EU-e-Evidence-Verordnung ab 18. August: Schneller Zugriff auf Daten
Veröffentlicht: 10.06.2026 um 16:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Neue EU-Regeln sollen den Zugriff auf digitale Beweise beschleunigen â wĂ€hrend umstrittene Methoden wie der Ankauf von Werbedaten fĂŒr Diskussionen sorgen.
Erfolge bei Darknet-Ermittlungen
In Bremen nahmen Spezialeinheiten am 9. Juni einen 37-JÀhrigen fest. Ihm wird vorgeworfen, seit 2021 mindestens neun Darknet-Plattformen mit kinderpornografischen Inhalten betrieben zu haben. Der VerdÀchtige soll durch Kopien existierender Seiten und Zahlungen in KryptowÀhrungen sechsstellige Einnahmen erzielt haben.
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Parallel dazu durchsuchten Ermittler in Chemnitz und weiteren sĂ€chsischen Landkreisen mehr als 20 Wohnungen. Dabei stellten sie ĂŒber 100 digitale DatentrĂ€ger sicher.
Wie die Polizei digitale Spuren sichert
Zur Auswertung beschlagnahmter GerÀte setzen deutsche Behörden Forensik-Software wie die des israelischen Anbieters Cellebrite ein. Diese Programme können selbst gelöschte Daten auf Smartphones wiederherstellen.
Daneben gewinnt der Zugriff auf Cloud-Speicher an Bedeutung. Ăber sichergestellte GerĂ€te können Ermittler auf Daten in der iCloud, bei Google oder Dropbox zugreifen â geregelt in der Strafprozessordnung.
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EU-Verordnung bringt neue Regeln
Am 18. August 2026 tritt die EU-e-Evidence-Verordnung vollstĂ€ndig in Kraft. Sie erlaubt Behörden, Herausgabeanordnungen fĂŒr Bestands-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten direkt an Anbieter in anderen EU-Staaten zu richten.
Die Regelfrist fĂŒr eine Antwort betrĂ€gt zehn Tage. In EilfĂ€llen verkĂŒrzt sie sich auf acht Stunden. Deutschland setzt die Vorgaben derzeit ĂŒber das EuropĂ€ische Beweismittelgesetz (EBewMG) um.
Streit um Werbedaten und Datenschutz
Trotz technischer Fortschritte bleibt der Einsatz bestimmter Methoden umstritten. Berichten zufolge nutzen LandeskriminalĂ€mter in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern âAdvertising Intelligenceâ. Dabei kaufen sie Werbedaten von Datenbrokern an, um metergenaue Standortprofile zu erstellen.
Juristen kritisieren: FĂŒr diesen RĂŒckgriff auf kommerzielle Datenbanken fehlt eine explizite Rechtsgrundlage. DatenschĂŒtzer warnen vor einer drohenden MassenĂŒberwachung.
Die Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte hat vor dem Bundes verfassungsgericht Klage gegen die vollstĂ€ndige Auswertung von Smartphones eingereicht. Ziel ist ein stĂ€rkerer Schutz der PrivatsphĂ€re.
Neue Gesetze gegen digitale Gewalt
Auf der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg beraten die LĂ€nder ĂŒber eine Initiative Mecklenburg-Vorpommerns. Sie will Manipulationen zu Selbstverletzungen â etwa durch gefĂ€hrliche Online-Challenges â unter Strafe stellen.
Ein Projekt des Bundeskriminalamts untersuchte zudem Frauenfeindlichkeit im Internet von 2022 bis 2024. Ergebnis: Digitale Gewalt wie Deepfakes oder bildbasierte sexualisierte Gewalt kann unter bestimmten Voraussetzungen als Volksverhetzung eingestuft werden. Die Forscher wiesen jedoch auf rechtliche LĂŒcken und fehlende Kontrollmechanismen hin.
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