Fluggastrechte, Euro

Fluggastrechte reformiert: 250–600 Euro Entschädigung ab sofort

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 21:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU verschiebt die Etias-EinfĂĽhrung erneut auf 2027. Technische Probleme beim biometrischen System EES sind der Grund.

EU-Reisegenehmigung Etias: Start verschiebt sich auf 2027
Eine Hand hält ein Smartphone mit einer Weltkarte und digitalen Symbolen, im Hintergrund verschwommen ein Flughafen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Reisende mĂĽssen sich nun voraussichtlich bis 2027 gedulden.

Hintergrund sind technische Probleme beim übergeordneten Einreise- und Ausreisesystem (EES). Besonders die Erfassung biometrischer Daten wie Fingerabdrücke bereitet Schwierigkeiten – im Testbetrieb kam es zu erheblichen Warteschlangen. Die zuständige EU-Agentur will im September über den weiteren Zeitplan beraten.

Digitale Einreise bleibt Pflicht

Für andere Länder sind elektronische Voranmeldungen weiterhin nötig. Die USA verlangen eine ESTA-Genehmigung für 40 US-Dollar, gültig zwei Jahre. Singapur setzt auf das SGAC-System – Registrierung bis 72 Stunden vor Ankunft. Kap Verde erhebt rund 31 Euro für Aufenthalte bis 30 Tage.

Fluggastrechte: Mehr Schutz fĂĽr Passagiere

Der EU-Ministerrat hat eine Reform der Fluggastrechte verabschiedet. Fluggesellschaften müssen den Ticketpreis künftig inklusive eines kleinen Handgepäckstücks ausweisen. Familien mit Kindern haben Anspruch auf kostenlose nebeneinanderliegende Sitzplätze. Und: Das Recht auf einen Papier-Bordpass bleibt ausdrücklich erhalten.

Die Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden sind gestaffelt:

  • 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 km
  • 400 Euro bei Mittelstrecken bis 3.500 km
  • 600 Euro bei Langstrecken ĂĽber 3.500 km

Ausnahmen gelten bei extremem Wetter, Naturkatastrophen oder Streiks. Die neuen Regeln treten ein Jahr nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Vorsicht bei Smartphone und Reisedokumenten

Das Smartphone ist zum zentralen Reisebegleiter geworden – digitaler Boardingpass, Reisedokumente, alles drauf. Experten warnen: Bargeld, Fahrkarten und Reisedokumente sind meist nicht über Standardversicherungen abgedeckt.

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Bei Diebstahl heißt es: sofort zur Polizei, Anzeige erstatten. Die Anzeige ist Nachweis für Versicherungen und nötig für Notpässe bei Botschaften oder Konsulaten.

Zur Prävention empfiehlt sich: Kopien aller wichtigen Dokumente anfertigen und getrennt von den Originalen aufbewahren. PIN-Codes niemals zusammen mit den Karten oder ungesichert im Smartphone speichern. Ein Ersatzführerschein? Gibt es nur im Heimatland.

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Zoll: Digitale Hilfe und strenge Regeln

Bei der Rückreise drohen bei Verstößen empfindliche Strafen. Die eZOLL-App hilft mit einem Offline-Freimengenrechner, die Bestimmungen für Mitbringsel aus Nicht-EU-States einzuhalten.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl warnen vor der Einfuhr von Obst, Gemüse oder tierischen Produkten aus Drittstaaten. Allein am Flughafen Wien beschlagnahmte der Zoll im ersten Halbjahr 2026 rund drei Tonnen solcher Waren.

Der Grund: Invasive Arten verursachen in der EU jährliche Schäden von etwa 12 Milliarden Euro. Die Wertgrenze für abgabenfreie Waren liegt bei Flug- und Seereisen bei 430 Euro, für Reisende unter 15 Jahren bei 175 Euro.

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