Erbschaftsteuer: 21,4 Milliarden Euro Rekord und Reformdebatte
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Diskussion um die Gestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland hat durch aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes und politische Vorstöße aus der Regierungskoalition neue Dynamik erhalten. Im Zentrum der Betreffen stehen umfangreiche Steuererlasse bei großen Unternehmensvermögen sowie die Forderung nach einer strukturellen Neuausrichtung der Besteuerung noch in der laufenden Wahlperiode.
Statistische Rekordwerte und die Verteilung der Steuerlast
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025 erreichte der festgesetzte Gesamtbetrag der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit 21,4 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Dies entsprach einer Steigerung von 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Davon entfielen 13,3 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer (plus 57,1 Prozent) und 8,1 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer (plus 67,3 Prozent). Das steuerlich berücksichtigte Vermögen belief sich auf rund 150 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von 33 Prozent entsprach.
Ein besonderer Fokus der statistischen Auswertung lag auf großen Vermögensübertragungen. Bei Erwerben ab einem Wert von 20 Millionen Euro wurde ein Anstieg der festgesetzten Steuer um 146,8 Prozent registriert. Dennoch zeigen die Daten erhebliche Steuererlasse im Bereich des Betriebsvermögens.
Von den insgesamt übertragenen 25,6 Milliarden Euro an Betriebsvermögen wurden im Rahmen von Verschonungsbedarfsprüfungen nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro erlassen.
Wer sich mit der aktuellen Steuergesetzgebung beim Erben befasst, sollte die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten kennen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet rechtssichere Vorlagen und wertvolle Tipps, um die Erbschaftsteuer zu optimieren und die Familie abzusichern. Berliner Testament & Erbschaftstipps kostenlos anfordern
Das Reformkonzept der SPD und die Kritik an Ausnahmeregelungen
Vor diesem Hintergrund forderte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar Ende August 2026 eine Reform der Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode. Sie kritisierte insbesondere die hohen Steuererlasse bei Unternehmensvermögen im Jahr 2025. Das von der SPD vorgelegte Konzept mit dem Titel „Fair.Erben“ sieht vor, die bisherigen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zu streichen und stattdessen einen generellen Freibetrag von 5 Millionen Euro einzuführen.
Laut den Planungen der Partei würden damit mehr als 85 Prozent der Unternehmen von der Steuer verschont bleiben, während sehr große Vermögen stärker belastet werden sollen. Ein früherer Entwurf sah zudem einen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vor.
Unterstützung für eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften kam von einem Bündnis aus 21 Organisationen, darunter der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Die Verbände verwiesen darauf, dass im Jahr 2025 insgesamt 34 Großerben von Steuererlassen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro profitiert hätten.
Auf ein geerbtes Vermögen von rund 12 Milliarden Euro hätten diese Personen durch die Verschonungsbedarfsprüfung bei Vermögen oberhalb von 26 Millionen Euro lediglich eine effektive Steuer von etwa 2 Prozent gezahlt. Der DGB gab an, dass dem Staat durch Privilegien bei der Erbschaftsteuer seit dem Jahr 2009 über 100 Milliarden Euro entgangen seien.
Juristische Prüfung und internationale Entwicklungen in der Erbaufsicht
Während die politische Debatte anhält, bereitet sich das Bundesverfassungsgericht auf eine grundlegende Überprüfung der geltenden Regeln vor. Für Mitte Oktober 2026 sind Verhandlungen zur Gesetzgebungskompetenz sowie zur Verschonung von Betriebsvermögen angesetzt.
Das Gericht hatte die Regelungen bereits im Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt, was zu einer Überarbeitung des Gesetzes führte. Eine Entscheidung in den aktuellen Verfahren wird frühestens für das erste Quartal 2027 erwartet. Während die SPD auf rasche Änderungen dringt, zeigte sich die CDU gegenüber den Reformforderungen zuletzt zurückhaltend.
Unabhängig von politischen Reformen lassen sich viele Fehler beim Testament durch frühzeitige Planung vermeiden. Erfahren Sie in diesem Report, wie Sie Ihren Nachlass ohne teuren Notar rechtssicher regeln und Ihre Angehörigen vor unnötigem bürokratischem Aufwand schützen. Kostenlosen Report zur Nachlass-Vorsorge herunterladen
Abseits der steuerlichen Debatte befassten sich regionale Gremien in Nachbarländern mit der administrativen Aufsicht im Erbfall. In der Schweiz debattierte der Zuger Kantonsrat Ende August 2026 in erster Lesung über eine Teilrevision der erbrechtlichen Aufsicht.
Künftig soll das Kantonsgericht die Aufsicht über Willensvollstrecker und Erbschaftsverwalter übernehmen, eine Aufgabe, die bisher bei den Gemeinden lag. Diese Neuregelung basiert auf einem im Jahr 2024 initiierten Vorstoß und stieß im Rat auf keine grundsätzliche Opposition.
Mehr zum Thema bei Merkur: „21,4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer: Großvermögen treiben den Rekord“
