Impfungen, Apotheken

Impfungen in Apotheken: Ab 2027 sollen mehr Impfstoffe möglich sein

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesapothekerkammer hat Schulungsumfänge festgelegt; Abrechnungsregeln und Vergütung für das erweiterte Impfangebot sind noch offen.

Apotheken sollen künftig mehr Impfungen anbieten – neues Curriculum beschlossen
Innenansicht einer modernen, hellen Apotheke mit geordneten Regalen und steriler Arbeitsumgebung. Illustration mit AI erstellt.

Das Impfangebot in deutschen Apotheken steht vor einer umfassenden Erweiterung. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat in Berlin ein neues Fortbildungscurriculum verabschiedet, das die Grundlage dafür bildet, künftig zahlreiche weitere Impfungen in öffentlichen Apotheken anzubieten. Bislang beschränkte sich das Angebot im pharmazeutischen Alltag auf Impfungen gegen Influenza und COVID-19.

Gesetzliche Grundlage und erweiterte Impfstoffe

Den rechtlichen Rahmen für diesen Schritt bildet das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, das der Bundestag im Mai 2026 beschlossen hatte und das im Juli 2026 in Kraft trat. Das Gesetz erlaubt es Apotheken, erwachsenen Personen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen.

Zu den Impfungen, die damit künftig zusätzlich in Apotheken möglich werden, zählen unter anderem Schutzimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sowie gegen FSME, Gürtelrose und Pneumokokken.

Mit der Neuregelung geht auch eine Anpassung der Altersgrenzen einher: Künftig sind in Apotheken ausschließlich volljährige Personen impfbar. Zuvor bestand für Jugendliche ab zwölf Jahren die Möglichkeit, eine Schutzimpfung gegen COVID-19 in einer Apotheke zu erhalten. Zudem erweiterte die Bundesapothekerkammer am 29. September 2026 die Leitlinie zur Qualitätssicherung auf sämtliche Nicht-Lebendimpfstoffe.

Umfang und Gliederung des neuen Curriculums

Um das pharmazeutische Personal entsprechend zu qualifizieren, setzt die Standesvertretung auf ein mehrteiliges Fortbildungskonzept. Für Apothekerinnen und Apotheker, die bislang über keine entsprechende Schulung verfügen, umfasst das Curriculum 23 Fortbildungsstunden à 45 Minuten. Bisher waren für die Qualifikation zu Grippe- und COVID-19-Impfungen 14 Stunden vorgesehen.

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Die Bundesapothekerkammer hat ein neues Fortbildungscurriculum verabschiedet: 23 Stunden für bislang ungeschulte Apotheker, nur 8 Stunden für PTA. Wer sein Team rechtzeitig qualifizieren will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die Stundenverteilung und Qualifikationspflichten im Überblick. Kostenlosen Leitfaden zur Impfqualifikation anfordern

Bereits impfende Apotheker benötigen eine Ergänzungsschulung, für die 14 bis 15 Stunden angesetzt sind. Bei diesen bereits qualifizierten Fachkräften entfallen die ersten beiden theoretischen Teile. Die Verabreichung subkutaner Impfungen ist erst nach Abschluss eines zusätzlichen praktischen Moduls von einer Stunde zulässig.

Das vollständige Programm gliedert sich in fünf strukturierte Einheiten:
- Teil 1 umfasst zwölf Stunden Selbststudium.
- Teil 2 beinhaltet zwei Stunden Theorie zu Schutzimpfungen.
- Teil 3 vermittelt zwei Stunden Theorie zur praktischen Impfdurchführung.
- Teil 4 besteht aus fünf Stunden praktischen Übungen.
- Teil 5 deckt zwei Stunden Erste-Hilfe ab, die verpflichtend sind, sofern keine gültige Ersthelfer-Qualifikation nachgewiesen werden kann.

Neben approbierten Apothekern dürfen nach erfolgreicher Qualifizierung auch Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum, Pharmazieingenieure sowie pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) impfen. Voraussetzung dafür ist, dass eine anwesende Apothekerin oder ein anwesender Apotheker zur Durchführung befugt ist und die Maßnahme delegiert und beaufsichtigt. Für PTA sind acht Fortbildungsstunden vorgesehen.

Zeitplan bis zum Start der Regelversorgung

Wie der Präsident der Bundesapothekerkammer Dr. Armin Hoffmann laut einem Bericht vom 13. Oktober 2026 erläuterte, werden die notwendigen Fortbildungsmaterialien derzeit erarbeitet und Schulungsveranstaltungen organisiert. Neben den Qualifizierungen sind die Verhandlungen zur Vergütung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen von zentraler Bedeutung.

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23 Fortbildungsstunden neben dem Tagesgeschäft sind schwer zu stemmen — zumal die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen noch laufen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Curriculum-Teile als Selbststudium zählen und wie Sie die Praxisstunden planbar in den Apothekenalltag legen. Zeitplan und Stundenplan jetzt sichern

Nach Einschätzung der Kammer soll die Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte spätestens ab Jahresbeginn 2027 geregelt sein. Ab diesem Zeitpunkt könnten alle zugelassenen Nicht-Lebendimpfstoffe regulär über die gesetzlichen Krankenkassen in den Apotheken abgerechnet werden.

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