EUDR-Verordnung: GS1 Germany veröffentlicht neue Anwendungsempfehlungen
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU erhöht den Druck auf Unternehmen: Neue Verordnungen und Standards präzisieren die Dokumentationspflichten in Lieferketten. Betroffen sind Branchen von Lebensmittel bis Textil.
EUDR: Neue Empfehlungen für entwaldungsfreie Produkte
GS1 Germany hat am 5. August 2026 aktualisierte Anwendungsempfehlungen für die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) veröffentlicht. Die Dokumente sollen die Nachweispflichten für Industrie und Handel handhabbar machen. Große und mittlere Unternehmen müssen die EUDR ab Ende 2026 anwenden.
Die Empfehlungen sehen eine Rollenlogik vor, die nachgelagerte Marktteilnehmer entlasten soll. Künftig müssen Daten wie Produktrelevanz, Referenznummern der Sorgfaltserklärung, Lieferanteninformationen und Geolokationsdaten der Erzeugungsflächen erfasst werden. An der Erarbeitung waren Branchenvertreter wie Alfred Ritter, Alnatura, Edeka, Ferrero, Hagebau und Nestlé beteiligt.
Verpackungsregeln: Wer gilt als Hersteller?
Die EU-Kommission hat Anfang August 2026 ihre FAQ zur Verpackungsverordnung (PPWR) aktualisiert – mit wichtigen Klarstellungen für den Online-Handel. Ein reines Versandlabel begründet demnach keine Erzeugereigenschaft. Bei neutralen Standardkartons gilt der physische Produzent als Erzeuger, nicht der versendende Händler.
Das hat direkte Folgen für Registrierungs- und Lizenzierungspflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Beziehen Händler neutrale, gebrauchsfertige Versandverpackungen aus dem Inland, gehen die Pflichten auf den Produzenten oder Importeur über. Anders bei gebrandeten Verpackungen: Hier gilt der Inhaber des Markennamens als Erzeuger.
Erste Neuerungen der PPWR treten bereits am 12. August 2026 in Kraft. In Österreich starteten Unternehmen wie ARA und Müller zudem eine Informationskampagne in über 100 Filialen, um die Kreislauffähigkeit von Verpackungen direkt am Verkaufsort zu zeigen.
Die neuen EUDR-Anwendungsempfehlungen von GS1 Germany verändern die Nachweispflichten für Industrie und Handel – und das LG Düsseldorf verschärft die Haftung für Erntegut. Wer jetzt die Rollenlogik und die geforderten Datenpunkte kennt, vermeidet teure Fehler. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
Greenwashing: Das Ende unbelegter Umweltversprechen
Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltaussagen. Die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) erlaubt Begriffe wie klimaneutral oder nachhaltig nur noch mit eindeutigen Belegen. Reine CO2-Kompensation reicht für die Bewerbung als klimaneutral nicht mehr aus. Sogar visuelle Elemente können betroffen sein, wenn sie eine nicht belegbare Umweltfreundlichkeit suggerieren.
Zur Entlastung bei der Berichterstattung hat die EU-Kommission am 3. Juli 2026 überarbeitete Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) verabschiedet. Die Zahl der obligatorischen Datenpunkte sinkt um mehr als 60 Prozent. Viele Unternehmen müssen die Standards ab dem Geschäftsjahr 2027 anwenden, eine freiwillige frühere Anwendung ist bereits 2026 möglich. Ein freiwilliger Standard für Betriebe mit bis zu 1.000 Beschäftigten soll kleineren Unternehmen die Komplexität nehmen.
Textilien und Produktpässe: Neue Pflichten ab 2026
Die Textil- und Schuhindustrie steht vor neuen Verpflichtungen. Seit dem 19. Juli 2026 gilt im Rahmen der Ökodesign-Verordnung ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe für große Unternehmen. Mittelständische Betriebe folgen ab 2030. Die Richtlinie 2025/1892 sieht zudem ab April 2028 eine EPR-Pflicht für Textilien vor. Deutschland hat bereits im März 2026 ein Eckpunktepapier mit materialspezifischen Recyclingquoten und einem Forschungsfonds vorgelegt.
Für technische Produkte gewinnt der digitale Produktpass (DPP) an Bedeutung. Auf Basis der Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) müssen Zulieferer künftig Informationen kostenlos bereitstellen. Konkret wird es beim Batteriepass: Ab dem 18. Februar 2027 wird er für bestimmte Industriebatterien und Batterien in Elektrofahrzeugen verbindlich.
Ab September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltaussagen: Begriffe wie „klimaneutral“ brauchen eindeutige Belege. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Greenwashing-Risiken vermeiden und Ihre Aussagen rechtssicher formulieren. Greenwashing-Leitfaden jetzt sichern
Haftung: Selbsterklärungen reichen nicht mehr
Das Landgericht Düsseldorf hat am 5. August 2026 ein Urteil gefällt, das die Haftung in der Lieferkette verschärft. Eine einfache Selbsterklärung reicht für die Haftungsfreistellung bei Erntegut nicht aus. Händler haften demnach verschuldensunabhängig für die Rechtmäßigkeit der Erzeugung des gehandelten Gutes. Experten empfehlen formalisierte Erntegut-Bescheinigungen, um den gestiegenen Nachweispflichten gerecht zu werden.
