GKV-Reform: Zuzahlungen steigen, Homöopathie fällt weg ab Januar
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 14:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2026 ein umstrittenes Gesetzespaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Es ist die größte Gesundheitsreform seit Jahren.
Die Finanzierungslücke in der GKV ist gewaltig: Für 2027 rechnen Experten mit einem Defizit von rund 19 Milliarden Euro. Bis 2030 könnte die Lücke auf 44 Milliarden Euro anwachsen. Der Gesetzgeber reagiert mit einem Mix aus höheren Eigenbeteiligungen, strukturellen Anpassungen und neuen Belastungen für die Pharmaindustrie.
Zuzahlungen steigen – Homöopathie fällt weg
Zum 1. Januar 2027 tritt der Großteil der Reform in Kraft. Patienten müssen dann tiefer in die Tasche greifen: Die Zuzahlung für Medikamente steigt von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro pro Arzneimittel.
Auch beim Zahnersatz wird gekürzt. Der Festzuschuss der Kassen sinkt von 60 bis 75 Prozent auf 50 bis 65 Prozent. Die Homöopathie verschwindet komplett aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bleibt zwar bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens (1 Prozent für chronisch Kranke). Doch besonders freiwillig versicherte Rentner trifft es hart: Die Beitragsbemessungsgrenze klettert voraussichtlich auf rund 6.375 Euro monatlich.
Familienversicherung wird teurer
Das Sparpaket hat ein Volumen von 18,8 Milliarden Euro für 2027. Der GKV-Spitzenverband sieht stabile Beiträge für zwei Jahre möglich, warnt aber vor fehlenden finanziellen Reserven. Offiziell soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent bleiben. Fachleute halten Steigerungen auf bis zu 3,5 Prozent im Jahr 2027 für realistisch.
Eine Umfrage von YouGov zeigt: Drei Viertel der Deutschen erwarten steigende Beiträge.
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Eine grundlegende Neuerung kommt 2028: Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner entfällt. Für Partner ohne eigenes Einkommen werden dann 2,5 Prozent des Einkommens des Hauptversicherten fällig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
Gleichzeitig entfällt die Pflicht der Krankenkassen, Versicherte per Einzelschreiben über Zusatzbeitragserhöhungen zu informieren. Verena Bente, Präsidentin des Sozialverbands VdK, kritisiert das als Abbau von Verbraucherrechten. Ohne direkte Information werde das Sonderkündigungsrecht faktisch schwerer ausübbar.
Pharmaindustrie in der Pflicht
Die Reform belastet auch die Hersteller. Der Abschlag für patentgeschützte Arzneimittel steigt von 7 auf 15,5 Prozent. Bis 2030 soll die Pharmaindustrie so rund 4,5 Milliarden Euro zusätzlich stemmen.
Erste Auswirkungen zeigen sich bereits: Boehringer Ingelheim hat Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe eingefroren. Auch Eli Lilly reduzierte geplante Investitionen für Standorte wie Alzey deutlich.
Kritik kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenhausvertretern. Die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Erhöhung des Kassenabschlags für Apotheken stoßen auf Widerstand.
Flexiblere Rückkehr in den Job
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Beim Krankengeld gibt es eine Neuerung: Teilkrankschreibungen in Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent sollen eine flexiblere Rückkehr in den Arbeitsprozess ermöglichen.
Ob die Maßnahmen ausreichen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bleibt umstritten. Besonders die hohe Abhängigkeit von Antibiotika-Importen aus China bereitet Experten Sorgen.
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