Erbschaftsteuer 2026: Immobilienbewertung wird deutlich teurer
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 00:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Gegenteil ist der Fall. Erben übernehmen nicht nur Vermögen, sondern auch alle laufenden Verpflichtungen – vom Handyvertrag bis zur Mietwohnung.
Verträge kündigen: Das gilt nach dem Todesfall
Mobilfunkverträge etwa laufen einfach weiter. Verbraucherschützer warnen: Eine rückwirkende Kündigung zum Sterbedatum ist meist nicht möglich. In einem dokumentierten Fall akzeptierte der Anbieter die Kündigung erst zum Ende Mai – obwohl der Vertragspartner bereits Anfang März verstorben war.
Anders sieht es bei Mietverhältnissen aus. Hier greift ein Sonderkündigungsrecht: Erben und Vermieter können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Experten raten dringend, den digitalen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln. Vollmachten und eine Übersicht über Konten und Accounts sichern den Zugriff auf Finanzmittel und Online-Dienste im Ernstfall.
Erbengemeinschaft: Einstimmigkeit ist Pflicht
Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann laut § 2042 BGB jederzeit die Auflösung verlangen. Bis zur Teilung gilt das Einstimmigkeitsprinzip: Über Nachlassgegenstände wie Bankguthaben darf nur gemeinsam verfügt werden (§ 2040 BGB).
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Können sich die Erben nicht einigen, helfen rechtliche Instrumente wie die Erbauseinandersetzungsklage oder die Teilungsversteigerung. Bewegliche Güter lassen sich formlos verteilen. Bei Immobilien ist zwingend eine notarielle Beurkundung nötig. Juristen empfehlen eine einvernehmliche notarielle Regelung – sie bietet die höchste Rechtssicherheit und erschwert spätere Anfechtungen.
Steuerfallen: Immobilien werden teurer
2026 ändert sich die Bewertung von geerbten Immobilien grundlegend. Das neue Verfahren orientiert sich stärker am Verkehrswert. Besonders in teuren Regionen droht eine höhere Steuerlast.
Die Freibeträge bleiben vorerst stabil: Ehegatten erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder 400.000 Euro.
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Politisch heiß diskutiert wird die Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen. Im Raum steht eine Senkung der Freibeträge von 26 Millionen auf 5 Millionen Euro. Wirtschaftsvertreter warnen vor negativen Folgen für investitionen und Beschäftigung – über 80.000 Betriebe wären betroffen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet voraussichtlich im Herbst 2026 über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Regelungen.
Reform: Erbschein soll einfacher werden
Die Justizministerkonferenz forderte Mitte Juni 2026 in Hamburg eine umfassende Modernisierung der Nachlassverfahren. Im Fokus: die Vereinfachung des Erbscheinwesens. Vorgeschlagen wurde ein kostenbegünstigter Erbschein speziell für Grundbuchzwecke.
Das Bundesjustizministerium prüft zudem eine Verlängerung der Erbausschlagungsfrist und die Digitalisierung des Testamentsregisters. Ziel ist es, die Erbenermittlung zu beschleunigen und den Verwaltungsaufwand für Hinterbliebene zu reduzieren. Ein vorläufiger Erbschein könnte künftig die Handlungsfähigkeit gegenüber Banken und Behörden schneller herstellen – noch bevor das langwierige Hauptverfahren abgeschlossen ist.
