GeDIG: VerbÀnde fordern besseren Forschungszugang zu Gesundheitsdaten
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 16:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Vor der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GeDIG) fordern VerbĂ€nde eine deutlich stĂ€rkere BerĂŒcksichtigung der medizinischen Forschung bei der VerknĂŒpfung von Gesundheitsdaten. Der Gesetzentwurf, der unter der Bundestagsdrucksache 21/8279 gefĂŒhrt wird, soll die Nutzung digitaler Daten im deutschen Gesundheitswesen neu regeln, stöĂt jedoch in mehreren Branchen auf Nachbesserungsbedarf.
Forderungen nach verlĂ€sslichem Datenzugang fĂŒr die Forschung
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) drĂ€ngt auf einfache und verlĂ€ssliche Zugangsverfahren fĂŒr wissenschaftliche Einrichtungen und Unternehmen.
Zudem fordert der Verband die strukturierte Einbindung der forschenden Pharmaindustrie in die nationale Umsetzung des EuropĂ€ischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) sowie die gesetzliche Verankerung einer zentralen Zugangsstelle fĂŒr die industrielle Gesundheitswirtschaft, wie sie bereits im Referentenentwurf vorgesehen war.
Zur Nachverfolgbarkeit regt der vfa eine Forschungskennziffer an, die als pseudonymisierte Kennung auf dem unverĂ€nderlichen Teil der Krankenversichertennummer basiert und auch fĂŒr Daten bereits abgeschlossener Studien gelten soll.
Dennis Geisthardt, Leiter des digital.hub des vfa, erklĂ€rte hierzu, dass sich der Erfolg des GeDIG daran messe, ob Forschung in Deutschland schneller in Therapien ĂŒbersetzt werde.
Auch der ZVEI begrĂŒĂt das Konzept der Forschungskennziffer. Der Branchenverband verlangt allerdings eine ausdrĂŒckliche gesetzliche Erlaubnis fĂŒr die Entwicklung, das Training und die Validierung digitaler Anwendungen sowie eine bundesweit einheitliche ZusammenfĂŒhrung von Daten ĂŒber LĂ€nder- und Sektorengrenzen hinweg.
Die VerbĂ€nde Spectaris und BVMed mahnen zudem international anschlussfĂ€hige Standards fĂŒr Medizinproduktdaten, eine angemessene Refinanzierung und klare Verantwortlichkeiten an. BVMed lehnt darĂŒber hinaus zusĂ€tzliche Schnittstellenpflichten fĂŒr Implantate und Hilfsmittel in der bisher geplanten Form ab und kritisiert eine rein nationale Cloud-Zertifizierung ohne gegenseitige Anerkennung.
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Streit um Kassenbefugnisse und Datenschutz
Kritik entzĂŒndet sich an den geplanten Auswertungsrechten der gesetzlichen Krankenkassen. Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten der Kassen bei den Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) ab und warnt vor Datenerhebungen bei weiteren Stellen wie Wellness-Einrichtungen. Die VorstĂ€nde der KBV, Dres.
Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, sehen darin die Grenzen des Zumutbaren ĂŒberschritten und eine Gefahr fĂŒr die PrivatsphĂ€re sowie das Arzt-Patienten-VerhĂ€ltnis. Sie fordern unter anderem einen gleichberechtigten Zugangsweg ĂŒber die Servicenummer 116117 neben den Kassen-Apps und verlangen, dass Praxen nicht sanktioniert werden, wenn Softwarehersteller Anforderungen nicht rechtzeitig erfĂŒllen.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verlangt, dass Auswertungen ausschlieĂlich mit ausdrĂŒcklicher Einwilligung der Versicherten erfolgen dĂŒrfen. Lucas Auer, Gesundheitsexperte des vzbv, betonte, Versicherte mĂŒssten selbst ĂŒber ihre Daten bestimmen und die Risikobewertung gehöre in Ă€rztliche HĂ€nde.
Der vzbv verweist auf eine forsa-Befragung vom 22. bis 24. September 2026 unter 1.024 gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren mit einer Fehlertoleranz von maximal plus/minus 3 Prozentpunkten: Demnach wussten 71 Prozent der Befragten nicht, dass Kassen Abrechnungsdaten bereits nach geltender Rechtslage ohne explizite Zustimmung prĂŒfen dĂŒrfen; 57 Prozent bewerteten diese Praxis als eher oder vollkommen falsch.
Um bei der Verarbeitung solch weitreichender DatensĂ€tze rechtssicher zu bleiben, ist eine lĂŒckenlose Dokumentation nach Art. 30 DSGVO fĂŒr Verantwortliche unerlĂ€sslich. Diese kostenlose Muster-Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihr Verarbeitungsverzeichnis zeitsparend und fehlerfrei zu erstellen. Gratis Excel-Vorlage fĂŒr Verarbeitungsverzeichnisse sichern
DemgegenĂŒber lobt der AOK-Bundesverband den Entwurf. Die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann hob hervor, dass der digitale Einstieg ĂŒber Kassen-Apps mit einheitlicher ErsteinschĂ€tzung, elektronischer Ăberweisung und Terminbuchung erstmals einen verbindlichen Rahmen fĂŒr die gesamte Versorgungskette schaffe.
Kassen nutzen Daten nach Paragraf 25b SGB V bereits zur Erkennung schwerer Risiken oder ImpflĂŒcken, was laut AOK beispielsweise zu höheren HPV-Impfquoten gefĂŒhrt habe. Der Verband der fordert daher Reallabore fĂŒr Kassengemeinschaften und Datenpooling, lehnt aber zusĂ€tzliche Abrechnungsverfahren und erweiterte gematik-Funktionen als Doppelstrukturen ab.
Belastungen der Leistungserbringer und weiterer Zeitplan
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstĂŒtzt die Ziele des Gesetzes grundsĂ€tzlich, sieht jedoch eine erhebliche FinanzierungslĂŒcke zwischen den neuen Dokumentations- und Bereitstellungspflichten und den realen Ressourcen der Kliniken fĂŒr IT, Schulungen und Personal.
Auch der Spitzenverband der HeilmittelverbĂ€nde (SHV) fordert den Verzicht auf zusĂ€tzliche Nachweispflichten sowie praxistaugliche Ăbergangsfristen und Notfallverfahren fĂŒr die elektronische Verordnung, damit VergĂŒtung und Versorgung bei IT-Störungen nicht gefĂ€hrdet werden.
Das Gesetz durchlief seine erste Lesung im Bundestag am 8. Oktober 2026. Nach der öffentlichen Ausschussanhörung am 14. Oktober 2026 sind die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorlĂ€ufig fĂŒr den 13. November 2026 angesetzt, bevor das Gesetz am 18. Dezember 2026 im Bundesrat behandelt werden soll.
