Hausärzte-Koordination: Jede dritte Person erhält widersprüchliche Empfehlungen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 13:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Weichenstellungen für die ambulante Versorgung in Deutschland stehen vor tiefgreifenden Diskussionen. Auf dem 47. Hausärztetag hat sich der Hausärzteverband mit einem Leitantrag dafür ausgesprochen, die Hausarztpraxen verbindlich als erste Anlaufstelle in einem neu geordneten Primärversorgungssystem zu verankern.
Gleichzeitig verweist die Organisation auf wachsende strukturelle Probleme: Einer verbandsinternen Erhebung zufolge stufen knapp 80 Prozent der Praxen die Attraktivität des hausärztlichen Berufs in den vergangenen fünf Jahren als gesunken ein. Eine verpflichtende digitale Patientensteuerung über Krankenkassen-Applikationen lehnt der Verband ab.
Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung und verbindliche Strukturen
In einem begleitenden Forderungspapier zur Ausgestaltung des Primärversorgungssystems formuliert der Hausärzteverband konkrete Schwerpunkte. Dazu zählen eine verlässliche Behandlungsqualität, ein gesicherter Zugang für Patientinnen und Patienten, die Förderung der Teamversorgung sowie der gezielte Ausbau der digitalen Infrastruktur.
Ein zentraler Baustein bleibt dabei das Modell der hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Dieses Versorgungsmodell umfasst gegenwärtig über 11 Millionen Teilnehmende und Zehntausende Praxen. Nach den Vorstellungen des Verbands muss die HZV nicht nur erhalten, sondern künftig konsequent weiter ausgebaut werden, um eine verbindliche Lotsenfunktion im Gesundheitssystem dauerhaft zu gewährleisten.
Defizite bei der Koordination ambulanter Behandlungen
Die Forderung nach einer klareren Patientenführung wird durch Erhebungen gestützt. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH unter mehr als 1.000 Befragten fehlt 20 Prozent der 18- bis 70-Jährigen in Deutschland eine koordinierende Arztpraxis.
Der 47. Hausärztetag fordert die Hausarztpraxis verbindlich als erste Anlaufstelle im künftigen Primärversorgungssystem — und die HZV mit über 11 Millionen Teilnehmenden soll dafür konsequent ausgebaut werden. Wer heute Struktur, Team und Dokumentation ordnet, ist vorbereitet, wenn das System 2028 greift. Kostenlosen Praxis-Leitfaden zur Primärversorgung anfordern
Über 50 Prozent der Befragten gaben an, wegen derselben Beschwerde mehrere Praxen aufgesucht zu haben; jede dritte Person erhielt dabei widersprüchliche medizinische Empfehlungen. Das gesetzlich geplante Primärversorgungssystem soll nach derzeitigem Stand 2028 in Kraft treten.
Unterstützung für eine Neuordnung kommt von weiteren Ärztevertretern. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), mahnte eine zügige Umsetzung von Reformen an. Neben der Reform der Notfallversorgung, der Krankenhausreform und einem Neustart der Prävention forderte er ein Primärversorgungssystem sowie einen spürbaren Bürokratieabbau.
Reinhardt bezifferte die administrative Belastung auf über 50 Millionen Nettoarbeitsstunden jährlich beziehungsweise rund 61 Tage pro Praxis pro Jahr und forderte eine Reduzierung dieses Aufwands um mindestens 10 Prozent jährlich. Zugleich verwies er auf durchschnittlich 9,4 Arztkontakte pro Kopf und Jahr in Deutschland.
Richtlinienanpassungen und Prüfverfahren
Fast 80 Prozent der Praxen melden gesunkene Berufsattraktivität, über 50 Millionen Nettoarbeitsstunden gehen jährlich in die Administration. Der Wegweiser zeigt, welche Aufgaben Sie an Team und digitale Prozesse abgeben können — bevor der Druck weiter steigt. Wegweiser Bürokratieabbau jetzt sichern
Parallel zu den Reformdebatten um die Primärversorgung vollziehen sich Anpassungen bei den Kontrollmechanismen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte die frühere MD-Qualitätskontroll-Richtlinie an das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz an und benannte sie in MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie um.
Diese Richtlinie trat rückwirkend zum 1. August 2026 in Kraft. Der Medizinische Dienst nutzt für diese Aufgaben seit Mitte Dezember 2025 die bundesweite Datenbank MD-QPortal; bei einer erfolgreichen Prüfung in den letzten 36 Monaten entfällt eine erneute Stichprobenprüfung. Zudem sieht die LOPS-Richtlinie seit dem 1. August 2026 keine Überprüfung der Pflegepersonaluntergrenzen mehr vor.
