Grundsicherungsgeld ab Juli: FreibetrĂ€ge fĂŒr unter 30-JĂ€hrige halbiert
Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 15:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 gilt das neue Grundsicherungsgeld. Es löst das BĂŒrgergeld ab und bringt strenge Regeln fĂŒr Vermögen und Erbschaften.
Betroffene mĂŒssen sich auf deutlich niedrigere FreibetrĂ€ge einstellen. Wer erbt oder Ersparnisse hat, verliert schneller seinen Anspruch auf staatliche Leistungen. Bestehende Bewilligungsbescheide laufen zwar noch weiter â mit dem nĂ€chsten Bewilligungszeitraum greifen aber die neuen Regeln.
Erbschaften gelten seit 2023 als Vermögen
Bereits im Juli 2023 Ă€nderte der Gesetzgeber die Behandlung von Erbschaften. Seither werden ErbfĂ€lle nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen gewertet. Das klingt bĂŒrokratisch, hat aber handfeste Folgen.
Einkommen wird sofort und fast vollstĂ€ndig auf die monatliche Leistung angerechnet. Vermögen dagegen unterliegt FreibetrĂ€gen. Wer diese Grenzen einhĂ€lt, darf das Geld behalten. Wer drĂŒber liegt, fliegt aus dem System.
Im SGB XII (Sozialhilfe) gilt seit Anfang 2023 ein pauschaler Freibetrag von 10.000 Euro pro Person. Beim neuen Grundsicherungsgeld (SGB II) ist die Sache komplizierter â hier entscheidet das Lebensalter.
AltersabhĂ€ngige FreibetrĂ€ge: JĂŒngere zahlen drauf
Die neue Tabelle fĂŒr Schonvermögen fĂ€llt deutlich niedriger aus als die alten Regelungen:
- Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- 31 bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- 41 bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- Ăber 50 Jahre: 20.000 Euro
FrĂŒher lag der Freibetrag bei 15.000 Euro pro Person â und das nach einer einjĂ€hrigen Karenzzeit, in der sogar 40.000 Euro erlaubt waren. Diese Karenzzeit ist komplett gestrichen. Die PrĂŒfung der neuen AltersfreibetrĂ€ge erfolgt ab dem ersten Tag der Antragstellung.
Nur die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester, RĂŒrup) bleibt verschont. Fachleute rechnen mit jĂ€hrlichen Einsparungen von rund 75 Millionen Euro durch die Senkung der FreibetrĂ€ge.
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Wohnkosten: Jobcenter bekommen mehr Macht
Auch bei den Kosten der Unterkunft hat der Gesetzgeber nachgeschĂ€rft. Die verbleibende Karenzzeit fĂŒr Wohnkosten ist nun auf das 1,5-Fache der Angemessenheitsgrenze gedeckelt. Kommunen dĂŒrfen Quadratmeterhöchstmieten festlegen.
EmpfĂ€nger können bereits wĂ€hrend der Karenzzeit zur Kostensenkung aufgefordert werden â ĂŒblich ist eine Frist von sechs Monaten. Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2025 stĂ€rkt die Jobcenter: Sie mĂŒssen bei einem schlĂŒssigen Konzept zur Mietobergrenze keine konkreten Wohnungsangebote mehr vorlegen.
Harte Zeiten fĂŒr Aufstocker und Kranke
Die Reform trifft auf ein angespanntes Umfeld. Rund 80.000 VollzeitbeschĂ€ftigte mĂŒssen ihr Einkommen mit Grundsicherung aufstocken, zeigt das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW Köln). Zwei Drittel von ihnen leben in Haushalten mit Kindern.
Der ErwerbstĂ€tigenfreibetrag bleibt bei maximal 378 Euro fĂŒr Eltern gedeckelt â bei einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro.
Besonders brisant: Die gesundheitliche Situation der Betroffenen. Rund 45 Prozent der Langzeitbeziehenden leiden unter psychischen oder chronischen Erkrankungen, so Analysen der Bertelsmann Stiftung. Gleichzeitig verschÀrften sich die Sanktionsmöglichkeiten: Wer wiederholt zumutbare Arbeit ablehnt, riskiert den vollstÀndigen Leistungsentzug.
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Die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen steigt rasant. Allein im ersten Halbjahr 2026 registrierten die Jobcenter ĂŒber 300.000 WidersprĂŒche gegen Bescheide.
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