Homöopathie und Cannabis: GKV streicht alternative Therapien
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist da. Es bringt tiefe Einschnitte für Versicherte – von Homöopathie bis Cannabis.
Seit dem 30. Juli 2026 gelten die zentralen Regelungen der Reform. Rund 19 Milliarden Euro will der Gesetzgeber einsparen. Besonders betroffen: alternative Medizin, Satzungsleistungen und die Beitragsbemessungsgrenze.
Schluss mit Homöopathie und Anthroposophie
Die große Streichliste beginnt bei den besonderen Therapierichtungen. Homöopathie und Anthroposophie sind seit Ende Juli keine Kassenleistung mehr – auch nicht über den Sprechstundenbedarf.
Wer solche Angebote über freiwillige Satzungsleistungen seiner Krankenkasse bezieht, hat noch bis Ende 2026 Zeit. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Erstattung komplett ausgeschlossen. Fachleute sprechen von einer Zäsur für die Naturheilkunde – die Kosten müssen künftig privat getragen werden.
Cannabis nur noch als Extrakt
Auch bei pflanzlichen Arzneimitteln wird gestrichen. Cannabisblüten werden nicht mehr erstattet, die Versorgung läuft künftig über standardisierte Extrakte und Wirkstoffe wie Dronabinol oder Nabilon.
Seit Ende Juli sind Homöopathie und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr – ein herber Schlag für alle, die auf alternative Medizin setzen. Doch Sie haben noch bis Ende 2026 Zeit, über Satzungsleistungen Erstattungen zu sichern. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, wie das geht und welche Alternativen die Kasse weiterhin zahlt. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Die Hürden sind hoch: Vor der Genehmigung muss ein sechsmonatiger Therapieversuch mit zugelassenen Fertigarzneimitteln dokumentiert sein. Rund 130 Millionen Euro erhofft sich der Gesetzgeber davon. Kritiker warnen vor Versorgungslücken – für manche Indikationen gebe es schlicht keine passenden Fertigpräparate.
Höhere Zuzahlungen, höhere Grenzen
Ab 2027 wird es für Versicherte spürbar teurer. Die Zuzahlung für Arzneimittel steigt auf einen Korridor zwischen 7,50 und 15 Euro. Auch Heilmittel wie Logopädie oder Physiotherapie kosten dann 15 Euro pro Verordnung.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2027 um 300 Euro pro Monat. Und ab 2028 folgt der nächste Hammer: ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für die bisher kostenfreie Mitversicherung von Ehegatten. Ausnahmen gibt es nur bei Kinderbetreuung unter 12 Jahren oder Pflege von Angehörigen.
Praxen verlieren Milliarden
Ab 2027 steigen die Zuzahlungen auf bis zu 15 Euro – auch für Heilmittel wie Physiotherapie. Wer jetzt nicht umplant, zahlt drauf. Unser Leitfaden liefert eine konkrete Checkliste, um Erstattungen zu sichern und Kosten zu senken. Kostenlosen Leitfaden jetzt sichern
Die Reform trifft auch Leistungserbringer hart. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziffert die Honorarverluste auf rund 1,64 Milliarden Euro jährlich – verursacht durch den Wegfall extrabudgetärer Vergütungen und die Streichung von Zuschlägen. Auch die Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte entfällt.
Kliniken und Praxen müssen sich zudem von 2027 bis 2029 mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt bei den Vergütungszuwächsen begnügen. Im Krankenhaussektor sorgen gedeckelte Pflegebudgets und die nur hälftige Refinanzierung von Tarifsteigerungen für weitere Millionenausfälle. Die finanzielle Stabilität vieler Häuser gerät damit weiter unter Druck.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
