Frankreichs Online-Marktplätze: Vier Pflichten gegen den Verkauf von Diebesgut
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 20:42 Uhr | Redaktion boerse-global.deNach schweren Ausschreitungen und Plünderungen im Einzelhandel verschärft die französische Regierung den Druck auf den Online-Handel. Am 19. Oktober 2026 traten Handelsminister Serge Papin und Digitalministerin Anne Le Hénanff mit Vertretern führender Verkaufsplattformen wie Vinted, Amazon, eBay, Leboncoin, Meta und TikTok zusammen.
An dem Spitzengespräch nahmen zudem der E-Commerce-Verband Fevad, weitere Berufsverbände sowie Vertreter des Innen- und Justizministeriums teil. Ziel des Treffens war es, den Weiterverkauf erbeuteter Mobiltelefone und Elektrogeräte über das Internet umgehend zu unterbinden. Die Plattformen wurden zu schärferen Prüfungen und der unverzüglichen Löschung verdächtiger Inserate verpflichtet.
Vier Kernverpflichtungen für Marktplätze
Die Einigung umfasst vier zentrale Verpflichtungen für die Betreiber digitaler Marktplätze. Erstens müssen sie enger mit den Ermittlungsbehörden kooperieren und Daten wie Kontohistorien, Adressen und IBAN-Informationen übermitteln, um Hehler rasch identifizieren zu können.
Zweitens ist eine intensivierte Überwachung und Moderation vorgeschrieben. Das Ministerium Bercy nannte als typische Verdachtskriterien unüblich niedrige Preise, neu eingestellte Sammelposten, sichtbare Diebstahlsicherungen auf Produktfotos oder explizite Hinweise auf eine unrechtmäßige Herkunft, was auch für Kaufgesuche gilt.
Drittens müssen die Dienste Verbraucher deutlicher vor den rechtlichen Risiken und Strafen bei Hehlerei warnen. Viertens wurden regelmäßige Berichte an die staatlichen Stellen vereinbart, wobei eine erste Rückmeldung binnen 48 Stunden erfolgen soll. Begleitend aktivierte die Regierung die Koordinationseinheit VigE-commerce, in der die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF sowie der Zoll zusammenarbeiten.
Digitalministerin Le Hénanff forderte, Verkaufsanzeigen mit Diebesgut unverzüglich zu entfernen und nahtlos mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Handelsminister Papin mahnte neben der umgehenden Löschung auch eine konsequente strafrechtliche Verfolgung an.
Reaktionen der Handelsplattformen
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Die Reaktionen der beteiligten Konzerne fielen unterschiedlich aus. Vinted, das in Frankreich rund 23 Millionen Nutzer und damit etwa 30 Prozent seiner weltweiten Kundschaft verzeichnet, sicherte eine verstärkte Überprüfung verdächtiger Angebote, deren Entfernung sowie dauerhafte Kontosperrungen bei Verstößen zu.
Zudem verwies das Unternehmen auf die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden; da für Auszahlungen ein Bankkonto samt vollständigem Namen hinterlegt sein müsse, sei eine Anzeigenerstattung möglich.
eBay erklärte, keinen Anstieg solcher Angebote feststellen zu können, und verwies auf den Einsatz proaktiver technologischer Werkzeuge. Leboncoin gab an, 100 Prozent der Anzeigen automatisiert zu prüfen. Ein Branchenexperte erwartet künftig den verstärkten Einsatz von Filtern für Schlüsselwörter, Bilderkennung von Diebstahlsicherungen, Preisstrukturen und Nutzerhistorien.
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Während Marktplätze wie Amazon offizielle Unternehmens- und Steuerdaten verlangen und TikTok Shop auf Identitätsprüfungen setzt, genügt bei Anbietern wie Vinted, Leboncoin, eBay oder Meta für die Registrierung bislang eine E-Mail-Adresse.
Plünderungen lösen Sicherheitsmaßnahmen aus
Hintergrund des harten Vorgehens sind Studentenproteste, bei denen es am 17. Oktober 2026 zu gewaltsamen Ausschreitungen kam. Laut Behördenangaben wurden dabei mehr als 3.000 Geschäfte beschädigt und zahlreiche Läden geplündert.
Der Handelsverband FCD schätzt den entstandenen Gesamtschaden auf hunderte Millionen Euro. Unter anderem wurden Filialen von Apple in Lille und Bordeaux ausgeräumt; der Store in Lille blieb bis zum 21. Oktober geschlossen.
Auch Mobilfunkbetreiber waren massiv betroffen. Altice meldete etwa 15 betroffene SFR-Filialen, die Gewerkschaft CFE-CGC Orange mindestens 20 Orange-Standorte und Bouygues Telecom 19 betroffene Shops, von denen vier komplett neu aufgebaut werden müssen.
Erbeutete Smartphones lassen sich jedoch oft kaum nutzen: Apple sperrt entwendete Vorführgeräte unmittelbar beim Verlassen des Geschäfts per Fernzugriff. Bei anderen Anbietern übermitteln die Betreiber die 15-stellige Gerätenummer IMEI an die Polizei, woraufhin Netzbetreiber die Geräte innerhalb von vier Tagen für die Mobilfunknetze sperren.
Für Käufer besteht zudem ein erhebliches juristisches Nachspiel: Nach Artikel 321-1 des französischen Strafgesetzbuchs drohen bei Hehlerei bis zu fünf Jahre Haft und 375.000 Euro Geldstrafe.
