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Hilfsmittel-Ausschreibungen: DAV warnt vor Versorgungslücken in ländlichen Regionen

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der DAV sieht Risiken für wohnortnahe Versorgung; zugleich plant die Koalition Preisabschläge von drei Prozent für 2027 und 2028.

Hilfsmittel-Ausschreibungen: DAV warnt vor Folgen für Apotheken
Ein minimalistischer Apothekenbereich mit leeren Holzregalen in hellem, natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Die Pläne der gesetzlichen Krankenkassen zur Ausschreibung von Hilfsmitteln stoßen auf deutlichen Widerstand in der Gesundheitspolitik und bei Leistungserbringern. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) warnt vor spürbaren Einschnitten für Patientinnen und Patienten, sollten die Vorhaben wie geplant umgesetzt werden.

Nach Einschätzung des DAV-Vorsitzenden Dr. Hans-Peter Hubmann gefährdet eine Vergabe, die sich allein am Preis orientiert, die Versorgungsqualität nachhaltig. Insbesondere in ländlichen Regionen drohe ein Rückzug wohnortnaher Apotheken aus diesem Versorgungsbereich.

Geplante Sparmaßnahmen und Kritik an Ausschreibungen

Während die Regierungsfraktionen an Ausschreibungsverfahren für Hilfsmittel festhalten, warnen Fachleute vor gravierenden Folgen. Neben Versorgungslücken in strukturschwachen Gebieten befürchten Kritiker den Verlust der individuellen Beratung vor Ort. Unterstützung erhält die Apothekerschaft vom Verband Wir versorgen Deutschland (WvD), der die geplante Wiedereinführung ebenfalls strikt ablehnt.

Der Verband verweist darauf, dass der Gesetzgeber solche Ausschreibungsverfahren bereits 2019 abgeschafft hatte, nachdem massive Qualitätsprobleme und eine spürbare Einschränkung der Wahlfreiheit für Versicherte aufgetreten waren. Der WvD mahnt stattdessen eine persönliche Betreuung sowie individuelle Versorgungsqualität an.

Gleichzeitig sieht der Entwurf der Regierungskoalition weitere finanzielle Einschnitte vor. Für die Jahre 2027 und 2028 ist ein befristeter Preisabschlag von 3 Prozent vorgesehen, den die Krankenkassen pauschal auf Rechnungsebene abziehen sollen.

Diese Regelung, die im Nachgang evaluiert werden soll, betrifft auch Pflegehilfsmittel in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sowie doppelfunktionale Hilfsmittel mit anteiliger Finanzierung.

Medienberichten zufolge gilt dieser Abschlag ab 2027 grundsätzlich auch für Diabetes-Hilfsmittel wie Insulinpumpen und CGM-Systeme. Zudem soll der Anstieg der Verwaltungskosten je Versichertem im Jahr 2027 um einen zusätzlichen Prozentpunkt gedämpft werden.

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Während die Regierungsfraktionen an Ausschreibungen für Hilfsmittel festhalten, warnt der Deutsche Apothekerverband vor einem Rückzug wohnortnaher Apotheken — besonders im ländlichen Raum. Wer seine Marge und seinen Standort sichern will, braucht jetzt einen klaren Fahrplan. Kostenlosen Leitfaden zur Ausschreibungs-Vorbereitung anfordern

Unterschiedliche Regelungen bei Spezialrezepturen

Eine andere Entwicklung zeichnet sich bei der Versorgung mit Krebsmedikamenten ab. Die Regierungskoalition strich die ursprünglich geplante Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen auf Apothekenebene aus den finalen Änderungsanträgen zur Notfallreform. Damit dürfen onkologische Schwerpunktpraxen weiterhin direkt mit spezialisierten Reinraum-Apotheken kooperieren.

Der DAV begrüßte diesen Schritt und wies darauf hin, dass die Kassen durch den aktuellen Schiedsspruch zur Preisbildung von Spezialrezepturen seit Anfang Oktober ohnehin einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr einsparen.

Bereits in den Jahren 2016 und 2017 hatten Ausschreibungsverfahren bei Zytostatika zu Problemen geführt, woraufhin sie vor sieben Jahren beendet wurden. Auch der CSU-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger betonte, dass der GKV-Spitzenverband durch Zytostatika-Ausschreibungen keine Einsparungen erwartet habe.

Parlamentarischer Zeitplan und gegensätzliche Positionen

In einer öffentlichen Anhörung zum Gesetz zur Stabilisierung des Beitragsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung bewerteten 50 Sachverständige zwölf Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD.

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Der befristete Preisabschlag von 3 Prozent für 2027 und 2028 wird pauschal auf Rechnungsebene abgezogen — laut Medienberichten grundsätzlich auch bei Diabetes-Hilfsmitteln. Rechnen Sie die Auswirkung auf Ihre Marge jetzt durch, bevor die Regelung greift. Leitfaden zum Preisabschlag 2027 jetzt sichern

Während es Lob für die Ausweitung extrabudgetär vergüteter psychotherapeutischer Leistungen gab, trafen die Ausschreibungspläne sowie die Streichung der Hybrid-DRG auf scharfe Kritik. Demgegenüber befürwortet die AOK Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich, um Ausgaben zu begrenzen.

Die parlamentarischen Weichenstellungen stehen unmittelbar bevor. Die Änderungsanträge zum Notfallreformgesetz werden am 14. Oktober im Gesundheitsausschuss beraten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den 15. Oktober angesetzt.

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