GKV-Reform, Höhere

GKV-Reform ab 2027: Höhere Beiträge und Leistungskürzungen beschlossen

Veröffentlicht: 11.07.2026 um 20:42 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundestag und Bundesrat verabschieden umstrittene Gesundheitsreform. Versicherte müssen ab 2027 mit steigenden Beiträgen und geringeren Leistungen rechnen.

GKV-Reform 2027: Höhere Beiträge und Leistungskürzungen beschlossen
Ein Nahaufnahme-Bild zeigt einen Stapel deutscher Euro-Münzen und eine kleine Menge verschreibungspflichtiger Pillen auf einer dunklen Oberfläche. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundestag und Bundesrat gaben am Freitag grĂĽnes Licht. Das Paket soll ab 2027 eine FinanzierungslĂĽcke von bis zu 19 Milliarden Euro stopfen.

Die Reform greift tief in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Versicherte müssen mit höheren Beiträgen und spürbaren Leistungskürzungen rechnen. Das Bundesministerium für Gesundheit spricht von einem notwendigen Paradigmenwechsel. Fachverbände warnen dagegen vor einer „Klassenmedizin“ – besonders für chronisch Kranke und Patienten auf dem Land.

Höhere Beiträge, neue Belastungen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um monatlich 300 Euro. Gleichzeitig sollen die Zusatzbeiträge auf 2,2 bis 4,4 Prozent klettern.

Eine besonders umstrittene Neuerung: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern läuft aus. Ab 2028 wird für mitversicherte Partner ein Zuschlag von 2,5 Prozent des Einkommens fällig – es sei denn, sie betreuen Kinder unter 12 Jahren. Flankierend plant die Regierung eine Zuckersteuer und kürzt den allgemeinen Bundeszuschuss zur GKV von 14,5 auf 13,15 Milliarden Euro.

Patienten zahlen drauf

Die Zuzahlungen für Medikamente steigen auf 7,50 bis 15 Euro – die erste Anpassung seit über 20 Jahren. Im Krankenhaus werden 15 Euro pro Tag fällig, maximal 28 Tage lang. Der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent.

Komplett gestrichen werden die Bezuschussung von Homöopathie und Cannabis-Blüten. Das Hautkrebs-Screening gibt es künftig nur noch alle zwei Jahre. Auch die telefonische Krankschreibung fällt weg. Dafür plant die Regierung ab 2028 ein Modell der Teilkrankschreibung.

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Milliarden-Loch in den Kliniken

Die Reform verlangt den Leistungserbringern enorme Opfer ab. Bei Vertragsärzten und Psychotherapeuten sind ab 2027 Einsparungen von rund 2,7 Milliarden Euro geplant. Die Vergütungen werden an die Grundlohnrate gekoppelt – mit einem jährlichen Abzug von einem Prozentpunkt bis 2029.

Die Krankenhäuser stehen vor einem Scherbenhaufen. Die Branche rechnet mit Verlusten von bis zu 5 Milliarden Euro im Jahr 2027. Die Regierung sagte zusätzliche 550 Millionen Euro zu: 100 Millionen für Unikliniken, 450 Millionen für Rechnungszuschläge. Immerhin: Kliniken bekommen eine Ausnahme von der Vergütungsdeckelung für die Jahre 2027 bis 2029.

„Das gefährdet die Praxen“

Die Fachverbände reagieren alarmiert. Hausärzte warnen, dass die Fixkostendegression und die Rückabwicklung der Entbudgetierung viele Praxen in die roten Zahlen treiben. Rund 40 Prozent der Hausärzte sind über 60 Jahre alt – die Reform könnte die Entscheidung für eine vorzeitige Praxisaufgabe beschleunigen. Besonders in dünn besiedelten Regionen drohen Versorgungslücken.

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Psychotherapeuten fürchten steigende Wartezeiten durch die Budgetierung ihrer Leistungen. Die Folge: mehr chronische psychische Erkrankungen und längere Arbeitsausfälle. Auch die Kommunen schlagen Alarm – wegen der Belastung der Rettungsdienste und der finanziellen Schieflage kommunaler Krankenhäuser.

Ein Eilantrag der Opposition gegen das Gesetz scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Reform kann damit plangemäß zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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