Erbrecht, Unverheiratete

Erbrecht: Unverheiratete Paare zahlen 25× höhere Steuern

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 16:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Unverheiratete und Patchworkfamilien drohen im Erbrecht finanzielle Nachteile. Gezielte Planung und Dokumente sind essenziell.

Erbrecht in Deutschland: Fallstricke für Unverheiratete und Patchworkfamilien
Ein Paar sitzt an einem modernen Schreibtisch und betrachtet nachdenklich ein Dokument zur Nachlassplanung, umgeben von einem hellen, organisierten Ambiente. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Doch viele Betroffene sitzen auf einem Pulverfass – besonders in modernen Lebenskonstellationen. Ohne gezielte Planung drohen massive finanzielle und rechtliche Risiken.

Unverheiratete Paare: Der blinde Fleck im Erbrecht

Rund drei Millionen unverheiratete Paare leben in Deutschland. Ihr Problem: Anders als Ehegatten haben sie kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt der Partner, geht der Überlebende ohne Testament oder Erbvertrag komplett leer aus.

Besonders hart trifft es die Steuerkasse. Während Ehegatten 500.000 Euro Freibetrag bei der Erbschaftsteuer bekommen, liegt die Grenze für Unverheiratete in Steuerklasse III bei mageren 20.000 Euro.

Maximilian Kleyboldt vom Vorstand des FPSB Deutschland rät: „Bestimmen Sie die Erbfolge bewusst und ziehen Sie Schenkungen zu Lebzeiten in Betracht.“ Dabei lassen sich Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil alle zehn Jahre nutzen.

Patchworkfamilien: Wenn das Berliner Testament zur Falle wird

Auch Patchworkfamilien stehen vor einem Problem: Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Das klassische „Berliner Testament“ – bei dem sich Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen – kann hier leibliche Kinder benachteiligen.

Die Lösung? Weiterleitungsklauseln, Vor- und Nacherbschaft oder eine formale Adoption. Wer hier nicht handelt, riskiert böse Überraschungen.

Vorsorge: Der Papierkram, der Leben rettet

Strukturierte Vorsorgedokumente machen den Ernstfall erträglicher. Die Angebote reichen von kostenfreien Vorsorgemappen regionaler Träger bis zu umfassenden Ordnern für 33,80 Euro. Sie bündeln:

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Versicherer bieten zudem Risikokapitalversicherungen für den Todesfall an. Diese kombinieren finanzielle Absicherung mit Care Management und administrativer Unterstützung für Hinterbliebene.

Fristen: Sechs Wochen, die alles entscheiden

Wer ein Erbe ausschlagen will – etwa bei Überschuldung – hat genau sechs Wochen Zeit. Die Erklärung muss beim Nachlassgericht eingehen. Bei Aufenthalt im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Eine Nachlassinsolvenz kann Blockaden in Erbengemeinschaften lösen, wenn der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Reformstau: Das Justizministerium arbeitet dran

Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 9. Juli plant Änderungen im Versorgungsausgleichsrecht. Ziel: ein verbesserter schuldrechtlicher Ausgleich für übergangene Anrechte und die Vermeidung von Splitteranrechten.

Erbschaftsteuer: Die Politik streitet um Milliardengeschenke

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SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert die Schließung von Steuerschlupflöchern. Seine Kritik: die Verschonungsbedarfsprüfung bei großen Vermögen ab 26 Millionen Euro. Sein Vorschlag: Unternehmensfreibeträge auf 5 Millionen Euro und Lebensfreibeträge auf 1 Million Euro kappen.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet. Dann könnte die Neuregelung kommen.

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