Hybrid-DRGs, Abschaffung

Hybrid-DRGs: Ärzte warnen vor Abschaffung der Pauschalen ab 2028

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 18:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ärzteverbände und Kassen kritisieren die geplante Rücknahme, während Kliniken sie begrüßen; auch die Kostenanalyse ist umstritten.

Hybrid-DRGs vor Änderungen: Ärzte warnen vor Folgen ab 2028
Ein moderner, steriler Operationssaal mit medizinischer Ausstattung in einer Klinik. Illustration mit AI erstellt.

Die Pläne der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zur weitgehenden Abschaffung der im Jahr 2024 eingeführten Hybrid-DRGs stoßen auf massiven Widerstand in der medizinischen Versorgung. Urologen und ambulant operierende Ärzte kritisieren das Vorhaben, die sektorengleichen Fallpauschalen wieder zurückzunehmen.

Nach den vorliegenden Plänen soll die Reform über Änderungsanträge zum Gesetz zur Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden, die an den Entwurf zur Reform der Notfallversorgung gekoppelt sind.

Praxen warnen vor Rückschlag für die Ambulantisierung

Gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband appellierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung an die Abgeordneten des Bundestages, die Ambulantisierung nicht zum 1. Januar 2028 zu beenden. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, bezeichnete eine vollständige Streichung der Hybrid-DRGs als fatales Signal sowie als herben Rückschlag.

Viele Praxen hätten seit der Einführung Anfang 2024 erhebliche Mittel in Technik, Räumlichkeiten und Personal investiert. Nach Schätzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegt das jährliche Einsparpotenzial durch ambulantes Operieren bei rund 8 Milliarden Euro.

Auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt warnte vor den Konsequenzen und sprach von einer Ambulantisierung im Rückwärtsgang sowie einem schwerwiegenden Fehler. Der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen schloss sich den Warnungen an.

Verbandschef Dr. Ulrich Tappe kritisierte, der Gesetzgeber streiche nachträglich eine zugesagte einheitliche Finanzierungsbasis und senke die Vergütungen für Praxen, um auf Kosten der Vertragsärzte kurzfristige Einsparungen zu erzielen. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen sei der gesamte Prozess gefährdet.

Kassen fordern Korrekturen statt Systemabbruch

Auf Seiten der Kostenträger mahnte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, zu Differenzierung. Zwar gelte es, zu hoch angesetzte Vergütungen zu korrigieren, der eingeschlagene Pfad dürfe jedoch nicht verlassen werden. Sektorengrenzen sollten nicht erneut verfestigt werden, stattdessen brauche es eine dauerhaft verbindliche Gruppierungslogik, die sich am medizinischen Bedarf orientiert.

Zudem belasten offene Abrechnungsfragen das Verhältnis zur Politik. Nach Angaben der Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung seien 70 Millionen Euro aus bisher extrabudgetären Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes noch nicht in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt worden.

Da diese Leistungen ab Januar 2027 von den Kassen nicht mehr extrabudgetär finanziert werden sollen, sei die Frage der Bereinigung weiterhin ungeklärt.

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Die Koalition will die 2024 eingeführten Hybrid-DRGs weitgehend abschaffen — ab 2028 sollen Vertragsärzte ambulante Eingriffe wieder nach dem EBM außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abrechnen. Wer seit 2024 in Technik, Räume und Personal investiert hat, braucht jetzt eine klare Einordnung, bevor die Vergütungsbasis wegfällt. Kostenlosen Praxis-Report zur Hybrid-DRG-Umstellung anfordern

Gesetzespläne und Zuspruch der Kliniken

Das Gesetzesvorhaben sieht vor, die Hybrid-DRGs drei Monate nach ihrer gesetzlichen Verankerung grundlegend zu korrigieren. Für 2027 sollen die Fallpauschalen demnach nur noch bei ambulanten Operationen mit mindestens einer Übernachtung greifen.

Ab 2028 würden Vertragsärzte ambulante Eingriffe wieder nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abrechnen, während Krankenhäuser für kurzstationäre Behandlungen eine eigene Kurzzeit-Fallpauschale erhalten sollen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte die vorgesehene Streichung zum 1. Januar 2028 und die Einführung der Kurzzeitpauschalen als richtigen und notwendigen Schritt. DKG-Vizepräsidentin Prof. Dr. Henriette Neumeyer erklärte, nur so könnten Fehlanreize beseitigt und die Vergütungshöhen ab 2027 sowie die Pauschalen für 2028 auf eine neue Kalkulationsbasis gestellt werden.

Bedenken von Kassen und Vertragsärzten wies sie zurück; die Annahme einer Zunahme vollstationärer Fälle entbehre der Grundlage. Bisherige Vorgaben hätten vielmehr eine Mengenausweitung im vertragsärztlichen Sektor begünstigt, ohne einen medizinischen Mehrwert zu schaffen.

Methodischer Streit um Kosten und Fallzahlen

Hintergrund der Kürzungspläne ist unter anderem eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK. Dieser Untersuchung zufolge verursachen die Hybrid-DRGs im Jahr 2025 geschätzte Mehrkosten von 360 Millionen Euro und im Jahr 2026 voraussichtlich 640 Millionen Euro.

Die Spitzenorganisation der Fachärzte Deutschlands wies die Studie in einem offenen Brief vom 11. Oktober 2026 an das Institut als wissenschaftlich unzureichend zurück. Der Verband bemängelte unter anderem das Fehlen eines Kontrollgruppendesigns, mögliche Doppelzählungen von Abrechnungen sowie eine ungeprüfte Übertragung von Sachkosten.

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70 Millionen Euro aus bisher extrabudgetären TSVG-Leistungen sind noch nicht in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt — und ab Januar 2027 sollen die Kassen diese Leistungen nicht mehr extrabudgetär finanzieren. Die Bereinigungsfrage ist bis heute ungeklärt. Dieser Report zeigt, wie Sie offene Abrechnungspositionen prüfen und Ihre Forderungen gegenüber Kassen und KV belastbar begründen. Abrechnungs-Audit jetzt starten

Auch die Gesellschaft für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie sowie die Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk traten dem Vorwurf willkürlicher Mengenausweitungen entgegen, nachdem das Institut einen Fallzahlanstieg in der Fußchirurgie um 82 Prozent festgestellt hatte.

Die Fachgesellschaften führten den Zuwachs auf statistische Verschiebungen durch Abrechnungszwänge und Systemfehler in bestimmten Pauschalen zurück. Sie fordern daher eine Nachbesserung des Leistungskatalogs und den Erhalt der Hybrid-DRGs als lernendes System über das Jahr 2027 hinaus.

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