Google, KI-Suche

Google KI-Suche: Verleger berichten von 58% Klickraten-Einbruch

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 21:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission untersucht Googles Opt-out-Modell für KI-Suchergebnisse und bewertet mögliche Wettbewerbsnachteile sowie sinkende Verlagsklicks.

EU prüft Googles KI-Suche und mögliche Folgen für Verlage
Ein dunkler, moderner Büroarbeitsplatz mit einem ausgeschalteten Computerbildschirm vor einer gläsernen Fassade. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um die Auswirkungen von Googles KI-gestützten Suchfunktionen auf den Pressemarkt zu bewerten.

Im Zentrum der Prüfung steht ein Vorschlag des US-Technologiekonzerns, der es Verlegern ermöglichen soll, sich von der Anzeige ihrer Inhalte in KI-generierten Suchergebnissen abzumelden. Wie Anfang September 2026 bekannt wurde, haben die Brüsseler Wettbewerbshüter hierzu eine umfassende Befragung unter Branchenvertretern durchgeführt.

Grundlage der Untersuchung ist ein detaillierter Fragebogen, den die EU-Kartellbehörden bereits im Juli 2026 an zahlreiche Verlage versandt hatten. Die Empfänger waren dazu aufgerufen, ihre Einschätzungen zu Googles angebotener „Opt-out“-Option abzugeben.

Die Frist für die Einreichung der Antworten endete laut Berichten am 28. August 2026. Die Regulierungsbehörden wollen mit dieser Maßnahme klären, ob das vorgeschlagene Modell den Wettbewerb schützt oder ob Verleger dadurch systematisch benachteiligt werden.

Hintergrund der kartellrechtlichen Bedenken

Die Untersuchung folgt auf eine Phase zunehmender Spannungen zwischen dem Suchmaschinenbetreiber und der europäischen Medienlandschaft. Bereits im Februar 2026 reichte der European Publishers Council (EPC) eine formelle Kartellbeschwerde gegen Google ein. Der Verband warf dem Unternehmen vor, seine marktbeherrschende Stellung durch die Integration von Künstlicher Intelligenz in die Suchergebnisse zum Nachteil der Inhalteersteller auszunutzen.

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Google hatte zuvor im Mai 2026 seine KI-Dienste restrukturiert und die Funktionen „AI Overviews“ sowie den „AI Mode“ unter dem Begriff „AI Search“ zusammengeführt. Kurz darauf, im Juni 2026, kündigte das Unternehmen die nun untersuchte Opt-out-Möglichkeit für KI-Funktionen an.

Diese Ankündigung erfolgte am selben Tag, an dem auch die britische Wettbewerbsbehörde eine entsprechende Anordnung gegen den Konzern erlassen hatte. Die Behörden prüfen nun, ob diese Option eine faire Wahlmöglichkeit bietet oder ob Verleger faktisch gezwungen sind, ihre Inhalte für das KI-Training zur Verfügung zu stellen, um in der allgemeinen Suche sichtbar zu bleiben.

Massive Reichweitenverluste befürchtet

Die Sorgen der Verleger werden durch aktuelle Marktdaten gestützt. Branchenberichte vom September 2026 verdeutlichen den wirtschaftlichen Druck: Demnach berichten Verleger von drastischen Rückgängen des Nutzerverkehrs. In einigen Fällen seien die Klickraten durch die Einführung der KI-Suchergebnisse um bis zu 58 % eingebrochen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Medienhäuser ist die Platzierung der neuen Funktionen. Die sogenannten „AI Overviews“, welche direkte Antworten auf Nutzerfragen generieren, werden oberhalb der traditionellen Weblinks angezeigt. Dies führe dazu, dass Nutzer die Informationen direkt auf der Suchseite konsumieren, ohne die Webseiten der ursprünglichen Quellen zu besuchen. Damit entfallen wichtige Werbeeinnahmen für die Pressehäuser.

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Rechtlicher Rahmen und bisherige Strafzahlungen

Das aktuelle Verfahren reiht sich ein in eine Serie von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Europäischen Union und dem Alphabet-Tochterunternehmen. Die EU-Kommission beobachtet die Marktmacht von Google seit Jahren kritisch. In der Vergangenheit hat das Unternehmen in verschiedenen Verfahren bereits EU-Kartellstrafen in einer Gesamthöhe von über 10 Mrd. € angesammelt.

Die Ergebnisse der aktuellen Befragung werden darüber entscheiden, ob die Kommission formelle Schritte einleitet oder Nachbesserungen an Googles KI-Strategie fordert. Für den Suchmaschinenmarkt könnte die Entscheidung wegweisend sein, da sie definiert, in welchem Umfang KI-generierte Zusammenfassungen fremde Inhalte ohne direkte Vergütung oder Klick-Weiterleitung nutzen dürfen.

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