Erbschaftsteuer: Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 21:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober ĂŒber die Erbschaftsteuer. Auf dem PrĂŒfstand: Grundbesitzbewertung, FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze.
FĂŒr den 12. Oktober 2026 ist die Verhandlung ĂŒber eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern angesetzt. Einen Tag spĂ€ter folgt eine Verfassungsbeschwerde zur BegĂŒnstigung von Betriebsvermögen. Juristen erwarten wegweisende Urteile, die das System der Erbschaftbesteuerung nachhaltig verĂ€ndern könnten.
Wann Erbscheine ihre GĂŒltigkeit verlieren
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Bindungswirkung von Erbscheinen fĂŒr FinanzĂ€mter prĂ€zisiert. Ein Beschluss vom 29. Juni 2026 stellt klar: Erbscheine verlieren ihre Bindungswirkung, wenn gewichtige Zweifel an der Richtigkeit der ausgewiesenen Erbquoten bestehen.
Ein Indiz dafĂŒr kann eine erhebliche Abweichung zwischen erklĂ€rtem Verkehrswert und steuerlichem Grundbesitzwert sein. In einem konkreten Fall lag der festgestellte Steuerwert mit 610.000 Euro deutlich ĂŒber dem erklĂ€rten Wert von 450.000 Euro. In solchen Konstellationen mĂŒssen Finanzgerichte den tatsĂ€chlichen Verkehrswert eigenstĂ€ndig aufklĂ€ren.
Auskunftspflicht: Grenzen fĂŒr Pflichtteilsberechtigte
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Auskunftsrechte im Erbfall eingeschrĂ€nkt. Ein Erbe muss die Erbschaftsteueranzeige nicht vorlegen oder Auskunft ĂŒber erteilte Vollmachten geben, entschieden die Richter im Februar 2026.
Pflichtteilsberechtigte behalten aber ihren gesetzlichen Anspruch auf Einsicht in die Erbschaftsteueranzeige. In Fachkreisen wird die Entscheidung kritisch gesehen, da sie Fragen zur KohÀrenz mit anderen Auskunftsregelungen aufwerfe.
Die Erbschaftsteuer steht vor einem möglichen Umbruch: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober ĂŒber Grundbesitzbewertung, FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze. Parallel prĂ€zisiert der BFH die Bindungswirkung von Erbscheinen â mit erheblichen Folgen fĂŒr Erben. Dieser kostenlose Leitfaden bĂŒndelt die wichtigsten Urteile und zeigt, worauf Sie bei Erbschein, Familienheim und Schenkungen achten sollten. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Bereits Ende 2025 hatte das OLG Brandenburg klargestellt: AuskunftsansprĂŒche ĂŒber den Vermögensstamm bestehen nur, wenn dies zur Bedarfsdeckung zwingend erforderlich ist. Entscheidender Stichtag ist die Rechtskraft der Scheidung.
Immobilien: Familienheim und Denkmalschutz
Bei der Steuerbefreiung fĂŒr das Familienheim gibt es eine wichtige EinschrĂ€nkung. Das Finanzgericht DĂŒsseldorf entschied: War die Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls fremdvermietet, greift die Steuerfreiheit nicht â selbst wenn der Erbe spĂ€ter selbst einziehen will. Voraussetzung ist die Selbstnutzung durch den Erblasser bis zu dessen Tod.
Auch bei BaudenkmĂ€lern mĂŒssen Erben Abstriche machen. Der BFH urteilte am 25. MĂ€rz 2026: Die Sonderabschreibung darf nicht fortgefĂŒhrt werden, wenn der Erblasser innerhalb des zehnjĂ€hrigen Abzugszeitraums verstirbt. Eine Ausnahme gilt nur fĂŒr zusammenveranlagte Ehegatten.
Schutz fĂŒr Hinterbliebene und Schenkungen
Wohngeld fĂŒr Hinterbliebene bleibt nach dem Tod des Partners zwölf Monate lang unverĂ€ndert. Der Schutz entfĂ€llt jedoch bei einem Umzug oder wenn die Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen berĂŒcksichtigt werden.
Wer ein Familienheim erbt, muss genau hinschauen: Ist die Immobilie fremdvermietet, greift die Steuerfreiheit nicht â selbst wenn Sie spĂ€ter selbst einziehen wollen. Auch bei BaudenkmĂ€lern drohen Abstriche. Unser Leitfaden erklĂ€rt die aktuellen BFH-Urteile und gibt eine Checkliste fĂŒr Ihre SteuererklĂ€rung. Steuerfallen vermeiden â Leitfaden sichern
Der Bundesgerichtshof (BGH) stĂ€rkte mit Urteil vom 8. Juli 2026 die Position von Vertragserben. Ein im Erbvertrag vorbehaltenes RĂŒcktrittsrecht schlieĂt den Herausgabeanspruch gegen einen Beschenkten nicht aus, sofern der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vornimmt, die die Erberwartung beeintrĂ€chtigen. Solange der RĂŒcktritt nicht ausgeĂŒbt wurde, darf der Erbe auf seine Stellung vertrauen.
Bei Schenkungen zu Lebzeiten mahnt der BFH zur formellen PrÀzision. Eine Schenkungsteuerbefreiung erfordert eine eindeutige und rechtlich belastbare Zweckbindung zum Zeitpunkt der Zuwendung. NachtrÀgliche Nachweise oder weit gefasste Satzungen reichen nicht aus.
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