Erbschaftsteuer: FairErben-Reform will 1-Million-Euro-Freibetrag
30.05.2026 - 11:00:37 | boerse-global.deAktuelle Gerichtsurteile und Reformvorschläge zeigen: Wer früh plant, kann Tausende Euro sparen.
Familiengründung clever nutzen
Mit der Hochzeit beginnt für viele Paare die Steueroptimierung. Steuerberater Stefan Heine betont: Das Ehegattensplitting bringt vor allem bei ungleichen Einkommen enorme Vorteile. Verdient ein Partner 70.000 Euro, der andere 20.000 Euro, sind jährlich über 2.000 Euro Ersparnis drin.
Noch größer wird der Spielraum mit Kindern. Wer rechtzeitig von Steuerklasse V in III wechselt – noch vor Beginn des Mutterschutzes –, kann das Elterngeld um mehrere Tausend Euro erhöhen. Zudem lassen sich bis zu 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten absetzen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr.
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Für volljährige Kinder in Ausbildung nutzen Gutverdiener das Modell des Zuwendungsnießbrauchs. Der Hintergrund: Eltern im Spitzensteuersatz müssen rund 1.725 Euro verdienen, um 1.000 Euro Unterhalt zu zahlen. Solche Konstruktionen senken diesen Aufwand deutlich.
Bei Trennung oder Scheidung greift der Realsplitting-Mechanismus: Unterhaltszahlungen bis 13.805 Euro lassen sich als Sonderausgaben abziehen. Alleinerziehende erhalten zudem einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind.
Erben wird teurer – Reformen in der Schwebe
Die Erbschaftsteuer steht vor einem grundlegenden Problem: Während Immobilienpreise zwischen 2010 und 2022 um 94 Prozent stiegen, blieben die Freibeträge seit 2009 unverändert. Aktuell liegen die Durchschnittspreise bei 2.900 Euro pro Quadratmeter für Häuser und 3.300 Euro für Wohnungen – mit weiter steigender Tendenz.
Ein Reformvorschlag namens „FairErben“ vom Januar 2026 want das ändern: Statt der aktuellen zehnjährigen Wiederholungsfrist für Freibeträge schlägt er einen lebenslangen Gesamtfreibetrag von einer Million Euro pro Empfänger vor. Für Kinder wäre das eine deutliche Erhöhung der bisherigen 400.000-Euro-Grenze.
Doch Vorsicht: Ein Urteil des Münchner Finanzgerichts (Az. 4 K 1677/24) zeigt die Härte der aktuellen Praxis. Wer ein geerbtes Familienheim steuerfrei nutzen will, muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten einziehen. Im verhandelten Fall scheiterte die Steuerbefreiung an einer Verzögerung von 32 Monaten – der Erbe konnte die renovierungsbedingte Verspätung nicht ausreichend dokumentieren.
Besonders tückisch: Das Berliner Testament. Bei einem Nachlass von 1,5 Millionen Euro musste der überlebende Ehepartner rund 200.000 Euro Steuern zahlen – mit weiteren Belastungen für die Kinder. Eine durchdachte Gestaltung hätte diese Last deutlich reduzieren können.
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Rente: Großbaustelle ab 2027
Zum 1. Januar 2027 kommt das Altersvorsorgedepot mit ETF-Optionen. Das betrifft rund 20 Millionen bestehende Riester-Verträge. Experten raten: Wer einen schlecht laufenden oder stillgelegten Vertrag hat, sollte ihn beitragsfrei stellen statt kündigen. Eine Kündigung kostet im Schnitt 1.900 Euro – wegen der Rückzahlung staatlicher Zulagen.
Für aktuelle Rentner läuft die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026 ab. Steuerpflichtig sind Rentner ab einem Einkommen von 12.096 Euro. Positiv: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich nun unbegrenzt als Sonderausgaben abziehen.
Das Bundesfinanzministerium hat Ende Mai den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt. Die wichtigsten Punkte:
- Der Steuerzinssatz sinkt auf 3,6 Prozent pro Jahr
- Die Freigrenze für Kapitalertragsteuer-Entlastung steigt ab 2027 von 10.000 auf 100.000 Euro
- Anpassungen bei Forschungszulage und Kindergeld für EU-/EWR-Bürger
Digitales Erbe nicht vergessen
Die Nachlassplanung umfasst längst auch digitale Vermögenswerte. Im Schnitt verwaltet jeder zwischen 80 und 200 Online-Konten. Fehlt ein digitales Testament – mit Zugangsdaten zu E-Mail und Smartphone –, riskieren Erben den Verlust von Fotos und Kryptowährungen. Gleichzeitig laufen Kosten für aktive Abos weiter.
Bei Pflegebedürftigkeit schützt das Gesetz das Familienheim, solange der Ehepartner dort wohnt. Der Schonbetrag für „Hilfe zur Pflege“ liegt bei 10.000 Euro plus 25.000 Euro. Und: Kinder haften für Pflegekosten ihrer Eltern nur, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt.
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