GKV-BStabG, Zuzahlungen

GKV-BStabG: Zuzahlungen steigen ab 2027 für 74 Millionen Versicherte

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 21:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Gesundheitsreform verteuert Eigenanteile, streicht Leistungen und beendet die Kassen-Erstattung von Cannabisblüten.
Ein minimalistischer, leerer Innenraum einer Apotheke mit weißen Regalen und klarem, klinischem Design. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) beschlossen, das die gesetzlichen Zuzahlungen für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte um 50 Prozent anhebt. Das umfassende Sparpaket soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 um Milliarden entlasten. Zugleich bringt die Neuregelung weitreichende Einschnitte bei Leistungen mit sich, die Patienten und Leistungserbringer spürbar treffen.

Wegfall der Erstattung von Cannabisblüten und Branchenfolgen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Juli 2026 wurde die Erstattung medizinisch verordneter Cannabisblüten durch die gesetzlichen Krankenkassen eingestellt. Bundesweit sind davon geschätzt 65.000 Schmerzpatienten betroffen. Ein ursprünglicher Änderungsantrag Nr. 52 hatte zunächst einen mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit Cannabis-Fertigarzneimitteln vorgesehen.

Diese Testphase wurde nach einer Kleinen Anfrage der Grünen gekippt. Während die Verordnung von Cannabisextrakten wieder wie zuvor erlaubt ist und cannabishaltige Rezepturen wie Dronabinol erstattungsfähig bleiben, sind Cannabisblüten seit August nur noch auf Privatrezept erhältlich.

Für Betroffene bedeutet dies erhebliche Mehrkosten: Ein 29-jähriger Patient aus Werl zahlt seit Ende Juli für eine halbe Dosis monatlich 135 Euro aus eigener Tasche. Laut Daten des Epidemiologischen Suchtsurveys und des Bundesministeriums für Gesundheit hatten 2024 rund 5,05 Millionen Erwachsene mindestens einmal Cannabis konsumiert, 515.000 Personen (1 Prozent) galten als abhängig.

Die Neuregelung zog umgehend wirtschaftliche Verwerfungen nach sich. Die Cannabis-Apotheke Lux 99 aus Hürth reichte nach dem Ende Juli in Kraft getretenen Gesetz Insolvenz in Eigenverwaltung ein; 49 Beschäftigte wurden entlassen, während 22 Mitarbeitende den Betrieb weiterführen. Auch Synbiotic und die niederländischen Bedrocan-Gesellschaften meldeten Insolvenz an, letztere bedingt durch das Auslaufen eines Staatsvertrags.

Höhere Zuzahlungen und Leistungskürzungen ab 2027

Ab 2027 greifen weitere Verschärfungen bei den Eigenanteilen. Die gesetzlichen Zuzahlungen steigen pauschal um 50 Prozent. Für rezeptpflichtige Arzneimittel werden statt bisher 5 bis 10 Euro künftig 7,50 bis 15 Euro pro Rezept fällig.

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Bei einem Krankenhausaufenthalt steigt der Tagessatz von 10 Euro auf 15 Euro für maximal 28 Tage. Bei Heilmitteln erhöht sich die Zuzahlung von bisher 10 Euro plus 10 Prozent der Therapiekosten auf 15 Euro Rezeptgebühr zuzüglich 15 Prozent der Behandlungskosten; Personen unter 18 Jahren bleiben zuzahlungsfrei.

Bei einer Physiotherapie mit sechs Einheiten und Gesamtkosten von etwa 150 Euro steigt die Zuzahlung somit von 25 Euro im Jahr 2026 auf 37,50 Euro im Jahr 2027. Ähnliches gilt für die häusliche Krankenpflege, bei der die Zuzahlung von bisher 10 Euro und 10 Prozent auf 15 Euro plus 15 Prozent klettert.

Zudem sinkt der Festzuschuss für Zahnersatz zur Regelversorgung von 60 auf 50 Prozent. Homöopathische und anthroposophische Behandlungen werden für gesetzlich Versicherte ab 2027 nicht mehr erstattet, freiwillige Satzungsleistungen werden teils eingeschränkt und das Krankengeld entfällt unter bestimmten Voraussetzungen für manche Teilrentner. Die allgemeine Belastungsgrenze bleibt bei maximal 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent.

Ab 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten – im Gespräch sind bis zu 3,5 Prozentpunkte – auf den Beitragssatz für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner geplant. Ausnahmen gelten für pflegende Angehörige, Rentner sowie Eltern jüngerer Kinder oder von Kindern mit Behinderung.

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Kritik von Sozialverbänden und Unmut in der Bevölkerung

VdK-Präsidentin Verena Bentele mahnte an, dass das Wohl der Patienten an erster Stelle stehen müsse. Sie kritisierte die zunehmende Belastung der Mittelschicht sowie die gesetzten politischen Schwerpunkte und stellte den weiteren Weg des Gesundheitssystems infrage.

Zwar bezeichnete Bentele die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als richtig, forderte jedoch zugleich einen Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen. Die Reformen stoßen auch in der Bevölkerung auf Skepsis: Laut dem ZDF-Politbarometer vom 8. Oktober 2026 bewerten 80 Prozent der Befragten die Verteilung der Belastungen als ungerecht.

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