Hilfsmittelgesetz: 300-Euro-Grenze soll 70 Prozent der Prüfverfahren ersparen
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit einem neuen Gesetzesvorhaben will das Bundesgesundheitsministerium Praxen, Krankenkassen und Versorger spürbar von Verwaltungsaufgaben befreien. Der Referentenentwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes sieht nach Berichten vom 3. November 2026 eine finanzielle Entlastung von zunächst circa 100 Millionen Euro jährlich vor. Ab dem Jahr 2030 soll das Einsparvolumen durch den Abbau bürokratischer Hürden auf rund 180 Millionen Euro pro Jahr anwachsen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann plant, die Bürokratiekosten im gesamten Gesundheitswesen bis 2030 um 101 Millionen Euro pro Jahr zu senken. Ab 2030 beziffert der Minister die jährliche Entlastungswirkung auf rund 182 Millionen Euro. Für den 17. November hat das Ministerium Verbände zur Erörterung des Entwurfs geladen.
Geringfügigkeitsgrenze und Verfahrensvereinfachungen in der Versorgung
Als Kern des Reformgesetzes gilt die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in ärztlichen Praxen, bezogen auf die jeweilige Betriebsstättennummer, das Quartal und die Krankenkasse.
Das Ministerium geht davon aus, dass dadurch rund 70 Prozent der bisherigen Prüfverfahren wegfallen werden. Auch die frühere Ministerin Nina Warken hatte darauf verwiesen, dass diese Bagatellgrenze von 300 Euro rund 70 Prozent der Effizienzprüfungen entbehrlich mache.
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Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung bringt das Vorhaben ebenfalls Erleichterungen. Bei der Kurzzeittherapie durften bislang lediglich 12 von 24 möglichen Sitzungen auf einmal verordnet werden. Künftig sollen alle 24 Sitzungen über ein einstufiges Antragsverfahren in einem Zug genehmigt werden können. Zudem ist eine eigenständige Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychotherapie vorgesehen.
Änderungen im Hilfsmittelsektor und bei der Dokumentation
Ein einheitlicher Rahmenvertrag zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und den Hilfsmittelverbänden soll die Wirtschaft laut Ministerium um mehr als 82 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Ergänzend ist für die Hilfsmittelversorgung ein Bundesschiedsamt vorgesehen. Bei Schiedsverfahren entfallen die bisherigen Vorverfahren und Klagen haben keine aufschiebende Wirkung mehr, um Entscheidungen zu beschleunigen.
Gleichzeitig wird die Pflicht zur Präqualifizierung für Hilfsmittelerbringer gestrichen und durch jährliche Stichproben- sowie Auffälligkeitsprüfungen unter Einbindung von Patientenorganisationen ersetzt.
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Eine Verschärfung betrifft die Versorgung mit Hörhilfen: Gesetzliche Krankenkassen müssen Anträge künftig wieder vorab prüfen und bewilligen. Zuletzt war bei schätzungsweise 300.000 Anträgen pro Jahr auf eine solche Vorabgenehmigung verzichtet worden.
Aus der Hilfsmittelbranche kam zuletzt wiederholt die Forderung nach weitergehenden Schritten. Die Verbände BV-Med und Eurocom forderten Mitte Oktober auf einem Branchentreffen den konsequenten Bürokratieabbau sowie digitale Prozesse.
Dazu zähle die leichtere Verordnung von Dauer- und Folgeverordnungen für chronisch Kranke ohne zusätzlichen Arztbesuch. Die Verbände kritisierten zudem Bundestagsentscheidungen zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich scharf und kündigten an, den Dialog im ersten Quartal 2027 fortzuführen.
Digitalisierung und schlankere Verwaltungsfristen
Der Gesetzentwurf umfasst darüber hinaus zahlreiche Erleichterungen in den Meldepflichten. So entfallen die Datenübermittlung zum Pflegepersonal in Psychiatrie und Psychosomatik sowie der Extremkostenbericht an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Bei der Qualitätssicherung greift künftig das Once-Only-Prinzip über die Telematikinfrastruktur, während im Risikostrukturausgleich ein pauschaliertes Kürzungsverfahren eingeführt wird.
Bei Disease-Management-Programmen entfallen künftig die Zulassung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung sowie die Programmkostenpauschale. Für Rechenschaftsberichte zu Bonusprogrammen und versicherungsmathematische Gutachten werden die Fristen von drei auf fünf Jahre verlängert.
Innerhalb der Selbstverwaltung werden digitale und hybride Sitzungen zugelassen, während Prüfstellen künftig künstliche Intelligenz für den Datenaustausch nutzen dürfen. Zudem soll auf Basis eines externen Gutachtens eine Betrugspräventionsdatenbank beim GKV-Spitzenverband aufgebaut werden.
