GENIUS Act: Finale Regeln bis 18. Juli – Stablecoin-Markt vor Umbau
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 19:24 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Finanzministerium präsentierte am heutigen Sonntag einen Vorschlag für eine zweigleisige Aufsicht über Stablecoin-Emittenten – auf Bundes- und Bundesstaatsebene. Der Schritt ist Teil der finalen Umsetzungsphase des sogenannten GENIUS Act, der am 18. Juli 2025 in Kraft trat.
Frist für finale Regeln rückt näher
Mehrere Bundesbehörden – darunter das Office of the Comptroller of the Currency (OCC), die Einlagensicherung FDIC und das Finanzministerium – arbeiten gegen die Zeit. Bis zum 18. Juli 2026 müssen die konkreten Umsetzungsregeln für das Gesetz stehen. Das GENIUS-Gesetz tritt entweder 120 Tage nach Veröffentlichung dieser Regeln in Kraft oder spätestens am 18. Januar 2027 – je nachdem, was früher eintritt.
Die National Credit Union Administration (NCUA) hat zudem eine öffentliche Konsultation zu den Standards für ihre Aufsichtsbereich gestartet. Die Frist für Stellungnahmen endet bereits am 17. Juli 2026.
Zweistufiges System: Staatlich bis zehn Milliarden
Der neue Rahmen sieht ein abgestuftes Regulierungssystem vor. Stablecoin-Emittenten mit einem Umlaufvolumen von bis zu zehn Milliarden US-Dollar (umgerechnet rund 9,2 Milliarden Euro) dürfen weiterhin unter staatlicher Lizenz operieren – vorausgesetzt, die jeweilige Aufsicht des Bundesstaates gilt als weitgehend gleichwertig mit den Bundesstandards.
Überschreitet ein Emittent die Zehn-Milliarden-Schwelle, muss er innerhalb von 360 Tagen unter die Aufsicht der Bundesbehörden OCC oder Federal Reserve wechseln. Für besonders große Marktteilnehmer mit mehr als 50 Milliarden Dollar (rund 46 Milliarden Euro) an Vermögenswerten gelten zusätzliche Transparenzpflichten: Sie müssen geprüfte Jahresabschlüsse vorlegen, die von der Börsenaufsicht PCAOB kontrolliert werden.
Reservesicherung und Zinsverbot
Kern des GENIUS Act ist die Pflicht zur vollständigen Deckung: Alle zugelassenen Stablecoins müssen zu 100 Prozent mit hochliquiden Vermögenswerten hinterlegt sein. Erlaubt sind etwa US-Staatsanleihen mit einer maximalen Laufzeit von 93 Tagen.
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Ein zentraler Punkt ist das Verbot von Zinszahlungen an Stablecoin-Inhaber. Die Regulierer befürchten, dass zinstragende Stablecoins massiv Geld aus traditionellen Gemeindebanken abziehen könnten. Branchenanalysten schätzen, dass ohne diese Regelung bis 2028 rund 500 Milliarden Dollar (460 Milliarden Euro) an Bankeinlagen in den Stablecoin-Markt fließen könnten.
Markt reagiert – Milliardenprognosen bleiben optimistisch
Der Stablecoin-Markt wird aktuell auf 280 bis 320 Milliarden Dollar (258 bis 295 Milliarden Euro) geschätzt. Dominierende Akteure sind Tether (USDT) und Circle (USDC). Tether hat bereits eine regulierungskonforme Version seines Tokens namens USAT auf den Markt gebracht. Circle sowie die Unternehmen Ripple und Fidelity erhielten im Dezember 2025 bereits bedingte nationale Treuhandlizenzen vom OCC.
Branchenbeobachter weisen auf hohe Eintrittsbarrieren hin: Wöchentliche vertrauliche Berichte an das OCC und strenge Anti-Geldwäsche-Programme treiben die Kosten in die Höhe. „Das verwandelt Stablecoin-Emittenten faktisch in Pseudo-Banken", kommentieren Marktteilnehmer. Das Finanzministerium betont dagegen, der Rahmen schaffe dringend benötigte Klarheit.
Die Wachstumsprognosen bleiben trotz der Hürden optimistisch: Citi rechnet bis 2030 mit einem Marktvolumen von 1,9 Billionen Dollar (1,75 Billionen Euro). Standard Chartered erwartet bereits Ende 2028 die Zwei-Billionen-Marke.
Verbot digitaler Zentralbankwährungen
Parallel zur Stablecoin-Regulierung hat der US-Gesetzgeber einen weiteren Paukenschlag gelandet. Der am 11. Juli 2026 in Kraft getretene „21st Century ROAD to Housing Act" enthält ein Verbot der Ausgabe einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC) durch die Federal Reserve – bis mindestens 31. Dezember 2030.
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Private, erlaubnisfreie Stablecoins sind von diesem Verbot ausdrücklich ausgenommen. Die aktuelle Fed-Führung hatte bereits signalisiert, dass eine CBDC nicht zur Debatte stehe. Der designierte Nachfolger bezeichnete einen digitalen Dollar als „politisch fragwürdig".
Bestehende Stablecoin-Emittenten haben eine dreijährige Übergangsfrist bis zum 18. Juli 2028, um die endgültigen Regeln des GENIUS Act vollständig zu erfüllen.
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