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Fedpol bestÀtigt rund 20 FÀlle: Online-Netzwerke drÀngen MinderjÀhrige zu Selbstverletzung

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 23:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Schweizer Ermittlungen betreffen vor allem minderjÀhrige Opfer und mutmassliche TÀter. Kinderschutzorganisationen verlangen fest verankerte Schutzvorkehrungen auf Plattformen.

Fedpol bestÀtigt rund 20 Schweizer FÀlle zu sadistischen Online-Netzwerken
Ein dunkler, leerer Korridor mit einer geschlossenen TĂŒr am Ende, der eine AtmosphĂ€re von Isolation und Bedrohung vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesamt fĂŒr Polizei (Fedpol) hat rund 20 Schweizer ErmittlungsfĂ€lle im Zusammenhang mit internationalen sadistischen Online-Netzwerken bestĂ€tigt. Die Verfahren richten sich gegen Gruppierungen wie «The Com», «764» und «1414». Den TĂ€tern wird vorgeworfen, ĂŒber soziale Medien gezielt das Vertrauen von vulnerablen MinderjĂ€hrigen zu gewinnen, um sie anschliessend zu Selbstverletzungen, sexuellen Handlungen oder zum Suizid zu drĂ€ngen.

Nach Angaben des Fedpol betreffen etwa zwei Drittel der rund 20 FĂ€lle Opfer, bei denen es sich ĂŒberwiegend um MĂ€dchen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren handelt. Das restliche Drittel der FĂ€lle bezieht sich auf mutmassliche TĂ€ter, von denen viele ebenfalls minderjĂ€hrig sein sollen. Die Ermittlungsverfahren verteilen sich laut der Bundesbehörde auf alle Sprachregionen der Schweiz.

Modus Operandi und ideologische HintergrĂŒnde

Die TÀter nutzen Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat, um Freundschaften oder Liebesbeziehungen vorzutÀuschen. Im Rahmen dieses sogenannten Groomings sammeln sie persönliche Daten der Betroffenen.

In der Folge werden die MinderjĂ€hrigen mit intimen Informationen oder Bildmaterial erpresst. Die Forderungen der Netzwerke reichen von der Übermittlung von Nacktbildern und Videos sexueller Handlungen bis hin zu konkreten Aufforderungen zur Selbstverletzung oder zum Suizid.

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Die Netzwerke «The Com», «764» und «1414» verbreiten zudem teilweise Gewaltpropaganda. In diesen Kreisen werden Rechtsterroristen als sogenannte «Saints» verherrlicht. Die internationale Dimension dieser AktivitĂ€ten wurde bereits im Sommer 2026 im Rahmen einer europĂ€ischen Operation von Europol gegen «The Com» deutlich, bei der ĂŒber 4000 Websites mit einschlĂ€gigem Material identifiziert wurden.

Regionale Verfahren und rechtliche HĂŒrden

In der Schweiz haben die Kantone ZĂŒrich und Basel-Landschaft Verfahren mit direktem Bezug zur Gruppierung «764» bestĂ€tigt. Auch aus dem Kanton Luzern wurden entsprechende FĂ€lle gemeldet.

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden ermitteln unter anderem wegen Nötigung, Verleumdung, Beihilfe zu Suizid sowie schwerer Körperverletzung. Eine Recherche weist zudem auf einen Fall hin, in dem ein TÀter aus dem Ausland ein Opfer in der Schweiz in den Suizid getrieben habe.

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Ermittler weisen darauf hin, dass die Untersuchungen aufgrund der international verteilten Akteure, Datenmengen und der Einbindung verschiedener Plattformbetreiber Ă€usserst komplex seien. Ein prominentes Beispiel fĂŒr das Ausmass solcher Taten ist der Fall «White Tiger».

Einem 21-jĂ€hrigen Deutsch-Iraner werden ĂŒber 200 Straftaten an mehr als 30 Kindern vorgeworfen. Die Ermittlers stellten dabei rund 80'000 Bilder und ĂŒber 120 Stunden Videomaterial sicher. Der Beschuldigte befindet sich seit 2025 in Untersuchungshaft; der Prozess in Hamburg wird seit Januar 2026 gefĂŒhrt.

Forderungen nach technischem Schutz und PrÀvention

In der Schweiz stellt Cybergrooming derzeit keinen eigenen Straftatbestand dar. Angesichts der Bedrohungslage fordern Organisationen wie Kinderschutz Schweiz sowie Vertreter von SRF die Implementierung von «Safety by Design». Dabei sollen Schutzmechanismen bereits in der Entwicklung von Plattformen, Messengern und Games fest verankert werden.

Experten raten Eltern, auf Warnzeichen wie sozialen RĂŒckzug, erhöhten Stress, Anzeichen von Selbstverletzung oder plötzliche Wechsel der genutzten Online-Plattformen zu achten. Verdachtsmomente sollten ohne Schuldzuweisungen angesprochen werden.

Bei konkretem Verdacht wird geraten, den Polizei-Notruf 117 zu kontaktieren. Jugendliche können zudem Beratungsangebote wie die Nummer 147 von Pro Juventute oder die Plattform clickandstop.ch fĂŒr anonyme UnterstĂŒtzung nutzen.

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