Gericht stoppt Tablet-Ausschreibung: Datteln muss 650er-Verfahren neu starten
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 17:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Stadt Datteln muss ihr Vergabeverfahren für 650 Tablets neu starten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab Samsung in einem Rechtsstreit um die Beschaffung der Schul-Tablets recht. Der Elektronikkonzern hatte gegen die Ausschreibung der Kommune geklagt, weil diese aus seiner Sicht einseitig auf Apple-Produkte zugeschnitten war.
Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung
Im Kern des Streits stand die Frage, ob die Kommune ihre Ausschreibung so gestaltet hatte, dass faktisch nur iPads infrage kamen. Samsung sah darin eine wettbewerbswidrige Bevorzugung von Apple und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte dieser Argumentation und gab dem Konzern recht. Als Konsequenz muss die Stadt Datteln das gesamte Vergabeverfahren für die 650 Tablets neu aufrollen.
Beschaffung im Rahmen des Digitalpakts
Die strittige Ausschreibung ist Teil der Digitalisierung von Schulen, die über den Digitalpakt 2.0 finanziert wird. Im Rahmen dieses Programms stellt der Bund 5 Milliarden Euro für die technische Ausstattung von Schulen bereit.
Kommunen wie Datteln nutzen diese Mittel, um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Gerade weil solche Beschaffungen aus öffentlichen Geldern finanziert werden, unterliegen sie strengen Vergaberegeln, die einen fairen Wettbewerb zwischen Herstellern sicherstellen sollen.
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Folgen für die Kommune
Für die Stadt Datteln bedeutet das Urteil zunächst einen Rückschlag im Zeitplan der Schuldigitalisierung. Da das Vergabeverfahren komplett neu gestartet werden muss, verzögert sich die Anschaffung der Tablets für die Schulen der Kommune. Die Ausschreibung muss nun so überarbeitet werden, dass sie den Vorgaben des OLG Düsseldorf entspricht und keine unzulässige Bevorzugung eines bestimmten Herstellers mehr enthält.
Der Fall zeigt exemplarisch, mit welchen rechtlichen Hürden Kommunen bei der Umsetzung der Schuldigitalisierung konfrontiert sein können. Ausschreibungen für IT-Ausstattung im öffentlichen Sektor müssen technologieoffen formuliert sein, um Klagen konkurrierender Anbieter zu vermeiden.
Der Rechtsstreit zwischen Samsung und der Stadt Datteln dürfte damit auch für andere Kommunen relevant sein, die im Rahmen des Digitalpakts ähnliche Beschaffungsverfahren planen oder bereits durchführen.
