Gesundheits-Digital-Gesetz, EU-Kommission

Gesundheits-Digital-Gesetz: EU-Kommission warnt vor Nachteilen fĂŒr Plattformen

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 18:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
BrĂŒssel sieht mögliche Wettbewerbsnachteile fĂŒr private Terminplattformen und einen Interessenkonflikt bei der geplanten Regelsetzung.
Ein leerer Schreibtisch in einer modernen Arztpraxis mit einem Stethoskop bei natĂŒrlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die EuropĂ€ische Kommission hat in einem Schreiben an die Bundesregierung deutliche Bedenken gegen den Entwurf des Gesundheits-Digital-Gesetzes angemeldet. Im Zentrum der Kritik steht die geplante zentrale Terminvergabe ĂŒber die elektronische Patientenakte. Die BrĂŒsseler Behörde befĂŒrchtet erhebliche Wettbewerbsnachteile fĂŒr private Plattformen.

Nach den bisherigen PlĂ€nen des Kabinettsentwurfs sollen Patienten Arzttermine kĂŒnftig direkt ĂŒber die App der elektronischen Patientenakte im Rahmen eines sogenannten Digitalen Versorgungseinstiegs buchen können.

Technisch soll dies vollstĂ€ndig ĂŒber das System der KassenĂ€rztlichen Bundesvereinigung abgewickelt werden. Private Anbieter digitaler Terminservices finden in dem Gesetzentwurf, der sich im parlamentarischen Verfahren befindet, hingegen keine ErwĂ€hnung.

Verdacht auf Interessenkonflikte bei Vergaberegeln

Die EU-Kommission beanstandet insbesondere die vorgesehene Rollenverteilung. Dem Entwurf zufolge sollen die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung die Vorgaben und Spielregeln fĂŒr externe Plattformen wie Doctolib und Jameda festlegen.

Da die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung mit dem Betrieb der Servicenummer 116117 jedoch selbst aktiv im Markt der Terminvermittlung agiert, sieht die Behörde in BrĂŒssel die Gefahr eines strukturellen Interessenkonflikts.

Die Marktpositionen der Beteiligten weisen erhebliche Unterschiede auf. WĂ€hrend die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung nach eigenen Angaben im Vorjahr rund 2 Millionen Termine ĂŒber die 116117 vermittelte, verweist der französische Plattformbetreiber Doctolib auf 30 Millionen Nutzer in Deutschland. Ab 2028 sollen im ambulanten Sektor ĂŒberdies nur noch bestimmte Terminverwaltungssysteme zulĂ€ssig sein.

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Notfallreform verschÀrft Druck auf Arztpraxen

Der Konflikt um die Digitalstrategie fĂ€llt in eine Phase grundlegender gesundheitspolitischer VerĂ€nderungen. Am 15. Oktober 2026 beschloss der Bundestag die Notfallreform, die die Pflichten fĂŒr Vertragsarztpraxen weiter verschĂ€rft.

Demnach mĂŒssen niedergelassene Mediziner den Terminservicestellen kĂŒnftig ein festes Kontingent melden. Die KassenĂ€rztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen mĂŒssen den genauen Umfang bis zum 1. MĂ€rz 2027 vereinbaren; gelingt keine Einigung, entscheidet das Schiedsamt.

Zugleich wird die 116117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt und digital mit dem Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 vernetzt. Der Bund kalkuliert langfristig mit geschÀtzten jÀhrlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro.

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Die Vertreter der Selbstverwaltung bewerten die Eingriffe gegensĂ€tzlich. Der GKV-Spitzenverband bezeichnete lĂ€ngere Wartezeiten fĂŒr gesetzlich Versicherte als massive Ungerechtigkeit und fordert eine tagesaktuelle Vergabe unabhĂ€ngig vom Versicherungsstatus.

GestĂŒtzt wird diese Position vom Sozialverband VdK, der Zahlen zur Ungleichbehandlung vorlegte. Dagegen wandte sich der Verband der Ersatzkassen gegen BefĂŒrchtungen der Ärzteseite und verwies auf 57,3 Milliarden Euro an Kassenausgaben fĂŒr die Ă€rztliche Versorgung in diesem Jahr.

Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung warnt vor den Folgen der starren Meldepflichten. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Bundesvereinigung, erklĂ€rte, dass gesetzlich Versicherte ab 2027 lĂ€nger auf Termine warten mĂŒssten, da starre Kontingente die AblĂ€ufe blockierten.

Nach Berechnungen der Vereinigung habe die Politik durch vorangegangene Reformen wie den Wegfall der Neupatientenregelung rechnerisch mehr als 50 Millionen Termine gestrichen und der Ärzteschaft rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr an Honoraren entzogen.

Patientenvertreter wie Eugen Brysch warfen den KassenĂ€rzten hingegen eine kĂŒnstliche Verknappung vor. Das parlamentarische Ringen um das Gesetzespaket wird durch den europĂ€ischen Einwand nun um eine wettbewerbsrechtliche Dimension erweitert.

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