GeDIG-Anhörung: 71 Prozent kennen Kassen-Auswertung ohne Zustimmung nicht
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 10:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der parlamentarische Diskurs über den Gesetzentwurf für ein Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) rückt die Balance zwischen datengestützter Prävention und der praktischen Versorgung in den Mittelpunkt.
Im parlamentarischen Verfahren, dessen erste Lesung am 8. Oktober 2026 stattfand und für das eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 14. Oktober terminiert wurde, zeigen sich erhebliche Differenzen zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens.
Krankenkassen fordern Ausbau der digitalen Versorgungspfade
Die gesetzlichen Krankenkassen verbinden mit der Gesetzesinitiative die Hoffnung auf einen modernisierten Behandlungsalltag. Der BKK Dachverband begrüßt den Entwurf grundsätzlich. Vorständin Anne-Kathrin Klemm plädiert dafür, die Risikoerkennung auf Muskel- und Skeletterkrankungen auszuweiten.
Zudem fordert der Verband, Analyseergebnisse direkt in der elektronischen Patientenakte (ePA) bereitzustellen und diese ab 2028 als digitalen Zugangspunkt für Terminvermittlungen sowie elektronische Überweisungen zu etablieren.
Neben der Integration kassenbasierter Daten wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Impfübersichten wird auch ein gleichberechtigter Opt-out-Zugang für Betriebs- und Werksärzte verlangt.
Ähnliche Akzente setzt der Verband der Ersatzkassen (vdek). Dessen Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner dringt darauf, versicherungsnahe Anwendungen in der ePA zu priorisieren.
Neben einer schnellen Integration des elektronischen Impfpasses, des Mutterpasses und des gelben Untersuchungsheftes solle datenbasierte Prävention neben schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen auch chronische Leiden wie Diabetes oder COPD umfassen.
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Für den AOK-Bundesverband stellt der digitale Einstieg über Kassen-Apps eine potenzielle Sprunginnovation dar. Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann pocht jedoch auf eine Beteiligung der Kassen an der Umsetzung und warnt vor doppelten Abrechnungsstrukturen sowie einer Ausweitung der gematik-Funktionen über deren bisherige Rolle hinaus.
Scharfe Bedenken bei Ärzteschaft, Therapeuten und Verbraucherschützern
Demgegenüber äußern Ärzte- und Therapeutenverbände deutliche Vorbehalte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), vertreten durch die Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, warnt vor einer Beschädigung des Vertrauensverhältnisses.
Einsichts- und Auswertungsrechte der Krankenkassen in ePA-Daten überschritten das zumutbare Maß. Auch der geplante Datenzugriff auf externe Stellen wie Wellness-Einrichtungen stößt auf Ablehnung. Die KBV verlangt, den Zugang über die Servicenummer 116 117 gesetzlich zu verankern und elektronische Überweisungen unabhängig von einer ePA anzubieten.
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) fordert, den direkten Zugang zur Psychotherapie uneingeschränkt zu belassen und die ePA lediglich als ergänzende Option zu behandeln. Gleichzeitig drängt der Verband auf die Digitalisierung des psychotherapeutischen Antrags- und Gutachtenverfahrens zur Verkürzung von Wartezeiten.
Kritik kommt auch von den Verbraucherzentralen. Eine forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), die vom 22. bis 24. September 2026 unter 1.024 gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren erhoben wurde, verdeutlicht die Skepsis der Bevölkerung: 71 Prozent der Befragten wussten nicht, dass Kassen Abrechnungsdaten ohne ausdrückliche Zustimmung auswerten dürfen; 57 Prozent bewerten ein solches Vorgehen als eher oder vollkommen falsch. Der vzbv fordert daher verpflichtende Einwilligungen vor einer Datenauswertung.
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Weitere Branchenanforderungen im parlamentarischen Prozess
Auch weitere Leistungserbringer fordern Korrekturen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) moniert das Fehlen einer elektronischen Krankenhauseinweisung und verlangt eine gesicherte Finanzierung für ePA-Funktionen.
Verbände der Medizintechnik wie Spectaris und BVMed fordern die elektronische Hilfsmittelverordnung bereits deutlich vor dem Zieljahr 2030, während der ZVEI gesetzliche Erlaubnisse für das Training von KI-Modellen mit pseudonymisierten Daten anmahnt.
Die ABDA fordert derweil Klarstellungen bei gesetzlichen Zuzahlungen und Sanktionsmöglichkeiten gegen unzulässige Umgehungsstrategien von Versandapotheken.
Der weitere Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens sieht die zweite und dritte Lesung für den 13. November sowie einen zweiten Durchgang im Bundesrat für den 18. Dezember vor, womit noch wesentliche inhaltliche Anpassungen ausstehen.
