Erbschaftsteuer, SPD

Erbschaftsteuer: SPD fordert 900.000 Euro Freibetrag für Erben

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 22:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zwei Verfahren prüfen Immobilienbewertung und Betriebsvermögensprivilegien; ein Urteil wird erst Monate nach den Verhandlungen erwartet.

Erbschaftsteuer vor dem Verfassungsgericht: Freibeträge und Firmenprivilegien
Ein leerer, prunkvoller Gerichtssaal mit hohen Decken und Holzvertäfelung bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Der Erste Senat verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 zwei grundlegende Verfahren: einen Normenkontrollantrag des Freistaats Bayern (Az. 1 BvF 1/23) sowie eine Verfassungsbeschwerde zur Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen (Az. 1 BvR 804/22).

Die Verfahren berühren sowohl die Bewertung von Immobilien und die Höhe der gesetzlichen Freibeträge als auch weitreichende Verschonungsregeln für Unternehmensnachfolgen.

Bayern rügt Bundeskompetenzen und starre Freibeträge bei Immobilien

Im Verfahren 1 BvF 1/23 wendet sich die bayerische Staatsregierung gegen die bestehende bundesgesetzliche Regelung. Bayern rügt, dass der Bund nicht zuständig sei und das geltende Recht regionale Preisunterschiede am Immobilienmarkt ignoriere. Zudem seien die Freibeträge seit 2009 – und damit seit 16 Jahren – unverändert geblieben, ohne an die Inflation angepasst worden zu sein.

Derzeit liegt der Freibetrag für Ehepartner bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro, für Enkel bei 200.000 Euro (beziehungsweise 400.000 Euro bei bereits verstorbenen Eltern), für Urenkel bei 100.000 Euro und für Geschwister sowie entferntere Verwandte bei 20.000 Euro. Die Steuersätze bewegen sich je nach Steuerklasse und Vermögenshöhe zwischen 7 und 50 Prozent.

In der mündlichen Verhandlung nahmen Prof. Dr. Wolfgang Schön und Dr. Fabian Kratzlmeier vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht als Sachverständige teil. Ihr schriftliches Gutachten behandelt unter anderem die Frage der Bundeszuständigkeit gegenüber der Länderhoheit sowie Risiken eines innerdeutschen Steuerwettbewerbs, steuerinduzierte Umzüge in Niedrigsteuerländer und systematische Verwerfungen bei einer Teilföderalisierung.

Das Gesetz sieht für Immobilien bestimmte Ausnahmen vor: So bleibt ein Familienheim für Kinder bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern steuerfrei, wenn der Einzug binnen sechs Monaten erfolgt und eine zehnjährige Selbstnutzung eingehalten wird. Für vermietete Grundstücke gilt ein Bewertungsabschlag von 10 Prozent. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst Monate nach der Verhandlung erwartet.

Privilegien für Betriebsvermögen im verfassungsrechtlichen Fokus

Gegenstand der am 13. Oktober 2026 verhandelten Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22) ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Der Kläger erbte Privatvermögen in Form von Grundstücken und einem Wertpapierdepot von seiner Tante und sieht sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt.

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Die Freibeträge für Erben sind seit 2009 unverändert — während das Bundesverfassungsgericht am 12. und 13. Oktober 2026 über Immobilienbewertung, Freibeträge und die Privilegien für Betriebsvermögen verhandelt. Ein Urteil wird erst Monate nach der Verhandlung erwartet. Unser kostenloser Leitfaden ordnet ein, welche Freibeträge und Steuerklassen heute gelten und welche Schritte Erben und Unternehmernachfolger jetzt vorbereiten können. Kostenlosen Erbschaftsteuer-Leitfaden anfordern

Bereits 2014 hatte das Gericht die Privilegierung großer Betriebsvermögen beanstandet, woraufhin 2016 Anpassungen folgten. Nach geltendem Recht greift bei Unternehmensübertragungen eine Regelverschonung von 85 Prozent bei fünf Jahren Behaltensfrist oder eine Optionsverschonung von 100 Prozent bei sieben Jahren, jeweils gekoppelt an Vorgaben zur Lohnsumme von 250 bis 700 Prozent der Ausgangslohnsumme.

Ab einem Erwerb von 26 Millionen Euro greift eine Verschonungsbedarfsprüfung. Erbschaften von mehr als 300 Wohnungen gelten dabei als Geschäftsbetrieb.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 rund 3,7 Milliarden Euro an Steuern auf Betriebsvermögen erlassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gab zu bedenken, dass ohne Verschonungsregeln Steuerlasten von bis zu 50 Prozent des Unternehmenswertes drohen könnten.

Im Jahr 2024 registrierte der Verband mit fast 10.000 Beratungsgesprächen zu Firmenübergaben einen Höchststand; mehr als jedes vierte Unternehmen erwäge die Aufgabe.

Ökonomische Dimension der Erbschaftsteuer

Die wirtschaftliche Bedeutung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts wechseln in Deutschland jährlich rund 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer.

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Bei einer Unternehmensnachfolge drohen ohne Verschonung Steuerlasten von bis zu 50 Prozent des Unternehmenswertes — darauf weist der DIHK hin. Regelverschonung und Optionsverschonung sind an Behaltensfristen und Lohnsummenvorgaben gekoppelt, ab 26 Millionen Euro Erwerb greift zusätzlich eine Verschonungsbedarfsprüfung. Unser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Nachfolge planen und welche Fristen Sie im Blick behalten müssen. Leitfaden zur Unternehmensnachfolge jetzt sichern

Das Statistische Bundesamt bezifferte das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer für 2024 auf 13,3 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von 12,3 Prozent entsprach. Im Jahr 2025 erreichte das Aufkommen mit 21,4 Milliarden Euro einen Höchstwert. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung forderte die SPD zuletzt eine Anhebung des allgemeinen Freibetrags auf 900.000 Euro.

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