Gesundheitssparpaket, KBV

Gesundheitssparpaket: KBV warnt vor 3 Milliarden Euro Einsparungen

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 13:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die KBV erwartet ab 2027 erhebliche Finanzierungslücken in Praxen. Zugleich ringen Politik und Verbände um Änderungen an den Sparvorgaben.

KBV warnt vor Milliardenlücken durch Gesundheits-Sparpaket
Ein leerer, ruhiger Wartebereich in einer Arztpraxis mit neutralem Interieur und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das im Juli 2026 vom Bundestag beschlossene Sparpaket der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben entfaltet zunehmend Wirkung in der ambulanten Versorgung.

Ausgabenbremsen und höhere Zuzahlungen sollen laut dem Beschluss vom 10. Juli 2026 neue Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen verhindern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte auf ihrer Vertreterversammlung in Berlin nun deutlich vor den Folgen für Praxen und Versicherte.

KBV rechnet mit Milliardeneinschnitten

KBV-Chef Andreas Gassen bezifferte die ambulanten Einsparungen durch das Sparpaket auf rund 3 Milliarden Euro, was etwa 46 Millionen Behandlungsfällen entspreche. Der Mangel werde ab 2027 für Versicherte spürbar.

Nach separaten KBV-Berechnungen belaufen sich die ambulanten Einsparungen auf rund 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2027 und rund 5,0 Milliarden Euro im Jahr 2030 – rechnerisch blieben demnach 2027 rund 46 Millionen Behandlungsfälle unfinanziert.

Gassen erwartet vom neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) eine Folgenabschätzung sowie eine Korrektur des Spargesetzes. KBV-Vorstand Stephan Hofmeister bezeichnete die Wiedereinführung eines Globalbudgets als „Schlag ins Gesicht“ der Praxen.

Auch aus der Fläche kommt Kritik: Eine Gemeinschaftspraxis in Brigachtal-Klengen protestierte Anfang August 2026 mit einem Brief an Berlin, den 25 weitere Landkreis-Kollegen unterzeichneten. Die Antworten von Thorsten Frei und Carsten Linnemann fielen den Praxen zufolge pauschal aus. Laut KBV beträgt die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung 2027 rund 15 Milliarden Euro und bis 2030 etwa 40 Milliarden Euro.

Fixkostendegressionsabschläge im Fokus der Politik

Konkreter Streitpunkt sind die im Juli 2026 beschlossenen Fixkostendegressionsabschläge bei Haus- und Kinderärzten. Die SPD-Politiker Serdar Yüksel, Sonja Seitzl und Dirk Schmidt kündigten deren Rücknahme an, während die CDU dies als Gegenstand laufender Verhandlungen bezeichnet.

Das Einsparvolumen dieser Abschläge liegt demnach bei bis zu 30 Millionen Euro im Jahr 2027 und bis zu 130 Millionen Euro im Jahr 2030. Am 7. Oktober 2026 ist eine Anhörung im Gesundheitsausschuss zu diesem Punkt vorgesehen; Änderungen müssten bis zum 15. Oktober kabinettsreif sein.

Frauenärzte und Kassen streiten über Vorsorgeleistungen

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Die KBV beziffert die ambulanten Einsparungen auf rund 3 Milliarden Euro — rechnerisch etwa 46 Millionen Behandlungsfälle, die ab 2027 nicht finanziert sind. Wer sein Praxisbudget jetzt neu rechnet, statt auf eine Korrektur des Gesetzes zu warten, verschafft sich den entscheidenden Vorlauf. Der kostenlose Report zeigt, welche Stellschrauben Sie in den nächsten Wochen ansetzen. Praxis-Report jetzt kostenlos anfordern

Kritik entzündet sich zudem am Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz, das extrabudgetäre Vorsorgeleistungen für Schwangere ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt.

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) forderte am 14. September 2026 eine Änderung des Gesetzes; eine Petition erreichte zu diesem Zeitpunkt 114.682 Unterschriften bei einem Quorum von 30.000. Der BVF befürchtet, dass bis zu 3,5 Millionen kurzfristige Termine pro Jahr entfallen könnten.

Der GKV-Spitzenverband widerspricht dieser Lesart und spricht von einer Umschichtung statt einer Kürzung; das Bundesgesundheitsministerium nennt bislang keine eigenen Berechnungen zur Einsparhöhe. Das Gesetz ist seit dem 30. Juli 2026 teilweise in Kraft.

BVF und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, Schwangerenvorsorge und die organisierte Krebsfrüherkennung beim Zervixkarzinom von der Budgetierung auszunehmen, die im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2027 greift.

Weitere Einschnitte im Vergütungssystem

Ergänzend beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss am 25. August 2026 in seiner 88. Sitzung Änderungen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab im Zuge des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Die Gebührenordnungspositionen 01431, 01647 und 01648 werden gestrichen – teils rückwirkend zum 30. Juli 2026, teils zum 1. Januar 2027. Auch Zuschläge auf die Grundpauschale für die Terminservicestellen- und Hausarztvermittlung entfallen ab 2027. Das Bundesgesundheitsministerium kann diese Beschlüsse innerhalb von zwei Monaten beanstanden.

Für Praxen empfiehlt die Abrechnungsberaterin Junge-Rappenberg angesichts der zum 1. Januar 2027 wirksam werdenden Einsparungen eine genauere Terminplanung, verstärkte Delegation an medizinische Fachangestellte, die Auswertung von Praxissoftware-Statistiken sowie die Analyse von Honorarbescheiden – ergänzt um eine stärkere Einbeziehung von GOÄ-Leistungen und IGeL-Prozessen.

Ausblick auf die kommenden Wochen

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Gestrichene Gebührenordnungspositionen, entfallende Zuschläge auf die Grundpauschale, unklare Honorarbescheide: Die Abrechnungsberaterin Junge-Rappenberg empfiehlt Praxen bereits jetzt genauere Terminplanung, mehr Delegation an MFA und die Auswertung der Praxissoftware-Statistiken. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die EBM-Änderungen und die Honorarbescheid-Analyse. EBM-Fahrplan für Ihre Praxis sichern

Mit der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 7. Oktober 2026 und der Frist für kabinettsreife Änderungen bis zum 15. Oktober rückt die Entscheidung über mögliche Korrekturen näher.

Ob die angekündigte Rücknahme der Fixkostendegressionsabschläge tatsächlich umgesetzt wird und ob das Bundesgesundheitsministerium unter dem neuen Minister Linnemann eine Folgenabschätzung vorlegt, dürfte maßgeblich darüber entscheiden, wie stark sich die von der KBV prognostizierten Versorgungslücken ab 2027 tatsächlich auswirken.

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