Fluggastrechte: EU-Parlament beschlieĂt kostenloses HandgepĂ€ck ab 2027
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 21:45 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das EuropÀische Parlament hat am Dienstag weitreichende Reformen der Fluggastrechte beschlossen. Gleichzeitig untermauert ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm die Rechte von Reisenden.
Gericht kippt HandgepĂ€ck-GebĂŒhren
Das OLG Hamm bestĂ€tigte ein VersĂ€umnisurteil gegen die Fluggesellschaft Vueling. Die BeschrĂ€nkung auf nur ein kostenloses HandgepĂ€ckstĂŒck in den AGB ist unwirksam. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).
Das Gericht argumentierte: Eine solche EinschrĂ€nkung sei nicht plausibel begrĂŒndet. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Da die Revision nicht zugelassen wurde, kann Vueling eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen. Die Tendenz ist klar: Mehr als ein GepĂ€ckstĂŒck in der Kabine wird zunehmend als Standardleistung ohne Zusatzkosten gesehen.
EU-Parlament zieht nach
Parallel dazu stimmte das EuropĂ€ische Parlament mit 646 Stimmen fĂŒr ein MaĂnahmenpaket zur StĂ€rkung der Fluggastrechte. Airlines mĂŒssen kĂŒnftig HandgepĂ€ck â bestehend aus Kabinenkoffer und kleiner Tasche â grundsĂ€tzlich in den Ticketpreis einschlieĂen. Die Preise mĂŒssen inklusive dieser Leistungen angezeigt werden.
Die neuen Regeln sehen auch Erleichterungen bei der Buchung vor: Die Korrektur von Namensfehlern auf Tickets soll bis 48 Stunden vor Abflug kostenlos sein. Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang 2027, spÀtestens zum Sommer. Die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten gilt als Formsache.
Familien profitieren besonders
Das EU-Parlament hat weitreichende Reformen beschlossen: HandgepĂ€ck wird grundsĂ€tzlich kostenlos, Familien erhalten kostenlose SitzplĂ€tze. Doch viele Airlines kassieren weiter â und VerbraucherschĂŒtzer klagen. Unser Report zeigt Ihnen Schritt fĂŒr Schritt, wie Sie ab 2026 Ihre Rechte durchsetzen. Jetzt kostenlosen Report anfordern
Kinder unter 14 Jahren, Menschen mit Behinderungen und Schwangere sollen kĂŒnftig kostenlos neben ihren Begleitpersonen sitzen können. Das beendet die Praxis mancher Airlines, fĂŒr zusammenhĂ€ngende SitzplĂ€tze extra zu kassieren.
Bei EntschĂ€digungen bleibt der bestehende Rahmen weitgehend erhalten. Ab drei Stunden VerspĂ€tung gibt es 250 bis 600 Euro, gestaffelt nach Flugdistanz. Konkret: Bei LangstreckenflĂŒgen ĂŒber 3.500 Kilometern werden bei drei bis vier Stunden VerspĂ€tung 300 Euro fĂ€llig, ab vier Stunden 600 Euro.
Klare Fristen fĂŒr Airlines
Die Reform prĂ€zisiert die Pflichten der Airlines bei UnregelmĂ€Ăigkeiten:
- Airlines mĂŒssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden ĂŒber ihre Rechte informieren
- EntschÀdigungen sollen innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden
- AnsprĂŒche können innerhalb von neun Monaten geltend gemacht werden
- No-Show-Klauseln â die Verweigerung des RĂŒckflugs bei nicht angetretenem Hinflug â werden verboten
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VerbraucherschĂŒtzer bleiben dran
Der vzbv prĂŒft zudem eine Sammelklage gegen Airlines, die Steuern und GebĂŒhren bei nicht angetretenen FlĂŒgen nicht automatisch erstatten. Betroffen sind oft 25 bis 30 Euro pro Flugstrecke. Eine entsprechende Umfrage unter Verbrauchern wurde bereits gestartet.
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