Erbschaftsteuer 2026: Höhere Immobilienbewertungen treffen Erben
Veröffentlicht: 05.07.2026 um 03:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Höhere Immobilienbewertungen, neue Gerichtsurteile und ein schwieriger Markt fĂŒr Erbimmobilien setzen Erben unter Druck.
Immobilien werden teurer â und die Steuerlast steigt
FĂŒr ErbfĂ€lle in den Jahren 2025 und 2026 greift eine angepasste Verkehrswertorientierung im Bewertungsrecht. Die Folge: Immobilien werden tendenziell höher bewertet, was die Erbschaftsteuerlast nach oben treibt. Die FreibetrĂ€ge bleiben stabil: Ehegatten können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. In Steuerklasse I liegen die SĂ€tze je nach Erbwert zwischen 7 und 30 Prozent.
Zur Optimierung der Steuerlast setzen Erben vermehrt auf die Erbfallkostenpauschale oder die lebzeitige Ăbertragung unter Vorbehalt des NieĂbrauchs.
Landwirtschaft: Nutzung entscheidet, nicht das Grundbuch
Bei land- und forstwirtschaftlichen FlĂ€chen zĂ€hlt die tatsĂ€chliche Bewirtschaftung. Ein LĂ€ndererlass vom Februar 2024 und eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellen klar: Nicht der Grundbucheintrag ist entscheidend, sondern die reale Nutzung. Auch verpachtete FlĂ€chen können begĂŒnstigt sein â wenn der PĂ€chter sie aktiv landwirtschaftlich nutzt.
Gericht stÀrkt Erben bei Anwaltskosten
Der BFH hat die Position der Erben gestĂ€rkt (Az. II R 10/23). Anwaltskosten, die bei einer Teilungsversteigerung oder Erbauseinandersetzung anfallen, sind als Nachlassverteilungskosten steuerlich absetzbar. Kosten fĂŒr die allgemeine Nachlassverwaltung hingegen nicht. In einem Beispielverfahren erkannte das Finanzamt rund 95.200 Euro von insgesamt 104.156 Euro Anwaltskosten an.
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Nachlasspfleger: GlÀubiger haben kein Mitspracherecht
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 1. Juni 2026 (Az. 14 W 59/25 (Wx)) klargestellt: NachlassglĂ€ubiger können gegen die Auswahl des Nachlasspflegers keine Beschwerde einlegen. Die Pflegschaft dient dem Schutz unbekannter Erben, nicht den Interessen der GlĂ€ubiger. Im konkreten Fall lag der Streitwert bei ĂŒber 16.311 Euro.
Kulturelles Erbe: Vom Garagenfund ins Museum
Die Verwertung von NachlĂ€ssen lĂ€uft ĂŒber unterschiedliche Wege. Im FrĂŒhjahr 2026 wurden Werke der KĂŒnstlerin Margret Lieser fĂŒr eine Versteigerung vorbereitet. Ein prominentes Beispiel: Der Nachlass der Komikerin Helga Feddersen. Teile ihres Erbes lagerten zehn Jahre in einer Parkgarage â im Juni 2026 wurden sie einem Museum ĂŒbergeben.
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Auch öffentliche Institutionen verĂ€uĂern BestĂ€nde. Das Landestheater Flensburg verkaufte im Juli 2026 rund 1.000 handgefertigte KostĂŒme. Die KĂ€ufer bestimmten den Preis selbst.
Markt fĂŒr Nachlassimmobilien unter Druck
Der Markt fĂŒr Erbimmobilien wird hĂ€rter. 2025 wurden bundesweit rund 206.600 Wohnungen fertiggestellt â ein RĂŒckgang von 18 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr. Die Baupreise stiegen bis Februar 2026 um 3,3 Prozent, die Preise fĂŒr Wohnimmobilien legten im ersten Quartal 2026 um 1,4 Prozent zu. Das erschwert Sanierung und Verwaltung von Erbobjekten. Immer mehr Erben setzen daher auf DirektverkĂ€ufe sanierungsbedĂŒrftiger Immobilien.
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