Gesundheitsreform, Millionen

Gesundheitsreform: 2,46 Millionen Haushalte zahlen ab 2028 mehr

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das neue GKV-Gesetz bringt ab 2028 Zusatzbeiträge für Familienversicherte, höhere Medikamentenzuzahlungen und geringere Leistungen. Kritik kommt von Verbraucherschützern.

GKV-Reform: Bundestag beschließt höhere Beiträge und Zuzahlungen
Medizinische Rechnungen und ein Taschenrechner auf einem Schreibtisch als Symbol für steigende Kosten in der Krankenversicherung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Es soll das Defizit der Krankenkassen begrenzen und bis 2027 rund 18,8 Milliarden Euro einsparen. Für Versicherte bedeutet das spürbare Einschnitte bei Beiträgen, Zuzahlungen und Leistungen.

Familienversicherung wird teurer

Ab dem 1. Januar 2028 zahlen mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten. Betroffen sind schätzungsweise 2,46 Millionen Haushalte. Für Rentner greift die Regelung zum 1. Juli 2028.

Es gibt aber Ausnahmen: Befreit bleiben Versicherte mit Kindern unter 12 Jahren oder mit behinderten Kindern. Auch Personen mit Pflegegrad 2 und mindestens zehn Stunden Pflegeaufwand pro Woche sind ausgenommen. Gleiches gilt für voll Erwerbsgeminderte, Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 60 und Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Kosten trägt der Versicherte allein – Arbeitgeber beteiligen sich nicht.

Höhere Zuzahlungen, kleinere Leistungen

Bei Medikamenten steigen die Zuzahlungen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Auch der Leistungskatalog schrumpft:

  • Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent.
  • Homöopathie: Wird nicht mehr von den Kassen bezahlt.
  • Hilfsmittel: Ab 2027/2028 gibt es einen pauschalen Abschlag von 3 Prozent je Versorgung. Branchenvertreter warnen vor Qualitätsverlusten.
  • Zweitmeinung: Vor Operationen ist sie künftig verpflichtend.
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Kündigungsrecht wird ausgehöhlt

Krankenkassen müssen ihre Mitglieder künftig nicht mehr per Brief über Zusatzbeitragserhöhungen informieren. Die Streichung dieser Pflicht nach § 175 SGB V stößt bei Verbraucherschützern auf harte Kritik.

Zwar bleibt das Sonderkündigungsrecht bestehen, doch die Frist endet bereits mit dem Monat der ersten Beitragserhebung. Versicherte erfahren von der Erhöhung also nur noch über die Lohnabrechnung oder allgemeine Bekanntmachungen. Der allgemeine Beitragssatz bleibt stabil bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent.

Psychotherapie unter Druck

Auch Leistungserbringer bekommen die Reform zu spüren. In der Psychotherapie sorgt die geplante Budgetkürzung für Unruhe: Bei einem halben Kassensitz sinkt die Zahl der voll vergüteten Sitzungen pro Woche von 28 auf 18. Fachleute befürchten längere Wartezeiten auf Therapieplätze.

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Gutverdiener müssen sich ebenfalls einstellen: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um monatlich 300 Euro. Erste Kassen reagieren bereits auf den Druck – die IKK Classic erhöhte Anfang August ihren Zusatzbeitrag um 0,45 Prozentpunkte auf 3,85 Prozent. Bis 2030 sollen die Entlastungen für das System auf 38,1 Milliarden Euro anwachsen.

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