EU stuft AWS und Azure als Gatekeeper ein: Strenge DMA-Regeln ab 2026
Veröffentlicht: 27.06.2026 um 06:42 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das teilte die BrĂŒsseler Behörde am 25. Juni mit. Betroffen sind die Dienste Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure â zwei der gröĂten Cloud-Plattformen weltweit. Der Schritt ist eine deutliche Ausweitung des strengen Digital Markets Act (DMA) auf den Cloud-Sektor, den Analysten auf rund 220 Milliarden Euro beziffern.
Qualitatives Urteil statt reiner Zahlen
Die Entscheidung beruht nicht auf den ĂŒblichen quantitativen Schwellenwerten des DMA. Stattdessen stĂŒtzt sich die Kommission auf eine qualitative Bewertung nach einer siebenmonatigen Marktuntersuchung, die am 18. November 2025 begann. Die Regulierer kamen zu dem Schluss, dass AWS und Azure trotz fehlender Umsatz- oder Nutzerzahlen als essenzielle Zugangstore fĂŒr GeschĂ€ftskunden zu Endverbrauchern dienen.
Ausschlaggebend waren demnach der enorme Markteinfluss, die hohen Investitionen und die zentrale Rolle der Cloud-Ăkosysteme im boomenden KI-Sektor. Besonders betont die Kommission die hohen Wechselkosten und sogenannten Lock-in-Effekte: Kunden können ihre Daten und Anwendungen kaum zu anderen Anbietern migrieren.
Strenge Auflagen ab 2026
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Wird die vorlĂ€ufige Einstufung bestĂ€tigt, mĂŒssen AWS und Azure strenge DMA-Pflichten erfĂŒllen. Dazu gehören:
- Technische InteroperabilitÀt mit Konkurrenzdiensten
- Verbesserte DatenportabilitĂ€t fĂŒr Kunden
- Ein striktes Verbot der Selbstbevorzugung eigener Software oder Dienste
WĂ€hrend die EU die Regeln fĂŒr Cloud-Anbieter verschĂ€rft, rĂŒcken auch die rechtlichen Anforderungen fĂŒr den Einsatz von KI-Systemen immer stĂ€rker in den Fokus von Compliance-Abteilungen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche Systeme als Hochrisiko gelten und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben. Kostenlosen Leitfaden zur KI-Verordnung herunterladen
Eine endgĂŒltige Entscheidung erwartet die Kommission bis Dezember 2026. Nach der formellen BestĂ€tigung hĂ€tten die Unternehmen sechs Monate Zeit, ihre GeschĂ€ftsmodelle anzupassen. Parallel lĂ€uft eine dritte Untersuchung, ob die DMA-Regeln speziell fĂŒr die Cloud-Branche weiter angepasst werden mĂŒssen â Ergebnisse sollen bis Mai 2027 vorliegen.
Uneinigkeit bei Unternehmen und internationaler Vergleich
Die betroffenen Konzerne wehren sich. Amazon und Microsoft haben ihren Unmut ĂŒber die vorlĂ€ufigen Ergebnisse deutlich gemacht. Microsoft verwies darauf, dass Google Cloud Platform nicht auf der Liste steht â ein Hinweis auf eine möglicherweise ungleiche Anwendung der Regeln.
UnterstĂŒtzung kommt dagegen vom Open Markets Institute. Die Organisation berief sich auf eigene Forschung vom Februar 2026, die eine strengere Kontrolle der sogenannten Hyperscaler forderte. Sie drĂ€ngt die Kommission, auch andere groĂe Anbieter einzubeziehen.
Der EU-VorstoĂ steht im Gegensatz zur aktuellen Entwicklung in GroĂbritannien. Die dortige Wettbewerbsbehörde CMA lehnte am 31. MĂ€rz 2026 ab, Cloud-Anbietern einen âStatus von strategischer Marktbedeutungâ zuzuerkennen. Stattdessen akzeptierte sie freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie. Die EU schlĂ€gt mit ihrer Entscheidung einen deutlich interventionistischeren Weg ein â mit dem Ziel, die digitale SouverĂ€nitĂ€t zu stĂ€rken und heimischen Cloud-Anbietern bessere Chancen zu verschaffen.
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