Fluggastrechte, EU-Parlament

Fluggastrechte: EU-Parlament beschließt kostenloses HandgepĂ€ck ab 2027

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 21:45 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das EU-Parlament verabschiedet eine Reform der Fluggastrechte, die kostenloses HandgepÀck vorschreibt. Ein Urteil des OLG Hamm stÀrkt zudem die Position der Verbraucher.

EU-Parlament beschließt: HandgepĂ€ck wird ab 2027 kostenlos
Ein moderner HandgepĂ€ckkoffer und eine kleine Tasche auf einem Flughafen-GepĂ€ckband, mit unscharfen Reisenden im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Das EuropÀische Parlament hat am Dienstag weitreichende Reformen der Fluggastrechte beschlossen. Gleichzeitig untermauert ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm die Rechte von Reisenden.

Gericht kippt HandgepĂ€ck-GebĂŒhren

Das OLG Hamm bestĂ€tigte ein VersĂ€umnisurteil gegen die Fluggesellschaft Vueling. Die BeschrĂ€nkung auf nur ein kostenloses HandgepĂ€ckstĂŒck in den AGB ist unwirksam. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Das Gericht argumentierte: Eine solche EinschrĂ€nkung sei nicht plausibel begrĂŒndet. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Da die Revision nicht zugelassen wurde, kann Vueling eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen. Die Tendenz ist klar: Mehr als ein GepĂ€ckstĂŒck in der Kabine wird zunehmend als Standardleistung ohne Zusatzkosten gesehen.

EU-Parlament zieht nach

Parallel dazu stimmte das EuropĂ€ische Parlament mit 646 Stimmen fĂŒr ein Maßnahmenpaket zur StĂ€rkung der Fluggastrechte. Airlines mĂŒssen kĂŒnftig HandgepĂ€ck – bestehend aus Kabinenkoffer und kleiner Tasche – grundsĂ€tzlich in den Ticketpreis einschließen. Die Preise mĂŒssen inklusive dieser Leistungen angezeigt werden.

Die neuen Regeln sehen auch Erleichterungen bei der Buchung vor: Die Korrektur von Namensfehlern auf Tickets soll bis 48 Stunden vor Abflug kostenlos sein. Inkrafttreten sollen die Regelungen Anfang 2027, spÀtestens zum Sommer. Die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten gilt als Formsache.

Familien profitieren besonders

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Kinder unter 14 Jahren, Menschen mit Behinderungen und Schwangere sollen kĂŒnftig kostenlos neben ihren Begleitpersonen sitzen können. Das beendet die Praxis mancher Airlines, fĂŒr zusammenhĂ€ngende SitzplĂ€tze extra zu kassieren.

Bei EntschĂ€digungen bleibt der bestehende Rahmen weitgehend erhalten. Ab drei Stunden VerspĂ€tung gibt es 250 bis 600 Euro, gestaffelt nach Flugdistanz. Konkret: Bei LangstreckenflĂŒgen ĂŒber 3.500 Kilometern werden bei drei bis vier Stunden VerspĂ€tung 300 Euro fĂ€llig, ab vier Stunden 600 Euro.

Klare Fristen fĂŒr Airlines

Die Reform prĂ€zisiert die Pflichten der Airlines bei UnregelmĂ€ĂŸigkeiten:

  • Airlines mĂŒssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden ĂŒber ihre Rechte informieren
  • EntschĂ€digungen sollen innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt werden
  • AnsprĂŒche können innerhalb von neun Monaten geltend gemacht werden
  • No-Show-Klauseln – die Verweigerung des RĂŒckflugs bei nicht angetretenem Hinflug – werden verboten
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VerbraucherschĂŒtzer bleiben dran

Der vzbv prĂŒft zudem eine Sammelklage gegen Airlines, die Steuern und GebĂŒhren bei nicht angetretenen FlĂŒgen nicht automatisch erstatten. Betroffen sind oft 25 bis 30 Euro pro Flugstrecke. Eine entsprechende Umfrage unter Verbrauchern wurde bereits gestartet.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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