Hochbegabtenförderung: Neue Sonderklassen an AHS ab Herbst 2027 geplant
Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 18:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit einem vorgelegten Gesetzesentwurf plant Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen kognitiven Begabungen neu aufzustellen.
Die bisherige Schulversuchsform soll in eine reguläre Sonderform an Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) überführt und dauerhaft im Regelschulwesen verankert werden. Der Entwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess in Begutachtung; Stellungnahmen dazu können bis zum 4. November 2026 abgegeben werden.
Zeitplan und schrittweiser Ausbau an bestehenden Standorten
Das Konzept sieht eine Umsetzung ab dem Herbst 2027 vor. Kernstück der geplanten Struktur ist eine verkürzte Unterstufe, die von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern in drei statt der üblichen vier Schuljahre absolviert wird. Daran soll sich bis zur Reifeprüfung ein weiterführendes, speziell angepasstes Bildungsangebot anschließen.
Für die schrittweise Einführung setzt das Bildungsministerium auf eine Integration in bestehende AHS-Standorte statt auf die Gründung eigenständiger Schulen. Bis zum Jahr 2030 sind insgesamt vier Angebote vorgesehen, die jeweils als einzelne Sonderklassen an bereits existierenden Schulstandorten geführt werden sollen. Damit soll ein gezielter Ausbau erprobt und institutionell begleitet werden.
Aufnahmeverfahren und Fördermodelle im Unterricht
Der Zugang zu den Sonderklassen ist an ein mehrstufiges Eignungsverfahren gebunden. Für eine Aufnahme müssen die Kinder und Jugendlichen einen standardisierten Intelligenztest durchlaufen. Ergänzend dazu sind ein persönliches Gespräch sowie praktische Gruppenübungen vorgesehen, um die kognitive Leistungsfähigkeit und die Eignung für das beschleunigte Unterrichtstempo umfassend zu prüfen.
Der Gesetzesentwurf für die AHS-Sonderform für Hochbegabte liegt bis zum 4. November 2026 in Begutachtung — und viele Eltern fragen sich, wie sie ihr Kind auf das mehrstufige Eignungsverfahren vorbereiten. Unser kostenloser Leitfaden fasst die geplanten Schritte zusammen: Intelligenztest, persönliches Gespräch, Gruppenübungen. Eltern-Leitfaden jetzt anfordern
Inhaltlich basiert die Begabungsförderung auf mehreren Säulen:
- Stoffliche Inhalte werden im Curriculum zeitlich vorgezogen.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten Zugang zu Hochschulkursen.
- Individuelle Lernziele, Coaching und Mentoring begleiten den Bildungsverlauf.
- Teile der Reifeprüfung können nach einem positiven Fachabschluss schulautonom vorgezogen abgelegt werden.
Durchlässigkeit und Regelungen für den Schulverlauf
Der Gesetzesentwurf definiert zudem klare Vorgaben für den weiteren Verlauf der Schullaufbahn, um Fehlentwicklungen vorzubeugen und den Druck abzufedern. Das System soll eine hohe Durchlässigkeit gewährleisten: Ein Wechsel aus der Sonderform in reguläre Klassen ist explizit vorgesehen und möglich, sollte sich das Angebot für einzelne Lernende nicht als passend erweisen.
Wenn Ihr Kind im Regelunterricht unterfordert ist, bietet der geplante AHS-Zweig ab Herbst 2027 einen möglichen Weg — mit vorgezogenen Inhalten, Hochschulkursen und Mentoring. Unser Leitfaden zeigt, welche Förderoptionen vorgesehen sind und wie ein späterer Wechsel in eine reguläre Klasse abläuft. Förderoptionen im Überblick sichern
Gleichzeitig setzt der Entwurf enge Grenzen für die Wiederholung einer Schulstufe in diesen Klassen. Eine Klassenwiederholung innerhalb der Hochbegabten-Sonderform soll demnach nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein. Nach dem Ende der Begutachtungsfrist am 4. November 2026 wird sich zeigen, in welcher finalen Fassung der Gesetzesentwurf die parlamentarischen Instanzen durchläuft.

