Erbschaftsteuer: Groß-Erben zahlen nur 4,7%, kleine 12,1%
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 00:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Steuerberater und Finanzplaner warnen vor rechtlichen Fallstricken – und zeigen gleichzeitig legale Wege auf, die Steuerlast zu senken.
Immobilien clever vererben
Das Familienheim lässt sich unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererben. Voraussetzung: Die Wohnfläche bleibt unter 200 Quadratmetern, und der Erbe nutzt die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst. Der Einzug muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Die gesetzlichen Freibeträge lassen sich mehrfach nutzen. Pro Elternteil und Kind stehen alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei zur Verfügung. Bei Kettenschenkungen über Zwischenpersonen kommen weitere Freibeträge hinzu: 200.000 Euro für Enkel, 20.000 Euro für Schwiegerkinder.
Ein bewährtes Instrument ist der Nießbrauch. Der Schenkende behält sich die Nutzung oder Mieteinnahmen vor – das mindert den steuerlichen Wert der Immobilie. Bei vermieteten Objekten kann ein Verkauf statt Schenkung sinnvoller sein. Nach zehn Jahren Haltefrist lassen sich Gewinne dann steuerfrei realisieren.
Teure Falle für Auslandsrentner
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. X R 1/24) zeigt die Risiken grenzüberschreitender Vermögensplanung. Ein in Portugal lebender Rentner muss über 76.000 Euro Einkommensteuer plus Verspätungszuschläge nachzahlen. Trotz des speziellen RNH-Status in Portugal griff eine Rückfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Klausel: Deutschland behält das Besteuerungsrecht, wenn die Einkünfte im Wohnsitzstaat nicht effektiv besteuert werden. Das betrifft nicht nur Renten aus Versorgungswerken, sondern auch gesetzliche Renten. Die Folge: beschränkte Steuerpflicht ohne Grundfreibetrag – und hohe Nachforderungen, wenn das Finanzamt schätzt.
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Ungleiche Belastung: Millionen-Erben zahlen weniger
Die Erbschaftsteuerzahlen 2023 zeigen ein deutliches Gefälle. Das Gesamtaufkommen lag bei 9,2 Milliarden Euro, die Subventionen für Unternehmensvermögen bei rund 8 Milliarden. Die effektive Steuerbelastung: Bei Erben unter 200.000 Euro betrug sie 12,1 Prozent, bei Groß-Erben über 20 Millionen nur 4,7 Prozent.
Die Politik diskutiert Reformen. Die SPD schlägt einen lebenslangen Freibetrag von einer Million Euro pro Erbe vor. Für Unternehmensvermögen sind zusätzliche fünf Millionen und Stundungsmöglichkeiten über 20 Jahre im Gespräch. Wirtschaftsverbände warnen vor Gefahren für Investitionen und Arbeitsplätze.
Für 2026 erwartet die Branche eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Privilegien für Betriebsvermögen. Die Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser fordert, bestehende Schlupflöcher zu schließen.
Wenn Erben den Sozialstaat kostet
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied im Juni 2025: Eine Erbin mit über 1,2 Millionen Euro Vermögen verliert ihren Bürgergeldanspruch. Das Gericht wertete das geerbte Vermögen als verwertbar – selbst innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Am Markt werden Modelle beworben, die ab 200.000 Euro eine steuerfreie Übertragung über Vermögensmäntel in Luxemburg oder Liechtenstein ermöglichen sollen. Der Schenkende behält dabei die Kontrolle. Finanzexperten raten zur Vorsicht: Die individuelle Rechtskonformität solcher Modelle ist genau zu prüfen.
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