Immobiliensteuer, Altvermögen

Immobiliensteuer Österreich: Altvermögen ab Januar 6% statt 4,2%

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 19:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 steigen in Österreich die Steuersätze für Altvermögen und umgewidmete Grundstücke. Kaufverträge bis Ende 2026 sichern den niedrigeren Satz.

Österreich erhöht Immobiliensteuer 2027 für Altvermögen
Eine unbebaute, minimalistische Baustelle bei Sonnenuntergang, die den Wandel und die langfristige Natur von Immobilieninvestitionen symbolisiert. Illustration mit AI erstellt.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Immobilienverkäufe in Österreich erfahren durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) eine maßgebliche Veränderung.

Wie aus einem Bericht vom 21. September 2026 hervorgeht, ist ab dem 1. Januar 2027 mit einer Erhöhung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) für bestimmtes Altvermögen zu rechnen. Diese Neuregelung betrifft insbesondere langjährige Eigentümer und Verkäufer umgewidmeter Grundstücke.

Anpassung der Steuersätze für Altvermögen

Die zentrale Änderung betrifft den Steuersatz für sogenanntes Altvermögen. Dieser steigt mit Beginn des Jahres 2027 von bisher 4,2 Prozent auf 6 Prozent des gesamten Verkaufserlöses.

Als Altvermögen werden Immobilien definiert, deren letzter entgeltlicher Erwerb vor dem 31. März 2002 stattgefunden hat. Wichtig für Erben und Beschenkte ist hierbei die Regelung, dass eine Erbschaft oder Schenkung diese zeitliche Frist nicht neu in Gang setzt; das Datum des letzten Kaufs bleibt für die steuerliche Einstufung entscheidend.

Parallel dazu sieht die gesetzliche Neuregelung eine Verschärfung für umgewidmete Grundstücke vor. Für Flächen, die nach dem 31. Dezember 1987 eine Umwidmung erfahren haben, erhöht sich der Steuersatz ab dem 1. Januar 2027 von 18 Prozent auf 21 Prozent.

Finanzielle Auswirkungen und zeitliche Relevanz

Die Erhöhung der Steuersätze hat unmittelbare Auswirkungen auf den Nettoerlös aus Immobilienverkäufen. Am Beispiel eines Kaufpreises von 500.000 Euro verdeutlichen Experten die Differenz: Durch den Anstieg der Steuerlast von 4,2 auf 6 Prozent ergibt sich für den Verkäufer eine Mehrbelastung in Höhe von 9.000 Euro.

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Für die Anwendung des aktuell noch gültigen, niedrigeren Steuersatzes ist laut den gesetzlichen Bestimmungen der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags entscheidend. Dieser muss bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen, um die Besteuerung mit 4,2 Prozent zu sichern. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Kaufpreiszahlung oder die Durchführung des Grundbucheintrags ist für die steuerliche Zuordnung hingegen nicht maßgeblich.

Vor dem Hintergrund, dass ein durchschnittlicher Verkaufsprozess – beispielhaft für den Standort Wien – üblicherweise eine Dauer von drei bis sechs Monaten in Anspruch nimmt, ergibt sich für Eigentümer mit Verkaufsabsicht eine zeitkritische Komponente, um die vertragliche Fixierung noch vor dem Jahreswechsel zu realisieren.

Besonderheiten bei Verkäufen aus Verlassenschaften

Eine spezifische Regelung besteht für Verkäufe, die aus einer laufenden Verlassenschaft heraus getätigt werden. Ein solcher Veräußerungsprozess ist bereits während des laufenden Verfahrens möglich, sofern die Zustimmung des Verlassenschaftskurators sowie aller beteiligten Miterben vorliegt.

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Ein wesentlicher Vorteil dieses Verfahrens ist die Effizienz bei den Nebenkosten: In der Regel kann hierbei auf eine zwischenzeitliche Grundbucheintragung verzichtet werden, wodurch die ansonsten anfallende Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1 Prozent entfällt.

Zusammenfassend markiert der 1. Januar 2027 eine Zäsur für die steuerliche Behandlung privater Immobilienverkäufe in Österreich. Die Erhöhung der pauschalen Steuerlast für Altvermögen und umgewidmete Flächen erhöht die Anforderungen an eine frühzeitige Planung von Transaktionen.

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