Esch/ Alzette: Leerstand kostet Eigentümer bis zu 10.000 Euro pro Jahr
Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie luxemburgische Gemeinde Esch/Alzette verstärkt ihre Maßnahmen gegen ungenutzten Wohnraum. Um dem langanhaltenden Leerstand entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat ein kommunales Reglement verabschiedet, das verbindliche Auflagen für Immobilieneigentümer vorsieht.
Wer keinen anerkannten Grund für das Freistehenlassen seiner Immobilie geltend machen kann, erhält eine Frist von 18 Monaten, um das betreffende Objekt zu vermieten oder zu verkaufen. Wie das Portal wort.lu in einem Bericht vom 23. Oktober 2026 darlegte, soll dieser Schritt dazu beitragen, bestehende Wohnkapazitäten wieder dem Markt zuzuführen.
Gestaffelte Leerstandssteuer und klare Fristen für Immobilieneigentümer
Kernstück des kommunalen Reglements ist die Einführung einer finanziellen Abgabe, die zeitlich gestaffelt ansteigt. Für das erste Jahr des unberechtigten Leerstands wird eine Steuer von 50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhoben. Besteht der Leerstand weiter fort, klettert der Satz im zweiten Jahr auf 70 Euro pro Quadratmeter. Ab dem dritten Jahr werden schließlich 100 Euro je Quadratmeter fällig.
Die Berechnung der Steuer ist pro Wohneinheit auf eine Fläche von maximal 100 Quadratmetern begrenzt. Daraus ergeben sich feste Obergrenzen: Der Höchstbetrag beläuft sich auf 5.000 Euro im ersten Jahr, 7.000 Euro im zweiten Jahr und 10.000 Euro ab dem dritten Jahr der Nichtnutzung. Für den Fall, dass der Verwaltung die exakte Wohnfläche einer Einheit nicht bekannt ist, wird automatisch der jeweilige Höchstbetrag in Rechnung gestellt.
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Ausmaß des Wohnungsleerstands und kommunale Beschlusslage
Die Einführung der Abgabe erfolgt vor dem Hintergrund hoher Leerstandszahlen im Stadtgebiet. Angaben der Stadt zufolge stehen gegenwärtig zwischen 8 und 10 Prozent der Wohnungen in Esch/Alzette unbewohnt da, was einem Volumen von rund 1.500 Einheiten entspricht.
Nach Auskunft von Bürgermeister Christian Weis (CSV) ist die Nichtnutzung bei einem Großteil dieser Einheiten von Dauer: Rund 70 Prozent der unbewohnten Objekte stehen bereits seit über einem Jahr leer.
Im Gemeinderat von Esch/Alzette fand das Reglement eine breite Mehrheit. Einzig Bernard Schmit (ADR) stimmte gegen die Vorlage der Stadtverwaltung.
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Vergleichbare Ansätze in der Nachbargemeinde Düdelingen
Die Problematik ungenutzter Flächen und Immobilien beschäftigt auch andere Kommunen der Region. Die Gemeinde Düdelingen setzt bei der Mobilisierung von Wohnpotenzialen zunächst auf eine steuerliche Anpassung im Bereich des unbebauten Raums und erhöht den Grundsteuersatz auf leer stehendes Wohnungsbauland.
Zunächst richtet sich diese Maßnahme primär an die Eigentümer von Bauplätzen. Dem Bericht zufolge könnte in Düdelingen zu einem späteren Zeitpunkt jedoch ebenfalls eine Leerstandssteuer auf Wohnungen nach dem Vorbild von Esch/Alzette folgen.
