EU-Greenwashing-Richtlinie, Kommission

EU-Greenwashing-Richtlinie: Kommission verklagt 20 Staaten am 29. Mai

31.05.2026 - 12:39:51 | boerse-global.de

Brüssel mahnt 20 EU-Länder wegen verspäteter Umsetzung neuer Verbraucherschutzvorschriften gegen irreführende Umweltaussagen ab.

EU-Greenwashing-Richtlinie: Kommission verklagt 20 Staaten am 29. Mai - Foto: ĂĽber boerse-global.de
EU-Greenwashing-Richtlinie: Kommission verklagt 20 Staaten am 29. Mai - Foto: ĂĽber boerse-global.de

Mai 2026 gegen 20 EU-Staaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund ist die versäumte Umsetzung neuer Vorschriften gegen „Greenwashing" und für bessere Reparierbarkeit von Produkten. Betroffen sind unter anderem Deutschland, Frankreich und Spanien sowie Bulgarien, Ungarn und Portugal.

Frist verpasst – Konsequenzen drohen

Die Frist zur Übernahme der Richtlinie in nationales Recht endete am 27. März 2026. Die säumigen Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission zu antworten. Im Zentrum des Verfahrens steht die Richtlinie (EU) 2024/825, die Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen schützen und über die Haltbarkeit von Produkten informieren soll.

In Ungarn wurden die Verfahren zudem mit Verzögerungen beim Arbeitsschutzrecht verbunden. Die bulgarischen Behörden stehen ebenfalls unter Druck: Sie müssen nachweisen, dass Umweltaussagen von Unternehmen künftig wissenschaftlich belegt und unabhängig geprüft werden.

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Strengere Regeln fĂĽr Werbeversprechen

Seit Ende Mai 2026 gilt EU-weit ein Verbot irreführender Angaben zur Reparierbarkeit. Verkäufer müssen konkrete Reparaturinformationen liefern. Begriffe wie „klimaneutral" sind nur noch erlaubt, wenn Hersteller den gesamten Produktlebenszyklus belegen können.

Nachhaltigkeitssiegel benötigen künftig eine Zertifizierung durch Dritte oder müssen von öffentlichen Stellen vergeben werden. Kritiker bemängeln allerdings, dass die Richtlinie geplante Obsoleszenz nicht explizit verbietet – der Nachweis sei technisch zu schwierig. Alle Maßnahmen müssen bis zum 26. September 2028 vollständig umgesetzt sein.

Ă–kodesign und Reparaturpflichten

Die umfassendere EU-Strategie für eine Kreislaufwirtschaft nimmt weiter Fahrt auf. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) ist seit Juni 2024 in Kraft und zeigt erste Wirkung. Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Textilien und Schuhe nicht mehr vernichten. Bereits jetzt müssen sie die Menge der vernichteten Waren für das Geschäftsjahr 2024 offenlegen.

Weitere Vorgaben fĂĽr Elektronik und Hardware:

  • Digitale Produktpässe: FĂĽr die Textilbranche voraussichtlich ab 2027 Pflicht
  • Digitale Batteriepässe: Ab 18. Februar 2027 mĂĽssen Elektroautos und Hybride mit Akkus ĂĽber 2 kWh einen QR-Code tragen – mit Daten zu Produktion, Materialien und Leistung
  • EU-Batterieverordnung: Ab 2027 mĂĽssen Geräteakkus leicht austauschbar sein

Die Verhandlungen über die ergänzende Green-Claims-Richtlinie, die eine unabhängige Prüfung aller Umweltaussagen vorschreibt, wurden verschoben. Der finale Trilolog, ursprünglich für den 10. Juni 2026 geplant, findet nun am 23. Juni 2026 statt.

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Nationale Anreize und die Gefahr des „Circular Washing"

Während die EU den Rechtsrahmen zentralisiert, gehen einige Mitgliedstaaten eigene Wege. In Österreich hat der „Geräte-Retter-Bonus" seit 2025 bereits über 100.000 Anträge überschritten. Das Programm übernimmt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 130 Euro pro Gerät – für Waschmaschinen, Laptops und medizinische Geräte wie Rollstühle. Smartphones und E-Bikes wurden allerdings aus der Förderung gestrichen. Ob das Programm über 2026 hinaus fortgesetzt wird, ist unklar.

Trotz aller Bemühungen warnen Experten vor „Circular Washing" – Unternehmen nutzen Begriffe der Kreislaufwirtschaft als reine Marketingstrategie, ohne ihre Geschäftsmodelle wirklich zu ändern. Die US-Handelsbehörde FTC hat daher kürzlich öffentliche Kommentare zu ihren „Green Guides" eingeholt, um ähnliche Probleme im nordamerikanischen Markt zu adressieren.

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