GeDIG: 71 Prozent wissen nichts von Krankenkassen-Zugriff auf Daten
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 16:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Auf dem 19. Nationalen Kongress fĂŒr Sportmedizin und Traumatologie ist die Rolle von Wearable-Daten bei der klinischen Untersuchung diskutiert worden. Der fachliche Austausch ĂŒber die Einbindung digital erfasster Vital- und AktivitĂ€tsdaten in die medizinische Praxis fĂ€llt in eine Phase intensiver Debatten ĂŒber den kĂŒnftigen Umgang mit Gesundheitsdaten auf politischer und regulatorischer Ebene.
GeDIG erweitert Zugriffsrechte auf Vitaldaten
Die Diskussion berĂŒhrt auch die derzeit im Bundestag verhandelte Gesetzgebung. Das Gesetz fĂŒr Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sieht neben dem Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) und einem verbesserten Versorgungsdatenaustausch auch die Anbindung an den EuropĂ€ischen Gesundheitsdatenraum vor. In den kommenden Wochen soll das Parlament ĂŒber die Detailausgestaltung des Gesetzes entscheiden.
Im Zuge der geplanten Neuregelungen sollen Krankenkassen kĂŒnftig auch ePA- und Wearable-Daten erfragen dĂŒrfen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen erlaubt der gesetzliche Rahmen gemÀà Paragraf 25b des FĂŒnften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) den Kassen bereits die Suche nach seltenen und schweren Erkrankungen, Krebs, schwerwiegenden Arzneimittel-Wechselwirkungen, ImpflĂŒcken gemÀà den Empfehlungen der StĂ€ndigen Impfkommission sowie bisher nicht festgestellter PflegebedĂŒrftigkeit.
Umfrage offenbart WissenslĂŒcken und Skepsis
Bei den Versicherten stöĂt der erweiterte Datenzugriff auf Skepsis. Eine Telefonbefragung des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), die vom 22. bis 24. September 2026 unter 1.024 gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren bei einer Fehlertoleranz von maximal plus/minus drei Prozentpunkten durchgefĂŒhrt wurde, belegt erhebliche Vorbehalte: 71 Prozent der Befragten wissen demnach nicht, dass Krankenkassen Abrechnungsdaten ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung auswerten dĂŒrfen.
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Zudem bewerten 57 Prozent der Befragten eine Auswertung dieser Abrechnungsdaten ohne Einwilligung als eher oder vollkommen falsch. Der VZBV fordert vor diesem Hintergrund eine zwingende Einwilligungspflicht.
Bedenken der Ărzteschaft und Positionen der Industrie
Deutliche Kritik Ă€uĂert auch die Ărzteschaft. AnlĂ€sslich der Anhörung zum GeDIG warnte der PrĂ€sident der BundesĂ€rztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten.
Konkret bemĂ€ngelt die BundesĂ€rztekammer die PlĂ€ne, nach denen Kassen ePA-Daten zur Identifikation individueller Gesundheitsrisiken auswerten und Versicherte direkt informieren könnten, ohne behandelnde Ărzte einzubinden.
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Ebenso kritisiert wird die Erhebung personenbezogener Angaben zu Rauchverhalten, ErnÀhrung und Alkoholkonsum sowie die Erprobung neuer Verarbeitungsformen in Reallaboren ohne zwingendes EinverstÀndnis.
Die BundesĂ€rztekammer verlangt, die erweiterten Datennutzungsbefugnisse zu streichen, Reallabore im Verantwortungsbereich der Ărzteschaft anzusiedeln und ein zwingendes Widerspruchsrecht fĂŒr Versicherte zu verankern.
Der Verband Pharma Deutschland, der rund 400 Mitgliedsunternehmen mit etwa 80.000 BeschĂ€ftigten vertritt, bewertet das GeDIG hingegen grundsĂ€tzlich als ersten Schritt fĂŒr eine moderne Gesundheitsversorgung. HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Dorothee Brakmann betonte jedoch, dass neue ZugangshĂŒrden, ungleiche Spielregeln und Doppelstrukturen vermieden werden mĂŒssten.
Brakmann mahnte klare Verantwortlichkeiten, einheitliche QualitĂ€tsanforderungen fĂŒr digitale Angebote, einen niedrigschwelligen Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen sowie verlĂ€ssliche Standards fĂŒr Forschung und synthetische DatensĂ€tze an, ohne die Ă€rztliche Therapiefreiheit zu unterlaufen.
