Erbschaftsteuer, Bundesverfassungsgericht

Erbschaftsteuer: Bundesverfassungsgericht prüft am 12. Oktober die Regeln

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof bestätigt Gutachten als möglichen Nachweis niedrigerer Immobilienwerte; zugleich steht die Erbschaftsteuer vor einer Verfassungsprüfung.

Erbschaftsteuer vor Gericht: Karlsruhe verhandelt am 12. Oktober
Ein lichtdurchfluteter, leerer Treppenaufgang in einem Wohngebäude mit klaren architektonischen Linien und Schattenwurf. Illustration mit AI erstellt.

Am 12. Oktober 2026 befasst sich das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung mit der Erbschaftsteuer. Den Hintergrund bildet eine abstrakte Normenkontrolle des Freistaates Bayern, die sich gegen die aktuellen Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz, die geltenden Freibeträge sowie die Steuersätze richtet. Das anstehende Karlsruher Verfahren rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie Nachlässe und vererbtes Grundeigentum fiskalisch erfasst werden und welche Gestaltungsmöglichkeiten Betroffenen offenstehen.

Stark gestiegene Immobilienwerte treffen auf starre Freibeträge

Die steuerliche Belastung beim Vererben hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Im Jahr 2025 setzten die Finanzämter bundesweit 13,3 Mrd. Euro Erbschaftsteuer fest. Dies entspricht einem Zuwachs von 57,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und markiert einen historischen Höchststand.

Gleichzeitig verharren zentrale Rahmendaten auf unverändertem Niveau: Der Freibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro je Elternteil und gilt in dieser Höhe seit dem Jahr 2009. Im gleichen Zeitraum legten die Immobilienpreise erheblich zu. Der bundesweite Häuserpreisindex kletterte von 54,4 Punkten im Jahr 2009 auf 100 Punkte im Jahr 2025, was einem Anstieg von 84 Prozent entspricht.

In der Praxis führt diese Diskrepanz dazu, dass reguläre Erbfälle rasch in die Steuerpflicht geraten. Erbt ein Kind beispielsweise ein Haus im Wert von 700.000 Euro, verbleiben nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro noch 300.000 Euro steuerpflichtiges Vermögen. Bei einem Steuersatz der Steuerklasse I von 11 Prozent ergibt sich daraus eine Steuerlast von rund 33.000 Euro.

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Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts durch Gutachten

Für Erben gewinnt die exakte Wertermittlung vor diesem Hintergrund an Bedeutung. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 4. August 2026 (Az. II B 87/25, veröffentlicht am 1. Oktober 2026) hat bei geerbten Immobilien weder ein Gutachten noch ein später erzielter Kaufpreis von vornherein Vorrang.

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass ein Gutachten nach § 198 des Bewertungsgesetzes bei ordnungsgemäßer Erstellung als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen kann. Finanzgerichte müssen dabei die Plausibilität prüfen und Einwände sorgfältig abwägen.

Im Streitfall hatte ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zum Bewertungsstichtag einen Gesamtimmobilienwert von 515.000 Euro ergeben. Das Finanzamt setzte im Ertragswertverfahren Werte von 290.834 Euro und 405.006 Euro an, während ein Verkauf wenige Monate später im Februar 2021 für 900.000 Euro erfolgte.

Insbesondere bei Immobilien, die über viele Jahre kaum modernisiert wurden, kann ein fundiertes Sachverständigengutachten Abweichungen vom typisierten Bewertungsverfahren der Finanzverwaltung belegen. Ein unzutreffender Wertansatz kann Erben dagegen Tausende Euro kosten.

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Fristen, Gestaltung und die politische Debatte

Erben müssen formale Vorgaben beachten. Die gesetzliche Erwerbsanzeige nach § 30 Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes muss binnen drei Monaten nach Kenntnis vom Vermögensanfall schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Ergeht ein Steuerbescheid, beträgt die reguläre Frist für einen Einspruch einen Monat.

Die wirtschaftspolitische Tragweite des Verfahrens wird kontrovers diskutiert. Handwerks NRW-Präsident Andreas Ehlert bezeichnete die anstehende Entscheidung als mittelstandspolitisch sensibel. Verbände aus Industrie und Handwerk warnen vor existenzgefährdenden Belastungen für mittelständische Betriebe. Dagegen fordern SPD und Gewerkschaften im Zuge der Verhandlung eine stärkere Besteuerung großer Vermögen.

Mehr zum Thema bei FOCUS online: „Immobilien-Erben zittern: Karlsruhe prüft die Erbschaftsteuer – am 12. Oktober wird es spannend“

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