Act, Transparenzpflicht

EU AI Act: Transparenzpflicht für KI-Inhalte ab 2. August

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 01:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab August 2026 müssen Unternehmen KI-generierte Inhalte und Chatbots klar kennzeichnen. Neue Fristen für Hochrisiko-Systeme durch Digital Omnibus verschoben.

EU AI Act: Finale Transparenzregeln für KI-Inhalte veröffentlicht
Abstrakte digitale Datenvisualisierung für KI-Transparenz und maschinenlesbare Inhalte. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat ihre Transparenzrichtlinien für KI finalisiert – der Countdown für die Durchsetzung des EU AI Acts läuft. Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn Inhalte oder Interaktionen von Maschinen stammen.

Veröffentlicht am 20. Juli 2026, legt das 51-seitige Dokument den verbindlichen Rahmen für Artikel 50 fest. Dieser schreibt eine klare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten und Interaktionen vor. Während andere Fristen des AI Acts kürzlich durch den sogenannten Digital Omnibus verschoben wurden, bleiben die Transparenzregeln unangetastet.

Vier zentrale Offenlegungspflichten

Ab Anfang August müssen Betreiber und Anbieter von KI-Systemen vier Hauptverpflichtungen erfüllen. Interaktive Systeme wie Chatbots oder Kundenservice-Assistenten müssen ihren nicht-menschlichen Charakter offenlegen. Synthetische Inhalte – Bilder, Videos und Audio – benötigen maschinenlesbare digitale Kennzeichnungen, die eine Überprüfung der Authentizität ermöglichen.

Besonders streng sind die Vorgaben für sensible Technologien. Anbieter von Deepfakes müssen den künstlichen Ursprung der Medien offenlegen, insbesondere wenn sie öffentliche Interessen berühren. Unternehmen, die Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzen, müssen die betroffenen Personen informieren.

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Eine Übergangsfrist für bestehende generative KI-Systeme zur Implementierung von Wasserzeichen läuft bis zum 2. Dezember 2026. Ein Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten wurde bereits im Juni 2026 veröffentlicht. Organisationen, die diesen Kodex bis zum 27. Juli 2026 unterzeichnen, erhalten eine Vermutungswirkung der Konformität.

Digital Omnibus verschiebt Hochrisiko-Fristen

Der Digital Omnibus, der im Mai politisch vereinbart und Mitte Juni 2026 vom Parlament gebilligt wurde, verzögert vor allem die komplexen Konformitätsbewertungen. Die Frist für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme – etwa in der Personalauswahl oder Bildung – wurde auf den 2. Dezember 2027 verschoben. KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Produkten verbaut sind, müssen erst bis zum 2. August 2028 die Vorgaben erfüllen.

Einige Verbote bleiben unverändert in Kraft. Soziales Scoring und manipulative KI sind seit Februar 2025 untersagt. Der Omnibus führt zudem ein neues Verbot für die Erzeugung nicht-einvernehmlicher intimer Bilder und von Kindesmissbrauchsmaterial ein, das ab Dezember 2026 gilt.

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Strafen und Erleichterungen für KMU

Die Europäische KI-Behörde überwacht die Durchsetzung und kann empfindliche Geldstrafen verhängen. Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Mid-Caps mit bis zu 750 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Umsatz profitieren von Sonderregelungen: vereinfachte Dokumentation, reduzierte Strafrahmen und Zugang zu regulatorischen Sandboxen, die Innovation bei gleichzeitiger Sicherheit fördern sollen.

Für Anbieter von Allgemeiner Künstlicher Intelligenz (GPAI) gelten zusätzliche Anforderungen: Sie müssen Urheberrechtsrichtlinien umsetzen und Zusammenfassungen über die Trainingsdaten ihrer Modelle veröffentlichen. Diese Unternehmen unterliegen seit August 2025 bestimmten Pflichten, wobei die KI-Behörde ab dem 2. August 2026 rückwirkende Strafbefugnisse erhält.

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