Häusliche Gewalt: Gesetzentwurf soll Täter für Mietkosten der Opfer haftbar machen
Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 23:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, den finanziellen und rechtlichen Schutz für Opfer von Partnerschaftsgewalt grundlegend neu zu regeln. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, soll demnach künftig nicht mehr auf den finanziellen Belastungen sitzenbleiben, die mit einer Trennung und der Flucht aus dem gemeinsamen Wohnumfeld einhergehen.
Finanzielle Entlastung und einfachere Kündigung von Mietverträgen
Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums sollen Täter häuslicher Gewalt künftig grundsätzlich für diejenigen Kosten aufkommen müssen, die Betroffenen durch den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung entstehen.
Dazu zählen insbesondere aufgelaufene Wohnungsschäden sowie die weiterlaufende Miete. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, dass Opfer künftig deutlich unkomplizierter aus gemeinsamen Mietverträgen aussteigen können, um langwierige finanzielle Verpflichtungen mit dem Täter zu beenden.
Über den rein materiellen Rahmen hinaus enthält der Entwurf Anpassungen beim Gewaltschutz: Gerichte sollen entsprechende Schutzmaßnahmen künftig auch für indirekt Betroffene wie beispielsweise Kinder anordnen dürfen.
Elektronische Fußfesseln ab Sommer 2027 geplant
Zusätzlich zu den zivilrechtlichen Vorgaben befasst sich die Bundespolitik mit technischen Überwachungsmaßnahmen. Das Bundesjustizministerium sieht den Einsatz von elektronischen Fußfesseln in Hochrisikofällen ab dem 1. Juli 2027 vor. Die Rechtsgrundlagen hierfür sollen im Rahmen einer Reform des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2027 in Kraft treten.
Auch auf Landesebene werden entsprechende Weichen gestellt. In Baden-Württemberg unterzeichnete Justizminister Moritz Oppelt am 1. Oktober 2026 einen Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll Betroffene von Partnerschaftsgewalt von den Kosten entlasten, die durch den Auszug entstehen — von der weiterlaufenden Miete bis zu Wohnungsschäden. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie aus dem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen und welche Belege Sie für Ihre Ansprüche jetzt sichern sollten. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Während die Befugnisse im baden-württembergischen Landespolizeigesetz bereits seit dem 1. Juli 2026 bestehen, können künftig auch Familiengerichte bei Hochrisikofällen Fußfesseln anordnen. Die zentrale Überwachung soll dabei länderübergreifend durch die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen gesteuert werden.
Bislang kommt die elektronische Fußfessel in Deutschland in vergleichsweise engem Rahmen zum Einsatz. Nach Angaben des Hessischen Justizministeriums waren mit Stichtag zum 31. Juli 2026 bundesweit insgesamt 150 Personen überwacht. Davon entfielen 124 Fälle auf die strafrechtliche Führungsaufsicht, 24 auf die jeweiligen Landespolizeigesetze und 2 Fälle auf das Aufenthaltsgesetz.
Weißer Ring mahnt weitergehende Maßnahmen an
Aus Sicht von Opferschutzorganisationen greifen die geplanten Anpassungen jedoch zu kurz. Der Weiße Ring forderte einen deutlich breiteren Einsatz der elektronischen Überwachung und bezeichnete die für Sommer 2027 vorgesehene Reform des Gewaltschutzgesetzes als unzureichend. Für das Verfahren in Deutschland werden ab Sommer 2027 lediglich 200 bis 300 Probanden erwartet.
Der Bundesvorsitzende der Opferhilfeorganisation, Patrick Liesching, verwies als Vergleich auf Spanien, wo sich rund 4.500 Männer in einem entsprechenden Überwachungsprogramm befinden. Laut Liesching sank die Zahl der Femizide in Spanien kurz nach der Einführung des Systems vor 15 Jahren um 25 Prozent.
Gerichte sollen Schutzmaßnahmen künftig auch für indirekt Betroffene wie Kinder anordnen dürfen — und ab dem 1. Juli 2027 sind elektronische Fußfesseln in Hochrisikofällen vorgesehen. Was das für Ihren Schutz und den Ihrer Kinder bedeutet, ordnet unser kostenloser Leitfaden ein. Schutz-Überblick jetzt sichern
Die zuständige Staatsanwältin in Madrid habe berichtet, dass bislang keine Teilnehmerin dieses Programms getötet worden sei. Auf Deutschland übertragen könnten durch vergleichbare Standards mehr als 60 Frauen pro Jahr gerettet werden.
Technisch hält Liesching in Deutschland bis zu 5.000 Probanden für möglich und sprach sich zudem dafür aus, die Anordnungsbefugnisse für elektronische Fußfesseln auch auf Strafgerichte auszuweiten.
