Google-Suchrichtlinien: Neue Spam-Regeln für EWR ab 30. August
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 21:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Technologiekonzern Google hat seine Richtlinien zur Bekämpfung von Suchmaschinen-Spam für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) grundlegend überarbeitet. Dieser Schritt erfolgt als Reaktion auf eine Untersuchung der EU-Kommission, die im November 2025 auf Grundlage des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) eingeleitet worden war.
Die neuen Bestimmungen treten am 30. August 2026 in Kraft und markieren einen Wendepunkt in der Strategie des Unternehmens, da Google damit erstmals unterschiedliche Spam-Regeln in Abhängigkeit vom Standort des Nutzers anwendet.
Ende manueller Maßnahmen bei Site-Reputation-Abuse im EWR
Im Zentrum der Anpassungen steht der Umgang mit dem sogenannten Site-Reputation-Abuse, also dem Missbrauch der Reputation einer Website durch das Hosten von Inhalten Dritter mit geringer Qualität.
Ab dem 30. August 2026 wird Google für Suchanfragen von Nutzern innerhalb des EWR keine manuellen Maßnahmen, die bisher zu einer Herabstufung (Demotion) führten, mehr anwenden. Stattdessen können betroffene Abschnitte einer Website künftig unabhängig voneinander in den Suchergebnissen ranken.
Die überarbeitete Richtlinie ergänzt die bestehenden Vorgaben zum Reputationsmissbrauch um vier zusätzliche Faktoren. Während die manuellen Korrekturen im EWR entfallen, bleibt eine algorithmische Trennung von Inhalten laut Unternehmensangaben weiterhin möglich. Publisher in den betroffenen Ländern behalten zudem ihre Rechte auf eine erneute Prüfung sowie auf Mediationsverfahren.
Geografische Begrenzung und regulatorischer Hintergrund
Der Geltungsbereich dieser neuen Regelung umfasst alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Außerhalb dieses Wirtschaftsraums bleiben die bisherige Spam-Policy und die damit verbundenen manuellen Maßnahmen unverändert in Kraft. Google differenziert damit sein globales Suchökosystem, um den spezifischen rechtlichen Anforderungen in Europa gerecht zu werden.
Die EU-Kommission begrüßte die angekündigten Änderungen, betonte jedoch gleichzeitig, dass sie die Einhaltung des DMA durch den Konzern weiterhin genau überwachen werde. Verstöße gegen dieses Regelwerk können für Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben und mit Strafzahlungen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
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Massive finanzielle Belastungen durch EU-Verfahren
Die Anpassung der Richtlinien dient primär dazu, das regulatorische Risiko für Google weiter zu begrenzen. Die finanzielle Dimension der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Europäischen Union ist erheblich. Erst im Juli 2026 wurde Google von der EU-Kommission mit einer Geldstrafe in Höhe von 890 Millionen Euro belegt, da Verstöße gegen den DMA festgestellt worden waren.
Insgesamt summieren sich die gegen Google verhängten EU-Strafen mittlerweile auf einen Betrag von mehr als 10 Milliarden Euro. Darin enthalten ist neben der jüngsten DMA-Strafe auch eine im Juli 2026 verhängte Geldbuße von etwa 1 Milliarde US-Dollar sowie die bereits früher bestätigte Sanktion im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android in Höhe von 4,69 Milliarden US-Dollar.
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Durch die nun vorgenommene proaktive Änderung der Such-Richtlinien im EWR versucht der Konzern, weiteren Konflikten mit den europäischen Wettbewerbshütern vorzubeugen.
