GKV-Sparpaket: 58,6 Millionen Versicherte zahlen ab 2027 mehr selbst
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 17:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem beschlossenen Sparkurs der schwarz-roten Koalition kommen auf die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027 erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. Betroffen sind neben Arbeitnehmern insbesondere Rentner, die sich auf steigende Zuzahlungen und spürbare Einschränkungen bei medizinischen Leistungen einstellen müssen.
Für das Jahr 2027 kalkuliert der Bundestags-Haushaltsausschuss mit Einsparungen in Höhe von 18,8 Milliarden Euro, wobei die Pläne keinerlei Puffer für unvorhergesehene Entwicklungen vorsehen. Vertreter der Krankenkassen betonten dazu, es gebe keinen Millimeter Spielraum mehr.
Höhere Zuzahlungen und gekürzte Zuschüsse ab 2027
Das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene und am selben Tag vom Bundesrat gebilligte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 30. Juli 2026 in Kraft trat, entfaltet ab dem 1. Januar 2027 seine volle Wirkung. Für die rund 58,6 Millionen beitragszahlenden Mitglieder der GKV steigen die Eigenanteile in zentralen Versorgungsbereichen deutlich.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ab 2027 zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 7,50 Euro statt bislang 5 Euro und höchstens 15 Euro statt bisher 10 Euro.
Der Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalten wird von 10 auf 15 Euro pro Tag angehoben, weiterhin begrenzt auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Bei Heilmitteln wie der Physiotherapie werden künftig zehn Prozent der Kosten zuzüglich 15 Euro je Verordnung fällig.
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Einschnitte gibt es auch beim Zahnersatz: Der reguläre Festzuschuss sinkt ohne geführtes Bonusheft von 60 auf 50 Prozent. Mit fünf Jahren lückenloser Vorsorge liegt er künftig bei 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren bei 65 statt zuvor 75 Prozent.
Für Anträge, deren Heil- und Kostenplan vor dem 1. Januar 2027 genehmigt wird, gilt der bisherige Zuschuss von 60 Prozent. Die allgemeine Belastungsgrenze bleibt unverändert bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 Prozent.
Einschränkungen bei Leistungen und Altersrenten
Ab dem 1. Januar 2027 werden homöopathische sowie anthroposophische Arzneimittel und Cannabisblüten nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erstattet. Vor planbaren Operationen, etwa am Knie, ist künftig das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung obligatorisch.
Rentner im vorzeitigen Ruhestand sind von Neuregelungen beim Krankengeld betroffen. Der Anspruch auf Krankengeld entfällt ab 2027 bei Bezug einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente. Um den Schutz zu erhalten, darf der Rentenbezug laut Deutscher Rentenversicherung maximal 66,66 Prozent der Vollrente betragen, da 66,67 Prozent bereits über der gesetzlichen Schwelle liegen.
Ein Bestandsschutz besteht nicht; entsprechende Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Für den 1. Januar 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen für Ehepartner in der Familienversicherung vorgesehen.
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Kürzungsdebatte in Praxen und Kliniken
Im Rahmen des Gesetzespakets werden Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken, Apotheken und in der Pharmabranche begrenzt. Während Ausgabenbremsen für Psychotherapeuten gelockert wurden und Krankenhäuser 550 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant erhalten, sollen in der ambulanten Versorgung 2027 laut Gesetz 2,7 Milliarden Euro eingespart werden.
Für Arztpraxen bedeutet dies nach Branchenangaben ein Minus von rund 3 Milliarden Euro, was laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung zu 46 Millionen nicht finanzierten Behandlungsfällen führe.
Der GKV-Spitzenverband bezifferte das Honorarplus für Praxen im Jahr 2027 hingegen auf 2,2 Prozent beziehungsweise 1,1 Milliarden Euro Mehrausgaben und wies Befürchtungen über Kürzungen bei Schwangerschafts- und Früherkennungsuntersuchungen zurück.
Während der allgemeine Beitragssatz unverändert 14,6 Prozent beträgt, legt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 fest, wobei eine Zielmarke von 2,9 Prozent anvisiert wird.
Tatsächlich verzeichnen die Krankenkassen derzeit im Schnitt bereits ein Niveau von 3,1 Prozent mit einer Spanne zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Konkrete Prognosen erwartet die Branche vom Schätzerkreis am 14. Oktober 2026.
