Gesundheit: Deutschland streicht Homöopathie, Zuzahlungen steigen
08.06.2026 - 23:41:38 | boerse-global.de
Während Deutschland Homöopathie und andere Alternativmedizin aus dem Leistungskatalog wirft, bleibt die Schweiz beim Status quo.
Deutschland: Milliardensparpaket trifft Homöopathie
Das Gesundheitsministerium unter Nina Warken (CDU) will die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Kern des Sparpakets: Die vollständige Streichung der Homöopathie aus der Grundversicherung.
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Weitere Einschnitte:
- Zuzahlungen für Medikamente steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro pro Packung
- Hautkrebs-Screening wird eingeschränkt
- Ab 2028 zahlen viele bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner 3,5 Prozent Beitrag
- Der Bundeszuschuss zur GKV sinkt von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro
Die Pläne stoßen auf massiven Widerstand. Bundesrechnungshof-Präsident Ansgar Heveling kritisierte die Kürzung der Bundesmittel am 8. Juni 2026 als willkürlich. CSU-Chef Markus Söder nannte die Pläne zur Familienversicherung bereits im März 2026 absurd.
Proteste und juristische Bedenken
Am 8. Juni 2026 demonstrierten Hausärzte in Baden-Württemberg gegen die Sparpläne. Der Verband warnte vor einer Verschlechterung der Patientenversorgung durch die geplante Fixkostendegression. Auch Kliniken in Schwäbisch Hall beteiligten sich.
Parallel zeichnet sich juristischer Gegenwind ab. Ein Gutachten von Pharma Deutschland kommt zu dem Schluss: Zentrale Elemente des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verstoßen wahrscheinlich gegen die Berufsfreiheit (Artikel 12 GG). Betroffen sind Clusterausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel und dynamisierte Herstellerabschläge.
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Schweiz: Keine Streichung trotz Kritik
Ganz anders die Schweiz: Homöopathie bleibt Teil der obligatorischen Grundversicherung (KVG). Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) stoppte Ende April 2026 entsprechende Untersuchungen, die eine mögliche Streichung vorbereiten sollten.
Kritiker sehen darin einen Widerspruch zu den KVG-Prinzipien: Leistungen müssen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Entscheidung könnte den Druck auf die Versicherungsprämien erhöhen. Komplementärmedizin jenseits der Grundversicherung ist in der Schweiz über Zusatzversicherungen abgedeckt – hier verlangen Versicherer eine Gesundheitsprüfung.
Historischer Kontrast
Die aktuelle Kürzungsdebatte steht im Gegensatz zu früheren Leistungsausweitungen. Seit dem 1. Juli 2020 übernehmen die Kassen die Kosten für Systemische Therapie bei Erwachsenen – wirksam bei Depressionen und Suchterkrankungen.
Einzelne Kassen wie die AOK Sachsen-Anhalt erstatteten bereits seit April 2015 anteilig Naturheilverfahren wie Akupunktur, sofern Ärzte mit Zusatzqualifikation sie durchführen. Die geplante bundesweite Streichung der Homöopathie markiert eine Zäsur in der bisherigen Erstattungspraxis.
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