EU-Altersverifikation: Neue Technologie schützt Kinder ohne Datenspeicherung
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 19:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Union hat die technische Einsatzbereitschaft eines neuen mobilen Systems zur Altersverifikation offiziell bestätigt. Die Technologie basiert auf sogenannten Zero-Knowledge-Proofs unter Verwendung des Ligero-Protokolls. Damit soll eine rechtssichere Altersprüfung im digitalen Raum ermöglicht werden, ohne dass die Privatsphäre der Nutzer durch die Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten gefährdet wird.
Technologische Grundlage und Datenschutz
Das System sieht vor, dass Nutzer ein offizielles Ausweisdokument oder einen Reisepass hochladen, um ihr Alter nachzuweisen. Durch die Anwendung der Zero-Knowledge-Proof-Technologie wird jedoch lediglich die Information übermittelt, ob der Nutzer ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat. Sensible Daten wie der Name, das Geburtsdatum oder die Anschrift werden nach offiziellen Angaben weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben.
Bereits im Frühjahr hatte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, dass eine entsprechende Anwendung zur Altersverifizierung bereitstehe. Das System ist so konzipiert, dass es sowohl auf Mobilgeräten als auch auf herkömmlichen Computern genutzt werden kann. Von der Leyen betonte dabei die Funktion der Anwendung als Werkzeug für Eltern, um den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern.
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Strategischer Rahmen und Expertenempfehlungen
Flankiert wird die Einführung durch Bestrebungen der EU-Digitalchefin Henna Virkkunen, die einen europäischen Koordinierungsmechanismus für die Altersverifikation plant. Ziel ist eine harmonisierte Umsetzung innerhalb des Blocks. Ein im Juli veröffentlichter Bericht eines Kindersicherheits-Panels empfiehlt hierfür eine Staffelung nach Altersstufen: Für Kinder unter drei Jahren wird ein Verzicht auf Bildschirmnutzung nahegelegt, während für die Altersgruppe zwischen 3 und 12 Jahren ein beaufsichtigter Zugang vorgesehen ist. Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren sollen durch spezifische Sicherheitsfunktionen geschützt werden.
Zudem sprachen sich Experten eines Fachpanels, darunter Fachleute für Kinder- und Jugendpsychiatrie, in einem aktuellen Bericht für ein Verbot von Funktionen aus, die ein hohes Suchtpotenzial aufweisen. Dazu zählt insbesondere das sogenannte unendliche Scrollen. Für Nutzer unter 13 Jahren empfiehlt das Panel zudem harmonisierte Beschränkungen und den Einsatz der nun vorgestellten anonymen Altersprüfungen.
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Durchsetzung unter dem Digital Services Act
Die Dringlichkeit solcher Systeme wird durch laufende Verfahren unterstrichen. Erst vor wenigen Tagen stellte die EU-Kommission vorläufig fest, dass die Videoplattform TikTok gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Der Vorwurf lautet auf unzureichenden Schutz von Minderjährigen. Dem Unternehmen drohen in diesem Zusammenhang empfindliche Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Trotz der Fokuslegung auf den Jugendschutz formiert sich auch Widerstand gegen die digitalen Identitätsprüfungen. Die EU-Kommission registrierte in der laufenden Woche eine Bürgerinitiative mit dem Titel „Stop Killing The Internet“, die sich explizit gegen eine verpflichtende digitale ID und Altersverifizierungen ausspricht. Die Kritiker befürchten negative Auswirkungen auf die Freiheit des Internets.
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