Grundsicherung: Geplante Berechnung spart jÀhrlich 102 Millionen Euro
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 05:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Medienberichte thematisieren die Gefahr einer erneuten Nullrunde bei den Regelbedarfen fĂŒr das Jahr 2027 sowie den Wegfall des Schlichtungsverfahrens bei der seit dem 1. Juli 2026 geltenden neuen Grundsicherung.
Hintergrund dieser Debatten sind gesetzliche Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen des Entwurfs zum Haushaltsbegleitgesetz 2027, der am 12. Oktober 2026 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages war. Das Gesetz ist derzeit noch nicht beschlossen.
Geplante Anpassung der Fortschreibungsregeln
Der Regierungsentwurf sieht vor, ab 2027 von der bisherigen zweistufigen zu einer einstufigen Fortschreibung der Regelbedarfe zurĂŒckzukehren und die ergĂ€nzende Inflationsfortschreibung abzuschaffen. Bei der Ermittlung greift ein Mischindex, der regelbedarfsrelevante Preise zu 70 Prozent und Nettolöhne zu 30 Prozent gewichtet.
Durch die Umstellung erwartet die Bundesregierung jĂ€hrliche Minderausgaben in Höhe von rund 78 Millionen Euro im BĂŒrgergeld (SGB II) und 24 Millionen Euro in der Sozialhilfe (SGB XII), was einer Gesamtersparnis von rund 102 Millionen Euro entspricht.
Konkrete BetrĂ€ge fĂŒr das Jahr 2027 stehen noch nicht fest. Nach Berechnungen der Bundesregierung lag der reine Rechenwert der Basisfortschreibung fĂŒr das Jahr 2026 in der Regelbedarfsstufe 1 bei 547,55 Euro, was einer Differenz von 15,45 Euro zum bestehenden Satz von 563 Euro entspricht; ein neuer Regelsatz wurde damit jedoch nicht festgelegt.
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Der ParitĂ€tische warnt davor, dass die RĂŒckkehr zu frĂŒheren Berechnungsregeln ab dem 1. Januar 2027 erneut eine Nullrunde zur Folge haben könnte. Dadurch wĂŒrde die Preissteigerung seit der letzten Anpassung im Jahr 2024 nicht ausgeglichen. Das Statistische Bundesamt bezifferte die allgemeine Inflationsrate vorlĂ€ufig auf 3,3 Prozent.
Befunde zur materiellen Lage Leistungsberechtigter
Nach Angaben des ParitÀtischen aus dessen Minimum Income Report 2025 erreichten die Leistungen im Jahr 2023 bei Alleinstehenden lediglich 71 Prozent der Armutsrisikoschwelle, bei Paaren mit zwei Kindern 83 Prozent.
Auf Basis der Erhebung EU-SILC lag die Armutsschwelle fĂŒr Alleinstehende bei 1.381 Euro, wĂ€hrend sich die rechnerischen Leistungen auf 980,50 Euro beliefen, was einer LĂŒcke von rund 400 Euro entsprach.
Der Verband weist zudem darauf hin, dass etwa die HÀlfte der Beziehenden von SGB-II-Leistungen materiell depriviert sei und 30 Prozent sich nicht einmal jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten könnten. Die Differenz zwischen erfassten und tatsÀchlich anerkannten Ausgaben beziffert der Verband auf mehr als 150 Euro.
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VerschÀrfte Mitwirkungspflichten und Sanktionsregeln
Neben den Anpassungsmechanismen stehen die Mitwirkungspflichten im Fokus. Das erste GesprĂ€ch fĂŒr die Potenzialanalyse und den Kooperationsplan muss grundsĂ€tzlich persönlich im Jobcenter stattfinden. Bei Pflichtverletzungen können die Jobcenter den Regelsatz grundsĂ€tzlich um 30 Prozent fĂŒr drei Monate mindern, was bei einem Satz von 563 Euro rund 169 Euro monatlich ausmacht.
Zahlungen fĂŒr Unterkunft, Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon unberĂŒhrt, und mehrere gleichzeitige Pflichtverletzungen werden nicht addiert. Bei einer konkreten Verweigerung von Arbeit sind Minderungen von bis zu 100 Prozent fĂŒr maximal drei Monate möglich.
Nach Angaben des Bundesministeriums fĂŒr Arbeit und Soziales kann nach zwei versĂ€umten Terminen der Regelbedarf fĂŒr einen Monat um 30 Prozent gekĂŒrzt werden. Werden drei aufeinanderfolgende Termine versĂ€umt, kann der Anspruch vollstĂ€ndig entfallen, wobei die Kosten der Unterkunft zunĂ€chst fĂŒr einen Monat weitergezahlt werden.
Ein Sozialrechtsanwalt stuft den vollstĂ€ndigen Leistungswegfall als verfassungsrechtlich bedenklich ein und verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das KĂŒrzungen ĂŒber 30 Prozent grundsĂ€tzlich fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rte.
Nach Daten des Deutschen StĂ€dte- und Gemeindebundes beziehen rund 5,1 Millionen Menschen die Grundsicherung fĂŒr Arbeitsuchende; rund 14.000 Personen gelten als sogenannte Totalverweigerer, was einem Anteil von 0,27 Prozent entspricht.
