GKV-Reform, Zuzahlungen

GKV-Reform: Neue Zuzahlungen und Budgets fĂĽr 74 Millionen Versicherte

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 05:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das neue GKV-Gesetz bringt höhere Patientenzuzahlungen und Budgets für Ärzte. Mediziner und Kliniken warnen vor Versorgungsengpässen.

GKV-Gesetz verabschiedet: Höhere Zuzahlungen und Ärzte-Budgets
Nahaufnahme einer Hand mit Stift ĂĽber Finanzbuch oder Tablet, unscharfe Gesetzesdokumente im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt ĂĽbermittelt durch boerse-global.de

Juli das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Das Paket soll bis 2027 rund 18,8 Milliarden Euro einsparen – durch höhere Zuzahlungen für Patienten, geringere Honorare für Ärzte und angepasste Bundeszuschüsse. Während die Regierung von einem notwendigen Schritt zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge spricht, schlagen Mediziner und Krankenhäuser Alarm.

Budgets für Ärzte: Rückkehr zur Gängelung

Das Gesetz greift tief in die Vergütung der Mediziner ein. Kernstück ist die erneute Budgetierung zahlreicher Leistungen, die zuvor von Mengenbegrenzungen ausgenommen waren. Betroffen sind unter anderem ambulante Operationen, Vorsorgeuntersuchungen und die Überweisung von Patienten durch Hausärzte.

Hinzu kommt eine Wachstumsbremse: Zwischen 2027 und 2029 dürfen die ärztlichen Honorare nur noch um den Grundlohn minus einen Prozentpunkt steigen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärzteverband kritisieren die Maßnahmen scharf. Die Wiedereinführung von Budgets für bisher extrabudgetäre Leistungen sei ein Rückschritt, der die ambulante Versorgung gefährde.

Gestrichen wurden zudem Vergütungen für bestimmte digitale und administrative Aufgaben – etwa die Beratung zur Organspende und das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA). Der Hausärzteverband warnt, dass diese Kürzungen die Versorgung von rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten beeinträchtigen könnten.

Psychotherapie und Kliniken unter Druck

Besonders hart trifft es psychotherapeutische Praxen. Ihre Leistungen werden weitgehend budgetiert, und die bisherige „Wirtschaftlichkeitsprüfung" der Honorare entfällt. Schätzungen zufolge könnten dadurch pro halbem Kassensitz rund sieben Therapieplätze pro Woche wegfallen.

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Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen auch die Gehaltsabrechnung vieler Arbeitnehmer in medizinischen Einrichtungen. Personaler und Führungskräfte in ganz Deutschland nutzen diese Übersicht zur sicheren Gehaltsabrechnung, um Abgaben korrekt zu berechnen. Bewährten Gratis-Report mit allen Grenzwerten anfordern

Berufsverbände fürchten um die Existenz vieler Praxen. Bereits am 9. Juli hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestimmte Honorarkürzungen vorläufig gestoppt – doch das Bundesgesetz bleibt in Kraft. Koalitionsvertreter haben immerhin angekündigt, nach der Sommerpause mögliche Nachbesserungen für den psychotherapeutischen Bereich zu prüfen.

Für Krankenhäuser begrenzt das Gesetz die Erlössteigerungen und gibt bisherige Pläne für verbindliche Personaluntergrenzen auf. Der Bund hat zusätzliche 550 Millionen Euro zugesagt – 100 Millionen für Unikliniken, 450 Millionen für andere Häuser. Wie genau diese Summe finanziert werden soll, bleibt jedoch offen.

Höhere Zuzahlungen und weniger Leistungen

Ab 2027 müssen Versicherte tiefer in die Tasche greifen. Die Zuzahlung für Medikamente steigt von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Homöopathische Behandlungen und Cannabisblüten werden nicht mehr von der GKV übernommen.

Weitere Einschnitte im Ăśberblick:

  • Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent.
  • Familienversicherung: Ab 2028 wird fĂĽr bestimmte Partner, die bisher beitragsfrei mitversichert sind, ein Zuschlag von 2,5 Prozent fällig.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze fĂĽr die Beitragsberechnung steigt 2027 um 300 Euro.
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Um die Kassen zu entlasten, erhöht der Bund seinen Zuschuss für Bürgergeld-Empfänger 2027 auf eine Milliarde Euro – mit Steigerung auf 2,75 Milliarden bis 2031. Auch die Pharmaindustrie muss mehr zahlen: Ihr Pflichtrabatt an die GKV steigt von 7 auf 15,5 Prozent.

Politische Durchsetzung mit knapper Mehrheit

Das Gesetz passierte den Bundestag mit 318 Ja-Stimmen bei 284 Gegenstimmen. Mehrere Abgeordnete der Koalition stimmten dagegen oder enthielten sich – aus Sorge um die hausärztliche und psychotherapeutische Versorgung.

Die GKV-Finanzkommission hatte 66 Empfehlungen vorgelegt, von denen 51 umgesetzt wurden. Ihr Fazit: Die Maßnahmen könnten für die Jahre 2029 und 2030 dennoch nicht ausreichen. Weitere Beratungen sind für den Herbst angekündigt – unter anderem über eine mögliche Zuckersteuer und versprochene Verbesserungen für die Pharmaindustrie.

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