EU-KI-Gesetz, Verhandlungen

EU-KI-Gesetz: Verhandlungen über Omnibus-Paket gescheitert

30.04.2026 - 13:39:23 | boerse-global.de

Die Trilog-Verhandlungen zum EU-KI-Gesetz sind blockiert. Unternehmen bangen um die Einhaltung der August-Frist 2026 für Hochrisiko-Systeme.

EU-KI-Gesetz: Verhandlungen über Omnibus-Paket gescheitert - Foto: über boerse-global.de
EU-KI-Gesetz: Verhandlungen über Omnibus-Paket gescheitert - Foto: über boerse-global.de

Die Verhandlungen über zentrale Änderungen am EU-KI-Gesetz sind nach einer gescheiterten Trilog-Sitzung in Brüssel vorerst blockiert. Der primäre Stichtag für die Durchsetzung – der 2. August 2026 – rückt näher, während die europäischen Institutionen um ein „Digital Omnibus"-Paket ringen, das die Compliance vereinfachen und die Umsetzungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme anpassen soll. Das Scheitern der Gespräche vom 28. April hat Unternehmen und Rechtsexperten in Unsicherheit über die unmittelbaren regulatorischen Pflichten für fortschrittliche KI-Technologien gestürzt.

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Der Kern des Streits: Verzögerung und Ausnahmen

Im Zentrum der aktuellen Friktion steht der Digital Omnibus on AI der Europäischen Kommission, ein Vorschlag aus dem Spätherbst 2025, der den bestehenden Regulierungsrahmen straffen soll. Laut Rechtsexperten von A&O Shearman und JD Supra haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU auf einen vorläufigen Konsens geeinigt, die Anwendung der Hochrisiko-KI-Pflichten zu verschieben. Demnach würde die ursprüngliche Frist von August 2026 auf den 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme – etwa in den Bereichen Personalauswahl, Bildung und Strafverfolgung – und auf den 2. August 2028 für KI in regulierten Produkten wie Medizinprodukten und Industriemaschinen verschoben.

Doch trotz dieser Einigung bei den Daten scheiterten die Verhandlungen am 28. April an mehreren sekundären, aber bedeutenden Punkten. Eingeweihte Kreise berichten, dass die zwölfstündigen Beratungen ohne einen konsolidierten Text endeten – vor allem wegen Uneinigkeit über die sogenannten „Carve-outs", also Ausnahmen für KI-Systeme, die bereits durch sektorale Sicherheitsgesetze geregelt sind. Das Europäische Parlament drängt auf spezifische Ausnahmen, um Doppelregulierungen für Hersteller von Medizinprodukten und Autos zu vermeiden. Die Kommission und der Rat hingegen befürchten, dass solche Lücken das übergreifende Sicherheitsgerüst des Gesetzes schwächen könnten.

Reibungspunkte: Überschneidungen mit DSGVO und Datengesetz

Ein erheblicher Teil der regulatorischen Herausforderung besteht darin, das KI-Gesetz mit bestehenden Regelwerken wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datengesetz in Einklang zu bringen. Branchenexperten der International Association of Privacy Professionals (IAPP) beobachten, dass die vorgeschlagenen Änderungen darauf abzielen, „Compliance-Rotzonen" zu beseitigen, in denen sich mehrere Digitalgesetze überschneiden. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Verlängerung der Meldefrist für Datenschutzverletzungen: Statt der bisherigen 72 Stunden unter der DSGVO schlägt der Digital Omnibus ein 96-Stunden-Fenster vor, um es anderen digitalen Sicherheitsmeldepflichten wie denen der NIS-2-Richtlinie anzupassen.

Forschung des MIT, die von Governance-Analysten zitiert wird, zeigt, dass die rasante Geschwindigkeit der Gesetzgebung zu einer „beispiellosen Fluktuation" geführt hat. Fast 43 Prozent der bewerteten Governance-Dokumente gelten demnach bereits als obsolet – aufgrund technischer oder rechtlicher Aktualisierungen. Diese Friktion zeigt sich besonders in der Debatte über die Nutzung personenbezogener Daten für das Training und die Korrektur von Verzerrungen in KI-Systemen. Die Reformen sollen klarstellen, dass die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – etwa biometrischer oder Gesundheitsdaten – für die KI-Voreingenommenheitserkennung zulässig ist, wenn sie einem erheblichen öffentlichen Interesse dient und strenge technische Schutzmaßnahmen bestehen.

Neue Verbote und die Rolle des KI-Büros

Während sich die Verhandlungen auf Verfahrensverzögerungen konzentrieren, führen sie auch neue Verbote ein, die sich aus gesellschaftlichen Risiken ergeben. Aktuelle rechtliche Updates vom April zeigen, dass sowohl Parlament als auch Rat ein Verbot von „Nudifier"-Generativer-KI-Systemen unterstützen – also Werkzeugen, die nicht einvernehmliche intime Bilder manipulieren oder reproduzieren können. Dieses Verbot soll für Systeme gelten, die speziell für solchen Missbrauch entwickelt wurden, oder bei denen ein solcher Ausgang vernünftigerweise vorhersehbar ist.

Die Rolle des neu geschaffenen EU-KI-Büros ist ebenfalls in den Fokus der jüngsten Gesprücke gerückt. Änderungsanträge deuten darauf hin, dass das KI-Büro eine zentralere Rolle bei der Aufsicht übernehmen soll, wobei einige Durchsetzungsbefugnisse von den nationalen Aufsichtsbehörden auf die EU-Ebene verlagert werden, um eine Fragmentierung des Marktes zu verhindern. Diese Zentralisierung soll einen einheitlichen EU-weiten Meldeeingang für Vorfälle schaffen und den Verwaltungsaufwand für multinationale Unternehmen reduzieren. Allerdings bleiben die Mitgliedstaaten vorsichtig, was das Ausmaß der Zentralisierungsambitionen der Kommission angeht. Einige schlagen vor, sogar für nicht-hochriskante KI-Anbieter Registrierungspflichten wieder einzuführen, um die Markttransparenz zu gewährleisten.

Wirtschaftliche Implikationen und Compliance-Horizont

Für die Privatwirtschaft stellen die stockenden Verhandlungen ein strategisches Dilemma dar. Ronan de Renesse, Vizepräsident für Telekommunikation bei Omdia, weist darauf hin, dass das KI-Gesetz zwar die Funktionsweise von Systemen reguliert, aber auch Monetarisierungsmöglichkeiten für digitale Infrastrukturanbieter schafft. Einige Telekommunikationsbetreiber betrachten die Anforderungen des Gesetzes als Katalysator für die Entwicklung einer „compliance-fähigen" Vertrauensinfrastruktur. Doch das Fehlen eines endgültigen Änderungspakets nur wenige Monate vor der August-Frist hat viele Organisationen verunsichert: Sollen sie teure Compliance-Projekte vorantreiben oder auf die erwartete Verlängerung bis 2027 warten?

Rechtsbeobachter von Mayer Brown und Paul Weiss warnen, dass bis zur formellen Verabschiedung und Veröffentlichung des Digital Omnibus im Amtsblatt der EU die ursprüngliche August-Frist 2026 die rechtliche Realität bleibt. Es besteht die Sorge, dass einige Unternehmen die Einführung von Hochrisiko-Systemen beschleunigen könnten, bevor die strengeren Regeln vollständig greifen – ein möglicher „Wettlauf zum Markt", der den Geist des Gesetzes untergräbt. Auch die Lobbyarbeit der Industrie bleibt intensiv: Berichte von Unternehmenswächtern zeigen, dass fast 69 Prozent der Konsultationstreffen der Kommission im vergangenen Jahr mit Wirtschaftsverbänden stattfanden, verglichen mit nur 16 Prozent mit Nichtregierungsorganisationen.

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Analyse: Der Balanceakt zwischen Pioniergeist und Praxistauglichkeit

Die aktuelle Blockade verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen dem Anspruch der Europäischen Union, globaler Vorreiter bei der KI-Regulierung zu sein, und den praktischen Schwierigkeiten, einen so komplexen, horizontalen Rahmen umzusetzen. Als das KI-Gesetz 2021 erstmals vorgeschlagen und 2024 schließlich verabschiedet wurde, galt es als wegweisende Sicherheitsregulierung. Doch je näher die Durchsetzungsphase rückte, desto deutlicher wurden die technischen Lücken bei den harmonisierten Standards und das Fehlen einer robusten Konformitätsbewertungsinfrastruktur. Die Regulierer mussten den ursprünglichen Zeitplan überdenken.

Der Digital Omnibus ist ein Eingeständnis, dass weder der Markt noch die Regulierungsbehörden für die volle Last der Hochrisiko-KI-Überwachung bereit sind. Die Verschiebung hin zu einer „wirtschaftsfreundlicheren" Haltung – erkennbar an den vorgeschlagenen Verzögerungen und der Anhebung der Meldeschwellen – deutet darauf hin, dass Brüssel die Stabilität des Binnenmarktes über eine sofortige, strenge Durchsetzung stellt. Dennoch zeigt das Scheitern der Einigung in dieser Woche, dass selbst „innovationsfreundliche" Vereinfachungen tiefgreifenden ideologischen Differenzen über Grundrechte und die Grenzen automatisierter Entscheidungsfindung unterliegen.

Ausblick: Die kommenden acht Wochen sind entscheidend

Nachdem der Trilog am 28. April ohne Ergebnis endete, wird das Zeitfenster für eine Einigung immer enger. Ein Folgetrilog ist für Mitte Mai 2026 geplant, in dem die Verhandler versuchen werden, einen Kompromiss bei den sektoralen Ausnahmen und der genauen Formulierung der Ausnahmen für die Voreingenommenheitserkennung zu finden. Sollte im Mai eine Einigung erzielt werden, könnte die formelle Annahme im Juni erfolgen, sodass die Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt der EU nur wenige Wochen vor der August-Frist möglich wäre.

Sollten die Verhandlungen jedoch bis in den Sommer andauern, verschiebt sich die politische Landschaft: Irland übernimmt am 30. Juni 2026 die EU-Ratspräsidentschaft. Ein Wechsel an der Spitze bringt oft neue Prioritäten mit sich, was die Finalisierung des Omnibus-Pakets weiter erschweren könnte. Für globale KI-Entwickler sind die kommenden acht Wochen entscheidend: Sie werden zeigen, ob sie noch in diesem Sommer die weltweit strengsten KI-Regeln einhalten müssen – oder ob ihnen die mehrjährige Atempause gewährt wird, für die viele in der Branche monatelang geworben haben.

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