britische Abgeordnete fordern digitale Testamente
In Großbritannien drängt eine Koalition aus Parlamentariern und Branchenvertretern auf eine Reform des Erbrechts. In einem offenen Brief fordern sie die gesetzliche Anerkennung digitaler Testamente. Der Hintergrund: Rund 23 Millionen Briten haben kein Testament, und fast 78 Millionen Euro an nicht beanspruchten Erbgütern fielen im vergangenen Jahr an den Staat.
Die aktuelle Gesetzgebung basiert auf dem Wills Act von 1837, der eigenhändige Unterschriften verlangt. Die „My Last Wish"-Kampagne fordert digitale Alternativen. Die Law Commission hatte zwar bereits 2025 Reformen vorgeschlagen, doch ein konkreter Zeitplan für ein Gesetzesvorhaben fehlt bislang.
Digitale Schätze bleiben ungeschützt
Trotz der Fortschritte warnen Experten vor erheblichen Risiken. Millionen Menschen erfassen digitale Vermögenswerte wie PayPal-Konten, NFTs oder Kryptowährungen nicht in ihren Nachlassplänen.
Ein besonderes Problem stellt Kryptowährung dar, die über private Schlüssel gesichert ist. Da es keine zentrale Stelle gibt, die den Zugriff zurücksetzen kann, gehen diese Vermögenswerte unwiederbringlich verloren, wenn die Schlüssel nicht an einen Testamentsvollstrecker weitergegeben wurden. Einige Firmen bieten daher indirekte Krypto-Exposure über Aktien an, die problemlos vererbt werden können.
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Auch persönliche Daten sind betroffen: Laut einer Studie des Londoner Startups Popsa haben 77 Prozent der Europäer keinen Plan für ihre digitalen Fotoalben nach dem Tod. Dabei generieren Menschen heute monatlich hunderte Bilder – die meisten werden nie wieder angesehen, verbleiben aber in digitalen Konten.
In Kalifornien greifen Behörden zunehmend auf das Revised Uniform Fiduciary Access to Digital Assets Act zurück. Es gibt Nachlassverwaltern die rechtliche Befugnis, auf digitale Fußabdrücke zuzugreifen – ähnlich wie bei physischem Eigentum.
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