GKV-Reform, Zuzahlungen

GKV-Reform: Zuzahlungen steigen, Krankengeld sinkt ab 2027

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 04:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundestag beschließt umfassende GKV-Reform: Höhere Zuzahlungen, schärfere Krankengeld-Regeln und Zusatzbeitrag für Familienversicherte ab 2028.

Gesundheitsreform 2026: Höhere Kassenbeiträge und neue Belastungen für Versicherte
Ein Schreibtisch mit einem Taschenrechner, einer Lohnabrechnung und einem Stethoskop als Symbol für Gesundheitsreformen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen – mit weitreichenden Folgen. Bis 2027 soll die Reform rund 18,8 Milliarden Euro einsparen. Das bedeutet: höhere Zuzahlungen, schärfere Regeln beim Krankengeld und eine neue Abgabe für Ehepartner.

Kassen dürfen Beitragserhöhungen bald verschweigen

Bisher mussten Krankenkassen ihre Mitglieder per Brief über höhere Zusatzbeiträge informieren. Diese Pflicht entfällt. Die Änderung im Sozialgesetzbuch (§ 175 SGB V) erlaubt es den Versicherern künftig, auf die individuelle Benachrichtigung zu verzichten.

Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar bestehen – doch Verbraucherschützer warnen vor einer Aushöhlung. Wer die Erhöhung nicht bemerkt, verpasst womöglich das Zeitfenster für einen Kassenwechsel. Die Senkung des Nettogehalts fällt auf der Lohnabrechnung oft erst spät auf.

Auch die direkten Kosten für Patienten steigen: Medikamenten-Zuzahlungen klettern von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent. Homöopathie verschwindet komplett aus dem Leistungskatalog. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 300 Euro monatlich – das trifft vor allem Gutverdiener.

Familienversicherung wird teurer

Ab 2028 zahlen Versicherte mit mitversichertem Ehe- oder Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten. Rund 2,46 Millionen Haushalte sind betroffen. Es gibt Ausnahmen: Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, Pflegende Angehörige, Menschen mit voller Erwerbsminderung oder einem Grad der Behinderung ab 60 bleiben verschont.

Die Bundesregierung erwartet daraus 2027 Entlastungen von 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 sollen es über 38 Milliarden sein.

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Krankengeld: Deutliche Einschnitte ab 2027

Wer sein Beschäftigungsverhältnis verliert, erhält künftig nur noch 60 Prozent des letzten Einkommens als Krankengeld – mit Kindern 67 Prozent. Bisher lag der Satz auf Arbeitslosengeld-Niveau. Selbstständige müssen drei Monate warten, bevor sie Krankengeld beanspruchen können. Auch Teilrentner mit mehr als zwei Dritteln der Vollrente verlieren den Anspruch.

Die psychotherapeutische Versorgung wird ebenfalls ausgedünnt. Therapeuten mit halbem Kassensitz dürfen nur noch 18 statt 28 voll vergütete Sitzungen pro Woche abrechnen. Bei durchschnittlich 140 Tagen Wartezeit befürchten Fachverbände eine weitere Verschärfung. Laufende Behandlungen sind geschützt.

Wer trägt die Last?

Finanzwissenschaftler erwarten per Saldo höhere Belastungen für viele Haushalte – trotz der geplanten Steuerreform mit höheren Grundfreibeträgen. Die Rentenbeiträge steigen bis 2028 voraussichtlich auf 19,9 Prozent. Die Universität Erlangen-Nürnberg rechnet vor: Ein Single mit 6.000 Euro Brutto verliert 2028 rund 242 Euro netto im Jahr, bei 9.000 Euro sind es über 900 Euro.

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Zur Gegenfinanzierung plant die Regierung eine Zuckersteuer und erhöht den Bundeszuschuss von 12,5 auf 13,15 Milliarden Euro. Krankenkassen müssen ihre Werbebudgets halbieren und Verwaltungskosten strikt deckeln – IT-Sicherheit bleibt ausgenommen.

Während Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft positive Beschäftigungseffekte erwarten, sprechen Sozialverbände von einer einseitigen Belastung der Versicherten. Die Kritik an Qualitätsverlusten in der medizinischen Versorgung dürfte in den kommenden Monaten nicht verstummen.

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